FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Was für ein Problem hast du denn damit? Es ist ja nicht so, dass da stundenlang mit Patschfingern herumgefummelt und alles verstellt wird.


    Es geht nur darum, dass du auf Verlangen des Zolls nachweisen musst, dass mitgeführte Waren bereits Gemeinschaftswaren sind und nicht jetzt erst aus dem Reiseland mitgebracht werden, was oberhalb der Reisefreimenge zu verzollen wäre.


    Du kannst dazu entweder vor Abreise eine Nämlichkeitsbescheinigung (INF) erstellen lassen oder bei einer Kontrolle eine Rechnung vorweisen. Es liegt am jeweiligen Zöllner, ob er dir a) generell glaubt, b) einen Nachweis sehen will und c) diesen Nachweis akzeptiert oder nicht.
    Eine Rechnung ohne IMEI oder Seriennummer beweist ja auch nicht zweifelsfrei, dass man das mitgeführte Gerät im Inland erworben hat. Theoretisch könnte man auch eine vorhandene Rechnung mitnehmen und in den USA ein iPhone kaufen in der Absicht, es mit dieser Rechnung einzuführen...


    Im Zweifel liegt die Nachweispflicht bei dir. Wenn du nicht möchtest, dass Zöllner dich und deine Habseligkeiten kontrollieren, darfst du nicht in ein Nicht-EU-Land reisen...


    Das steht aber auch alles schon im Ursprungsposting. Vielleicht solltest du das erstmal durchlesen, dann erledigen sich viele deiner jetzt gestellten Fragen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von 5 Minutes Alone
    Sehe es nicht wirklich ein das so ein Hilfspolizist vom Zoll mein Zeug beglotzt und begrabbelt.


    Man mag ja von unseren Beamten halten was man will (gerade wenn sie sich in gewissen Studentenbeiträgen aufführen wie Rambo), aber Zöllner sind sicherlich keine "Hilfspolizisten".


    Die Polizei ist für die innere Sicherheit zuständig, dem Zoll obliegt die Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Also zwei Paar Schuhe. Wenn der Zöllner jetzt Dein Gerät "begrabbelt" dann tut er das ja nicht weil er so unglaublich heiß drauf ist mal ein Iphone in die Finger zu bekommen, sondern weil Du von der Behörde einen formellen Nachweis willst.


    Wie Printus schon schrieb: Zwingt Dich ja keiner das zu machen, aber dann muss man halt auf mit den etwaigen Folgen leben können wenn man ins Ausland fliegt. Könntest das Gerät ja theoretisch auch einfach hier lassen, dann wäre es komplett stressfrei. Bei uns in D sind die Damen und Herren an der Grenze ja noch wirklich human. Flieg mal unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Laptop in die USA und werde dort für eine Kontrolle ausgewählt, dann hätte man einen Grund zum jaulen. Ich sag nur verdachtsunabhängige Sicherung des kompletten Festplatteninhalts...


    Printus
    Ich weiß nicht ob Du jetzt noch Deinen Ursprungsbeitrag editieren kannst, aber die Rufnummern des Zolls haben sich z.T. geändert:


    Auskünfte zu Zollnummer:
    Tel.: 0351/44834-520
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.zollnummer@zoll.de



    Auskunft für Privatpersonen
    Tel.: 0351/44834-510
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.privat@zoll.de

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Printus
    Ich weiß nicht ob Du jetzt noch Deinen Ursprungsbeitrag editieren kannst


    Hab's geändert. Danke! :top:

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Man mag ja von unseren Beamten halten was man will (gerade wenn sie sich in gewissen Studentenbeiträgen aufführen wie Rambo



    Danke für den sinnfreien Beitrag -

  • Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Danke für den sinnfreien Beitrag -


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil, insbesondere darf man einen Satz auch ruhig bis zum Ende lesen (und dann auch bitte so zitieren!) oder ist das etwa im Rahmen bestimmter Studiengänge nicht vorgesehen? ;)


    Es wäre schön wenn der eigene pawlowsche Reflex einfach mal ein wenig im Zaum gehalten werden könnte.


    Aber genug OT hier geht es um Zoll und Einfuhren, wer sich über akademische Leistung oder Studiengänge streiten will sollte das in dem entsprechenden Beiträg tun oder - und das wäre wohl die beste Lösung - einfach mal tief durchatmen und das alles nicht so verbissen sehen.

  • Also reicht mir eine Rechnung mit IMEI in jedem Falle?


    Ein Notebook werde ich ohnehin nicht mitnehmen, da ging es eher um meinen Dad. Das mit der Sicherung klingt ja wirklich nett. :D

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Rechnung mit IMEI sollte normalerweise reichen.


    Falls der Zöllner die Rechnung dennoch nicht glaubt oder die IMEI persönlich kontrollieren will hast du dagegen aber keine Handhabe - der darf das.


    Wenn dir das alles zuviel ist kannst du tatsächlich nur innerhalb der EU bleiben.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hallo,
    ich spiele mit dem Gedanken mir von einer Freundin aus den USA nach Deutschland ein Handy (Google Nexus One) zusenden zu lassen. Leider bin ich noch nicht ganz schlau, welche kosten auf mich zukommen:


    Stimmt folgendes:


    - Wenn das Paket nicht vom Zoll kontrolliert wird, bezahle ich nichts zusätzlich.
    - Wenn es als "kostenfreie Ware" anerkannt wird (da von privat an privat, nur einmalig, etc.) muss ich "nur" 13.5 Prozent auf den Warenwert (530 USD) bezahlen und KEINE Umsatzsteuer.
    - Als "kostenpflichtige Ware" muss ich beides (13.5 + 19 Prozent) bezahlen, richtig?


    Spielt es eine Rolle, ob das Gerät völlig neu und OVP ist, ohne Verpackung oder gar mit Gebrauchsspuren versendet wird?


    Vielen Dank für jede Antwort


    Gruß
    Freezie

  • Die Chancen dass das Paket nicht kontrolliert wird sind eigentlich gleich "0". Falls dies jedoch so sein sollte, hast du Recht. Zu deiner zweiten Annahme kann ich leider nix sagen da ich diese Erfahrung noch nicht gemacht habe.
    Was Punkt 3 angeht liegst du meiner Meinung nach falsch. Als ich mir zuletzt ein Gerät aus Asien importiert hatte (gut - ist schon ein paar Jährchen her) musste ich einmalig die 19% Ust beim Zoll bezahlen - mehr nicht.


    Wenn du das Gerät gebraucht versendest kommt ein "Tausch" bzw. ein "Verkauf" unter Freunden sicherlich glaubwürdiger rüber, ich bezweifle aber dass dich das vom Bezahlen der Steuer abhalten wird.

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