Entsperren illegal?

  • Guck sich das mal einer an - klingt ja iznwischen alles anders hier ;)


    Aber bewegen wir uns weg vom eigentlichen Thema, oder?
    Wie wir nu wissen, wird eine anklage wohl niemals erfolgen. ABER das beantwortet nicht die Frage nach der Legalität, auch wenn wir ihr wesentlich näher gekommen sind.
    Was wir wissen ist "nur", dass es wohl niemals zu einer Anklage kommen wird... :)

  • Ich persönlich weigere mich, in diesem Zusammenhang den Begriff "illegal" zu verwenden, weil "illegal" für mich etwas ist, das per Gesetz unter Strafe steht. Und das ist bzgl. des Unlockens eines Handys (jedenfalls bzgl. des reinen Unlock-Vorgangs als solchem; unabh. davon, wie dieser technisch konkret angebahnt wurde) nicht der Fall; hier wird allenfalls das Interesse einer anderen Partei berührt, die dann versuchen kann, ihre Interessen im Rahmen des Zivilrechts zu wahren.


    Und die zivilrechtlichen Interessen von sowohl Apple USA als auch AT&T USA sind mir - mit Verlaub - herzlich egal. Dass ich deren Lockdreck ausgehebelt habe und das Gerät somit anders verwende, als die sich das vielleicht gedacht haben, dazu stehe ich. "Illegal" ist das jedoch nicht... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Jetzt hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen. Es kann nur über den Zivilrechtlichen Weg gehen und das bedeutet es muss ein nennbarer Schaden entstehen.
    Da durch das entsperren für Apple kein Schaden entsteht gibt es keine Grundlage für eine Klage.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Ich habe auch nie das Wort "illegal" verwendet... ;)


    Mit der Aussage, das Apple kein, wie auch immer gearteter, für die Justiz relevanter, Schaden entsteht, ist das Thema soweit ja eigentlich sogar dann geklärt. Wenn es keinen Shaden gibt, auf den man verklagt werden kann, ist ein Unlock allgemein also estmal Legal. Right?


    Also kämen wir, zusammengefasst, als Ergebnis dieses Threads, auf folgende "zusammenfassung": Das Entfernen des SimLocks ansich ist nicht strafbar.
    Strafbar allerdings ist es, falls z.b eine Software zum Unlocken genutzt wird, welche auf Urheberrechtlich geschützten Programmteilen der Handyfirmware oder sonstiger Uhrheberrechtlich geschützter Software basiert, welche für diesen Einsatzzweck/Nutzer nicht Lizenziert ist.


    (Da das Stichwort des "Reverse Engineerings" geworfen wurde, wäre ich mir nicht sicher ob dies auch wirklich verboten ist. IMHO ist das doch sogar "zugesichert", um den Einsatz z.b. in einer Firmware mit den Sicherheitsrichtlinien abgleichen zu können. Ausnahme wenn ich Vertraglich zusichere, eben dies nicht zu tun. Dies ist hier aber nicht der Fall und wird wohl auch nur im Industriellen Bereich genutzt. Also - Wo is der Paragraph der mir da wiederspricht, oder stimmt das wenigstens ma? :D )


    Kann man das nun so stehenlassen? Oder Hab ich was übersehen?

  • Ich denke, das klingt schon sehr gut. Denn wie ich schon am Anfang geschrieben habe, gibt es nichts, was eine Strafbarkeit darstellt.


    Wenn man es jetzt noch auf die Spitzetreiben möchte, stellt sich die Frage, ob es Apple, ich nenne es mal nach dem europäischen Gedanken, weiterhin erlaubt ist, sein Betriebssystem so geschlossen zu halten. Die Wettbewerbsfähigkeit für Drittanbieter wird doch eingeschränkt.
    Siehe am Beispiel Microsoft und dem Media Player. ;)


    Aber lassen wir es mal gut sein, ich denke die Botschaft ist rüber gekommen und eigentlich ist die Denkweise eines Jeden freigestellt, mir stellen sich nur bei dem Wort illegal immer die Nackenhaare hoch...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Tja, hätte mich auch gewundert...


    Bevor ich noch einmal das mit "keine Leistungserschleichung bei § 265" und "kein Schaden bei § 263a" hinterfragen wollte, habe ich die interessante Quelle von Maarhok gelesen. Da kann ich mir die weiteren Ausführungen ja sparen.


    Aber das ein Jurist der Praxis so schnell einen Schaden beim Betrug verneint, weil man ja die entsprechend teurere Variante ohnehin nicht in Anspruch genommen hätte, wunderte mich schon etwas. Die ständige Rechtsprechung hat doch nie ein Problem damit, in solchen Fällen einen Schaden zu bejahen.

  • http://www.heise.de/mobil/newsticker/meldung/61269


    Also nachdem der BGH es nicht im Urteil von 2004 nicht explizit festgestellt hat, dass auch im nichtgeschäftlichen Bereich verboten sei...


    Ich habe ja auch ein Gerät erworben, welches ich für viel Geld bei der t-mobile entsperren könnte. Für diese Geräteeigenschaft des Ensperrenlassens (Codeeingabe) bietet eben ein andere Anbieter in kürzerer Zeit einen günstigeren Service an- so jedenfalls die österreichische Sicht der Handelkammer Wien, die davon ausgeht, dass der Netzanbieter (im damaligen Fall die Deutsche Telekom) mit ihren unklaren AGB's den Kunden die Entsperrung quasi vertraglich erlaubt habe. Dann entfallen natürlich alle Straftatbestände.....
    Wenn die Standardregelung, nach 2 Jahren kann entsperrt werden, irgendwo steht, könnte ich ensperren, wie ich will, denke ich mal.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Jetzt hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen. Es kann nur über den Zivilrechtlichen Weg gehen und das bedeutet es muss ein nennbarer Schaden entstehen.
    Da durch das entsperren für Apple kein Schaden entsteht gibt es keine Grundlage für eine Klage.


    Ich denke mal das Steve das gleiche Geschaeftsmodel mit AT&T vereinbart hat, wie bei T-Mobile.
    Demnach wird das entsperrte iPhone nicht im Netz von AT&T betrieben und somit kommt es zu einem
    finanziellen Verlust! Und schon haben wir eine Grundlage zum Klagen.... ;)

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • Da hamwa ja, eine wie auch immer geartete Angriffsposition für den Hebel....


    Fraglich nur ob man auf den Leistungsverlust so verklagt werden kann, da ich keine Nutzung des Vertrages garantiert habe, sondern mit dem VErtrag ich MIR die möglichkeiten einräume. Keine nutzung, keine weiteren gewinne.
    Ich kann ja auchnicht klagen, weil ich für mein Freewareprogramm bisher imer eine spende von 1€ bekommen habe, aber nun ein nutzer dieses Teil runterläd und nutzt, ohne zu spenden...
    ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!