FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Zitat

    Original geschrieben von Freezie
    - Wenn das Paket nicht vom Zoll kontrolliert wird, bezahle ich nichts zusätzlich.


    Das stimmt zwar, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Sendung unkontrolliert am Zoll vorbeirutscht, tendiert gegen 0.


    Zitat

    Original geschrieben von Freezie
    - Wenn es als "kostenfreie Ware" anerkannt wird (da von privat an privat, nur einmalig, etc.) muss ich "nur" 13.5 Prozent auf den Warenwert (530 USD) bezahlen und KEINE Umsatzsteuer.


    Das stimmt. Deine Freundin soll dem Paket eine Proforma-Rechnung beilegen und das Paket von sich privat an dich privat schicken, also nicht an deinen Arbeitsplatz etc. Der Charakter des privaten Versands muss erkennbar sein.


    Auf der Proforma-Rechnung sollte dann der realistische Wert des Gerätes stehen.


    Da dieser mehr als 45 EUR beträgt geht die Sendung nicht mehr kostenfrei durch. Im Bereich zwischen 45 und 700 EUR - und da fällt das Gerät ja rein - fallen nur 13,5% vom Warenwert als Einfuhrabgabe an. Keine Steuern, keine Berücksichtigung der Versandkosten, nur 13,5% Abgabe auf den Warenwert.


    Zitat

    Original geschrieben von Freezie
    - Als "kostenpflichtige Ware" muss ich beides (13.5 + 19 Prozent) bezahlen, richtig?


    Nee, die 13,5% gelten für Privatsendungen im Bereich 45-700 EUR.


    Falls die Sendung
    - nicht privat ist (Gerät gekauft) oder
    - zwar privat, aber teurer als 700 EUR ist
    muss man den normalen Zollsatz auf Handys plus Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Zoll auf Handys ist allerdings 0, es bleibt dann also bei den 19% Steuern. Die werden allerdings nicht nur auf den Warenwert, sondern auch die vollen Transportkosten angerechnet.


    Zitat

    Original geschrieben von Freezie
    Spielt es eine Rolle, ob das Gerät völlig neu und OVP ist, ohne Verpackung oder gar mit Gebrauchsspuren versendet wird?


    Nein, spielt keine Rolle. Handy ist Handy und der Zollsatz immer gleich. Es macht insofern einen Unterschied als man für ein offensichtlich gebrauchtes Gerät einen niedrigeren Warenwert deklarieren kann als für ein gebrauchtes Gerät. Somit ändern sich natürlich auch die Gebühren. Es ändert aber ansonsten nichts an den Abläufen.


    In deinem Fall wird es also darauf hinauslaufen, dass 13,5% (und nichts weiter) auf den reinen Warenwert des Handys anfallen werden. Deine Freundin kann den Preis des Gerätes sinnvollerweise niedrig angeben, aber bitte nicht übertreiben. Wenn es zuuuu billig erscheint, glaubt der Zoll das nicht mehr. Die haben natürlich einen gewissen Überblick, zu welchen Werten derartige Geräte normalerweise deklariert werden und allzu krasse Abweichungen fallen auf.


    Insofern: Freundin soll ein gutes Begleitschreiben ("Proforma Invoice - for customs purposes only") anfertigen, mit deiner und ihrer Privatadresse, deutlich erkennbar draufschreiben, dass das eine private Sendung ist, dann eine genaue Beschreibung des Handys (am besten inkl. Seriennummer) und einen möglichst niedrigen, aber glaubwürdigen Warenwert hinschreiben.


    Du zahlst dann 13,5% auf den Preis des Handys als Einfuhrabgabe und das war's. :)

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hallo,


    ich habe gerade folgendes Problem mit dem Zoll: Ende 2008 (!) habe ich ein Paket mit Kleidern aus Neuseeland im Wert von ca. 90€ bekommen (Einfuhrumsatzsteuer wären also in etwa 17€ gewesen). Der Postbote hat aber ca. 55€ verlangt. Habe das Paket trotzdem angenommen, da ich davon ausging, dass ich das Geld vom Zoll problemlos zurückbekommen würde. Der Fehler war auch recht schnell zu finden und zwar hatte die Post (wohl im Weihnachtsstress) den Zollzettel mit den Zollgebühren vertauscht, so dass ich einen von einer anderen Person bekommen habe die sich ein Notebook aus Australien bestellt hat. Die Person wohnt nicht hier im Haus, ich und ich kenne sie auch nicht. Habe dann beim Zoll und der Post angerufen, die haben schön die Zuständigkeit hin und her geschoben bis der Zoll sich am Ende doch irgendwann zuständig gefühlt hat. Daher habe ich ein Brief mit allen Unterlagen (incl. dem Abgabenzettel von der fremden Person und einer Beschreibung der Sachlage) an den Zoll geschickt und bekomme dann am Samstag, also nach ÜBER EINEM JAHR ein Schreiben zurück, dass mein Antrag abgelehnt wurde, da "der Antrag von der Person die die Abgaben entrichtet hat, vom Abgabenschuldner, oder von der Person die seine Rechte übernommen hat, zu stellen ist". Keine Ahnung was die mir damit sagen wollen, da ich die Abgaben schließlich entrichtet habe!


