Fluchtmöglichkeiten vs. abgeschlossene Haustür

  • Zitat

    Original geschrieben von Dingens
    iuch glaube, ihr redet ein wenig aneinander vorbei:


    Eigentlich nicht :D


    Zitat

    Original geschrieben von Dingens
    Es geht nicht um die Wohnungstür, sondern um die Haustür unten, richtig?


    Worauf ich hinaus wollte; wenn man die Wohnungstüre abschließt, und den Schlüssel stecken lässt, dann hat man im Notfall den Schlüssel quasi schon in der Hand und bei der Haustüre dann parat.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Richtig, es geht um die Haustür, nicht Wohnungstür. In meiner Wohnungstür habe ich den Schlüssel auch immer stecken, nur in der Haustür (2 Stockwerke unter mir) natürlich nicht. Habe es auch schon mehrfach erlebt, dass wenn ich noch Besuch bis nach 22 hatte, ich hinterher mit runter gehen muss um wieder aufzuschliessen, da sonst Niemand rauskommt.
    Natürlich hat die Tür außen keine Klinke, es kommt also sowieso Niemand rein. Und selbst wenn, es kann doch jeder seine Wohnungstür abschliessen.

  • Eine Haustür die nur zugezogen ist, und nicht abgeschlossen, lässt sich deutlich leichter unerlaubt öffnen, als eine Tür die zusätzlich abgeschlossen ist. Es ist also schon sinnvoll die Tür abzuschließen.


    Und immer noch stelle ich mir die Frage, welches Szenario Du Dir vorstellst, daß eine deratig schnelle Flucht nötig macht, daß nichtmal mehr die Zeit bleibt die Tür aufzuschließen. Angriff von Goozilla?
    Und wie man es schafft den Schlüssel so zu deponieren, daß man den sofort dabei hat, wurde ja schon mehrfach genannt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Und immer noch stelle ich mir die Frage, welches Szenario Du Dir vorstellst, daß eine deratig schnelle Flucht nötig macht, daß nichtmal mehr die Zeit bleibt die Tür aufzuschließen. Angriff von Goozilla?


    Ein Treppenhaus eignet sich sowieso nur bedingt als Fluchtweg, da sich dort gerne mit der Zeit der Brandrauch sammelt (aussser das Treppenhaus hat einen Rauchabzug, das ist aber eher die Ausnahme). Um eine Treppenhaus rauchfrei zu machen und halten, stellen wir (die Feuerwehr) meistens einen sog. Hochdrucklüfter vor den Haupteingang um die Treppe als Rettungsweg benutzen zu können. Für alle anderen Fälle stellen wir ja normalerweise eine Drehleiter als sekundären Rettungsweg vor die Tür.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm Und immer noch stelle ich mir die Frage, welches Szenario Du Dir vorstellst, daß eine deratig schnelle Flucht nötig macht, daß nichtmal mehr die Zeit bleibt die Tür aufzuschließen. Angriff von Goozilla?
    Und wie man es schafft den Schlüssel so zu deponieren, daß man den sofort dabei hat, wurde ja schon mehrfach genannt.


    Ähm wie schon gesagt, wenn es brennt rennt man erstmal aus der Wohnung. Unten angekommen stellt man dann fest, dass die Haustür abgeschlossen ist und muss wieder hochlaufen (in die brennende Wohnung) um aus dem Haus zu kommen. Was hat das mit Godzilla zu tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Ähm wie schon gesagt, wenn es brennt rennt man erstmal aus der Wohnung. Unten angekommen stellt man dann fest, dass die Haustür abgeschlossen ist und muss wieder hochlaufen (in die brennende Wohnung) um aus dem Haus zu kommen. Was hat das mit Godzilla zu tun?


    Daher nochmals: Wenn man die Wohnungstüre abgeschlossen hat und den Schlüssel stecken lässt, hat mal also im Notfall den Schlüssel sowieso in der Hand. Und wenn man diesen auf dem Weg zur Haustüre dann nicht weg wirft, muss man nicht zurück laufen :D


    Die Frage ist jetzt eher, ob es Dir nun um eine Grundsatzdiskussion geht, ob eine Haustüre abgeschlossen sein muss, bzw. sein darf, oder Du einfach keine Idee hast, wie Du im Notfall den Schlüssel zur Hand haben kannst? Also zumindest letztere quälende Frage konnten wir Dir beantworten :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • "Also Lösung: neue Haustür... "
    Neues Schloss. Innen Klinke, aussen Knauf.


    speedstorm
    Das abschliessen der Haustür hat sicherlich nicht den Zweck, zu warten bis "ihr" mit einem Hochdrucklüfter kommt :eek:


    Eine Hauseingangstür darf nicht abgeschlossen sein, solange sie von aussen mit einem starren Knauf und von innen mit einer Klinke versehen ist.
    Schaut mal in euren Mietvertrag bzw. der Hausordnung was da bezüglich "Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus" steht.
    Das Treppenhaus dient als Fluchtweg, selbst wenn dieses nicht als solches gekennzeichnet ist. :top:

  • Es wäre interessant zu wissen, ob es da ein Gesetz oder eine Verordnung o.ä. gibt.
    Auch unsere Haustür (Mehrfamilienhaus) muss laut Vermieterpaar ab 21 Uhr abgeschlossen sein - das nervt uns nicht nur, sondern wir halten es auch (und das ist der eigentliche Grund, weswegen ich hier nachhake) für überaus gefährlich. Bei uns im Haus wohnen viele ältere Leute, dieser Aspekt wurde hier schon einmal angesprochen...


    Bei uns ist folgendes die Ausgangsposition:
    Altes Haus, relativ neue Haustür, innen Klinke, außen keine Klinke.

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB Bei uns ist folgendes die Ausgangsposition:
    Altes Haus, relativ neue Haustür, innen Klinke, außen keine Klinke.


    Genauso ist es auch bei mir :top:

  • Es gab mal ein Urteil, ich glaube von 1978 oder 79, dass die Hauseingangstür abgeschlossen sein muss, ansonsten stand dem Mieter eine Mietkürzung zu. Daran werden wohl noch viele ältere Leute denken.


    Hier habe ich einen Text aus der heutigen Zeit, welchen ich vor längere Zeit mal abgespeichert hatte.Diesen gibt es HIER aber online immer noch komplett nachzulesen :top:


    "Das Verschließen der Ausgangstür unter Verstoß gegen Bestimmungen des Brandschutzes kann sowohl öffentlich-rechtliche, nämlich bauordnungsrechtliche, als auch privatrechtliche, nämlich nachbarschaftsrechtliche, Rechtsfolgen zeitigen. So könnte die Bauordnungsbehörde den Bewohnern eines Gebäudes durch Ordnungsverfügung aufgeben, die Ausgangstür nicht zu verschließen, und für den Fall der Zuwiderhandlung Zwangsmittel androhen. Bei der Entscheidung über die Ordnungsverfügung ist den Behörden aber Ermessen eingeräumt, und es ist fraglich, ob diese ihr Entschließungsermessen dahin ausüben, tätig zu werden."


    Tante Edit ist gerade noch der Begriff "Panikschloss" eingefallen. Lag ihr ja jetzt lang genug auf der Zunge :D

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