ZitatOriginal geschrieben von Freezie
- Wenn das Paket nicht vom Zoll kontrolliert wird, bezahle ich nichts zusätzlich.
Das stimmt zwar, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Sendung unkontrolliert am Zoll vorbeirutscht, tendiert gegen 0.
ZitatOriginal geschrieben von Freezie
- Wenn es als "kostenfreie Ware" anerkannt wird (da von privat an privat, nur einmalig, etc.) muss ich "nur" 13.5 Prozent auf den Warenwert (530 USD) bezahlen und KEINE Umsatzsteuer.
Das stimmt. Deine Freundin soll dem Paket eine Proforma-Rechnung beilegen und das Paket von sich privat an dich privat schicken, also nicht an deinen Arbeitsplatz etc. Der Charakter des privaten Versands muss erkennbar sein.
Auf der Proforma-Rechnung sollte dann der realistische Wert des Gerätes stehen.
Da dieser mehr als 45 EUR beträgt geht die Sendung nicht mehr kostenfrei durch. Im Bereich zwischen 45 und 700 EUR - und da fällt das Gerät ja rein - fallen nur 13,5% vom Warenwert als Einfuhrabgabe an. Keine Steuern, keine Berücksichtigung der Versandkosten, nur 13,5% Abgabe auf den Warenwert.
ZitatOriginal geschrieben von Freezie
- Als "kostenpflichtige Ware" muss ich beides (13.5 + 19 Prozent) bezahlen, richtig?
Nee, die 13,5% gelten für Privatsendungen im Bereich 45-700 EUR.
Falls die Sendung
- nicht privat ist (Gerät gekauft) oder
- zwar privat, aber teurer als 700 EUR ist
muss man den normalen Zollsatz auf Handys plus Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Zoll auf Handys ist allerdings 0, es bleibt dann also bei den 19% Steuern. Die werden allerdings nicht nur auf den Warenwert, sondern auch die vollen Transportkosten angerechnet.
ZitatOriginal geschrieben von Freezie
Spielt es eine Rolle, ob das Gerät völlig neu und OVP ist, ohne Verpackung oder gar mit Gebrauchsspuren versendet wird?
Nein, spielt keine Rolle. Handy ist Handy und der Zollsatz immer gleich. Es macht insofern einen Unterschied als man für ein offensichtlich gebrauchtes Gerät einen niedrigeren Warenwert deklarieren kann als für ein gebrauchtes Gerät. Somit ändern sich natürlich auch die Gebühren. Es ändert aber ansonsten nichts an den Abläufen.
In deinem Fall wird es also darauf hinauslaufen, dass 13,5% (und nichts weiter) auf den reinen Warenwert des Handys anfallen werden. Deine Freundin kann den Preis des Gerätes sinnvollerweise niedrig angeben, aber bitte nicht übertreiben. Wenn es zuuuu billig erscheint, glaubt der Zoll das nicht mehr. Die haben natürlich einen gewissen Überblick, zu welchen Werten derartige Geräte normalerweise deklariert werden und allzu krasse Abweichungen fallen auf.
Insofern: Freundin soll ein gutes Begleitschreiben ("Proforma Invoice - for customs purposes only") anfertigen, mit deiner und ihrer Privatadresse, deutlich erkennbar draufschreiben, dass das eine private Sendung ist, dann eine genaue Beschreibung des Handys (am besten inkl. Seriennummer) und einen möglichst niedrigen, aber glaubwürdigen Warenwert hinschreiben.
Du zahlst dann 13,5% auf den Preis des Handys als Einfuhrabgabe und das war's. ![]()