    Auch wenn es im Endeffekt nur um 35€ geht die ich jetzt fälschlicherweise gezahlt habe geht ärgert es mich doch etwas.
    Jetzt würde mich Eure Einschätzung interessieren, ob es Sinn macht, es weiter zu probieren? Ich kann innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Kleidern aus Neuseeland im Wert von ca. 90€ bekommen (Einfuhrumsatzsteuer wären also in etwa 17€ gewesen).


    Womöglich lag dein Import noch in einer Zeit, wo es noch nicht die Möglichkeit gab, im Bereich über 45 und unter 700 EUR nur die EUST zu bezahlen. Dann wäre eine richtige Verzollung nötig gewesen und Bekleidung hat fast immer einen Zollsatz von 12%, die Einfuhrumsatzsteuer kommt mit 19% noch obendrauf. Dabei müssen die Transportkosten nach einem bestimmten Schlüssel mit verzollt und auch versteuert werden und der Zollbetrag wird auch nochmal versteuert. Im Endeffekt wären bei einem Warenwert von 90 EUR schnell 40-50 EUR Importabgaben fällig gewesen.


    Dann wäre eine Eingabe ziemlich sinnlos weil du am Ende wegen geschätzten 1,50 EUR, die du jetzt womöglich mehr gezahlt hast (wenn überhaupt), ein Riesentheater machen würdest.


    Solltest du schon nach der aktuellen Regelung veranlagt worden sein, wäre tatsächlich nur die EUST angefallen. Dann hättest du etwas zu viel bezahlt - Frage ist aber auch dann, ob sich eine Eingabe lohnt, denn der Fall ist wirklich verworren.


    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Der Postbote hat aber ca. 55€ verlangt. Habe das Paket trotzdem angenommen, da ich davon ausging, dass ich das Geld vom Zoll problemlos zurückbekommen würde.


    Wenn Behörden Geld einsacken geben sie es NIE problemlos wieder raus! ;)


    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Der Fehler war auch recht schnell zu finden und zwar hatte die Post (wohl im Weihnachtsstress) den Zollzettel mit den Zollgebühren vertauscht, so dass ich einen von einer anderen Person bekommen habe die sich ein Notebook aus Australien bestellt hat. Die Person wohnt nicht hier im Haus, ich und ich kenne sie auch nicht. Habe dann beim Zoll und der Post angerufen, die haben schön die Zuständigkeit hin und her geschoben bis der Zoll sich am Ende doch irgendwann zuständig gefühlt hat. Daher habe ich ein Brief mit allen Unterlagen (incl. dem Abgabenzettel von der fremden Person und einer Beschreibung der Sachlage) an den Zoll geschickt und bekomme dann am Samstag, also nach ÜBER EINEM JAHR ein Schreiben zurück, dass mein Antrag abgelehnt wurde, da "der Antrag von der Person die die Abgaben entrichtet hat, vom Abgabenschuldner, oder von der Person die seine Rechte übernommen hat, zu stellen ist". Keine Ahnung was die mir damit sagen wollen, da ich die Abgaben schließlich entrichtet habe!


    Ich muss hier auch passen. Vielleicht weiß der Kollege ChickenHawk mehr?


    Klingt alles dubios und eigenartig. Ich kenne allerdings auch die Zuständigkeiten und Abläufe bei der Post nicht, insofern kann ich hierzu wenig schreiben.


    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Auch wenn es im Endeffekt nur um 35€ geht die ich jetzt fälschlicherweise gezahlt habe geht ärgert es mich doch etwas.
    Jetzt würde mich Eure Einschätzung interessieren, ob es Sinn macht, es weiter zu probieren? Ich kann innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen.


    Ich bin nicht mal sicher, wie die Zuständigkeiten geregelt sind. Zwar müsste DHL für seinen Fehler haften, aber da die Ware zu dem Zeitpunkt, als du sie bekommen hast, abgefertigt und damit zolltechnisch alles erledigt war, kann eine nachträgliche Korrektur tatsächlich nur vom Zoll bearbeitet werden.


