KFZ-Verkauf als Gewerbetreibender

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Die Frage ist, ob das so ohne weiteres geht.


    Das geht im Falle einer GmbH z. B. dann, wenn Du als Geschäftsführer berechtigt bist, Geschäfte mit Dir selbst zu tätigen.


    Aber bei Geschäften mit sich selbst oder mit der Familie schauen die Finanzämter immer ganz genau hin.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Das geht im Falle einer GmbH z. B. dann, wenn Du als Geschäftsführer berechtigt bist, Geschäfte mit Dir selbst zu tätigen.


    Aber bei Geschäften mit sich selbst oder mit der Familie schauen die Finanzämter immer ganz genau hin.


    Hatte da sowas im Hinterkopf.. Keine GmbH.. Dann muss ich mir wohl was anderes einfallen lassen..

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Keine GmbH


    Hm. Also Personengesellschaft? Dann gehört der Wagen doch sowieso Dir als Person? Oder nicht? Mit Personengesellschaften kenne ich mich nicht so aus.

  • Bei mir ist ein anderer Fall gewesen.


    Kauf des "eigenen" Firmenfahrzeugs nach dem Leasing.


    Der Händler wollte einen unverhältnismäßigen Preis mit Verweis auf die Gewährleistungspflicht haben, mit der Argumentation hat er sich dann selbst ein Ei gelegt. :D


    Verkauf ging dann zu einem sehr guten Preis über die Firma eines guten Freundes und danach direkt an mich als Privatperson.


    Für deinen Fall sollte sich ja irgendein guter Freund finden lassen der sich auf das Spiel Firma - privat - privat einlassen wird.

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Eine Entnahme ins Privatvermögen ist jederzeit möglich. Wenn das Auto mit Vorsteuer gekauft wurde, ist auch die Entnahme umsatzsteuerpflichtig. Dafür fällt die Gewährleistungspflicht weg. Wurde das Auto ohne Vorsteuer gekauft, ist die Entnahme im Gegensatz zum Verkauf umsatzsteuerfrei.

  • Zitat

    Original geschrieben von ruag
    Verkauf ging dann zu einem sehr guten Preis über die Firma eines guten Freundes und danach direkt an mich als Privatperson.


    Für deinen Fall sollte sich ja irgendein guter Freund finden lassen der sich auf das Spiel Firma - privat - privat einlassen wird.


    im freundeskreis hat keiner eine eigene firma..


    Zitat

    Eine Entnahme ins Privatvermögen ist jederzeit möglich. Wenn das Auto mit Vorsteuer gekauft wurde, ist auch die Entnahme umsatzsteuerpflichtig. Dafür fällt die Gewährleistungspflicht weg. Wurde das Auto ohne Vorsteuer gekauft, ist die Entnahme im Gegensatz zum Verkauf umsatzsteuerfrei.


    noch nicht dazu gekommen, das zu checken mit meinem steuerberater..


    erstmal danke an alle!

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