nokia n81-wackeliger slider

  • Hab mein N81 8GB heute bekommen, der Slider wackelt ja unertragbar. Fast einen Millimeter Spiel im geöffneten Zustand.


    Das kann doch nicht normal sein, kann man sowas umtauschen?

  • Wo ist dieser mm Spiel ? Seitlich ?


    Dies habe ich bei meinem Navigator auch, er federt diesen aber zurück.


    Ich sehe dies als Stoßdämpfung :D

  • also ganz ehrlich leute, kauft einfach keine slider mehr und ihr habt dieses problem nicht,...


    ihr wisst doch ganz genau, dass bei nokia geräten sowas standard geworden ist.


    also n95 hat mir gereicht..seitdem hasse ich grundsätzlich slider, auch wenn ich welche gesehen hab, die bombenfest waren...

  • Also ich hatte win w850i und es war Bombenfest. Ebenso mein Z8.
    Hab gestern mein erstes Nokia bekommen..... :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Ja. Ob das Handy jedoch gleich umgetauscht wird oder zuerst repariert wird, musste mit dem Händler klären.


    Denke mal, da er es "bekommen hat", dass es online geordert wurde. Ich würde das 14-tägigen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen und mir den Kaufpreis zurückerstatten lassen; sonst wartet er unter Umständen Wochen auf ein neues Gerät.


    Zum Umtausch oder zur Reparatur habe ich folgendes gefunden, im Ganzen hier http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung nachzulesen.


    ... Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; ...

    Gruß
    kabubasa

  • Zitat

    Original geschrieben von mezzomania
    Ich sehe dies als Stoßdämpfung :D


    Das ist gut :)
    Ich werd' mal versuchen das Spiel bei meinem Navigator auch so zu betrachten.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von kabubasa
    Denke mal, da er es "bekommen hat", dass es online geordert wurde. Ich würde das 14-tägigen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen und mir den Kaufpreis zurückerstatten lassen; sonst wartet er unter Umständen Wochen auf ein neues Gerät.


    Zum Umtausch oder zur Reparatur habe ich folgendes gefunden, im Ganzen hier http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung nachzulesen.


    ... Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; ...


    habe das gerät tatsächlich jetzt zurückgegeben

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