    So gesehen würde ich mich an den Zoll halten.


    Ich denke, du lässt es am Besten einfach ruhen, weil wenn es korrigiert wird bekommst du - wenn überhaupt - nur mit Mühe Geld heraus. Möglicherweise nur ein minimaler Unterschied zu dem, was du tatsächlich seinerzeit bezahlt hast. Solange du keine Buchhaltung hast, in der es stimmig sein MUSS, würde ich die Sache einfach vergessen weil für dich außer viel Bürokratie nichts rauskommt. Deine Zeit und das Papier sind wahrscheinlich fast teurer als das, was du eventuell erstattet bekämst.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Womöglich lag dein Import noch in einer Zeit, wo es noch nicht die Möglichkeit gab, im Bereich über 45 und unter 700 EUR nur die EUST zu bezahlen.

    Hatte ein paar Wochen davor schon mal was bestellt und da waren es 19%, von daher wären es vermutlich wirklich nur knapp 20€ gewesen.

    Zitat

    Deine Zeit und das Papier sind wahrscheinlich fast teurer als das, was du eventuell erstattet bekämst

    Da hast Du vermutlich Recht auch wenn ich es lächerlich finde, dass der Zoll erstens über ein Jahr für eine Antwort braucht und zweitens mir dann schreibt, dass der Antrag abgelehnt wurde, da er "von der Person die die Abgaben entrichtet hat" gestellt werden muss (wer soll das denn bittschön sein, wenn nicht ich?!?). Würde es ja als Lehrgeld abharken, ich weiß nur nicht so ganz was ich draus lernen soll, außer dass der Zoll... :mad:


    Aber für die Zukunft, wie geht man in so einem Fall richtig vor? Bringt es was, das Paket erstmal nicht anzunehmen, also kann ich dann beim Abholen den Zollzettel genauer anschaun und vielleicht sogar gleich Einspruch einlegen, also bevor ich zahle?


    Auf jeden Fall schon mal Danke für Deine Einschätzung. Werde es dann auf sich beruhen lassen. Auch wenn es mir schwer fällt mich nicht ver*** zu fühlen... ;)

  • Ich hätte noch eine kurze Frage aus aktuellem Anlass.


    Möchte in die USA mein N95 mitnehmen. Dieses hält aber dank eines Welpen nurnoch mit doppelseitigem Klebeband zusammen. Durch diese "Konstruktion", ist es a) nicht möglich den Deckel zu öffnen b) eine IMEI nachzuweisen, da der Sticker sich im Laufe des Klebens verabschiedete.


    Jetzt möchte ich natürlich für den alten Knochen keinen Zoll oder änliches bei wieder Einreise zahlen. Ist denke ich okay das Teil einfach so mitzunehmen oder? Man sieht ihm definitiv an dass es nicht neu ist. Rechnung habe ich noch.

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Hallo zusammen,


    ich hätte zwei kurze Fragen, vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen:


    1. Wenn ich etwas gebraucht in den USA kaufe, gilt dann auch dieser Betrag bei der Einreise zum Verzollen oder wird der Neupreis/"üblicher" Gebrauchtpreis herangezogen?


    2. Wenn ich aus Hong Kong etwas in die USA bestelle, muss ich dann in den USA Zoll bezahlen? Egal ob ich in den USA Zoll zahlen musste oder nicht: Wenn ich das dann anschließend wieder mit nach Hause bringe, muss ich dann in Deutschland nochmal Zoll zahlen?


    Danke im Voraus für alle Antworten!


    Mit freundlichen Grüßen


    Jog

  • Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Hallo zusammen,


    ich hätte zwei kurze Fragen, vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen:


    1. Wenn ich etwas gebraucht in den USA kaufe, gilt dann auch dieser Betrag bei der Einreise zum Verzollen oder wird der Neupreis/"üblicher" Gebrauchtpreis herangezogen?


    Wenn Du eine Rechnung hast auf der ein glaubwürdiger (Gebraucht-)Preis steht, dann wird dieser für die Verzollung genommen, wenn Du mit einer 1-$ Rechnung auftauchst wird der Preis geschätzt.



    Zitat


    2. Wenn ich aus Hong Kong etwas in die USA bestelle, muss ich dann in den USA Zoll bezahlen? Egal ob ich in den USA Zoll zahlen musste oder nicht: Wenn ich das dann anschließend wieder mit nach Hause bringe, muss ich dann in Deutschland nochmal Zoll zahlen?


    Jog


    Du musst die aus HK bestellte Ware sowohl in den USA als auch bei der anschließenden Mitnahme nach D jeder mal voll verzollen.

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