50% höhere "Dienstwagensteuer" - wenn überhaupt, wann? Fahrtenbuch als Alternative?

  • Ich weiss, es ist schwer, vom verkaterten in den Realitäts-Zustand zurück zu kehren...


    Aber wie sicher einige mitbekommen haben, ist seit heute 2003 und neben 3,4 ct. (3,9 ct. inkl MwSt) mehr "Öko"-Steuer, plant die Bundesregierung, u.a. die Dienstwagenfahrer, die das Fahrzeug auch privat nutzen (Lt. Hans Eichel sowieso nur Geschäftsführer in 7er, A8 oder S-Klasse...) mit 50% mehr Steuern - salopp gesagt - abzuzocken. Da in der Realität die meisten Dienstwagen der Golf-Klasse entstammen und ein Großteil der Fahrer (Wie ich auch) nicht über ein Geschäftsführergehalt verfügen, stellen sich mir einige Fragen, ob diese "Abzock"-Steuererhöhung kommt oder nicht und welche Alternativen ich habe.


    In erster Instanz wurde der Gesetzentwurf (glücklicherweise) im Bundesrat abgelehnt. Die Regierung möchte den Entwurf Anfang 2003 erneut in den Bundestag einbringen, über welchen (laut AutoBild) der BR im März ´03 entscheidet, oder besser gesagt, ihn hoffentlich ablehnt.


    Da ich im Falle einer positiven Entscheidung für das Gesetz knapp 489€ monatlich zusätzlich zu meinem Bruttogehalt versteuern müsste, habe ich schon überlegt, auf ein Fahrtenbuch umzusteigen, welchem nur die tatsächlichen Betriebskosten des Fahrzeuges zugrunde gelegt werden.


    Besonders ins Auge gestochen sind mir dabei die elektronischen Fahrtenbücher, die über das GPS-Signal sämtliche Fahrzeugbewegungen aufzeichnen.


    Gibt es eurerseits irgendwelche Erfahrungen dazu?
    Oder auch zum "normalen" Fahrtenbuch in Papierform?
    Wie penibel sind die Finanzämter?


    Der Bund der Steuerzahler fordert eine Besteuerung der tatsächlichen Anschaffungskosten, nicht des Listenpreises. Was haltet Ihr davon? Wäre meiner Meinung nach schon ein Ansatz in die richtige Richtung.


    Ich weiss, sehr trockenes Thema an solch einem feucht-fröhlichen Tag, aber vielleicht gibt es ja Leute hier, die in einer ähnlichen Situation sind, wie ich.


    Der Stefan...

  • Re: 50% höhere "Dienstwagensteuer" - wenn überhaupt, wann? Fahrtenbuch als Alternative?


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Da ich im Falle einer positiven Entscheidung für das Gesetz knapp 489€ monatlich zusätzlich versteuern müsste


    :eek:


    Sure?


    Der Entwurf sah bzw. sieht vor, daß statt wie bisher 1% dann 1.5% des Listenpreises des Fahrzeugs pro Monat zu versteuern wären. Wenn diese 0.5% bei Dir knapp 500,- ausmachen, dann muß Dein Firmenwagen einen Listenpreis von knapp Einhunderttausend Euro haben.


    Was ist das für eine Hütte? S-Klasse? 7er? Porsche? :eek: :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Re: Re: 50% höhere "Dienstwagensteuer" - wenn überhaupt, wann? Fahrtenbuch als Alternative



    :eek: Wie jetzt? Ich dachte eigentlich, dass 100.000€ für einen Lancia Lybra ein üblicher Preis wäre...


    Ernst beiseite: Die 489€ beziehen sich natürlich auf den gesamten zu versteuernden geldwerten Vorteil bei einem Prozentsatz von 1,5% und einem Listenpreis von 30.340,00 €, zzgl. der 0,03% Versteuerung des Weges Wohnung <-> Arbeitsstätte pro KM.


    Beim durchlesen ist es allerdings schon eindeutig zweideutig. Habe das mal editiert.


    Der Stefan...

  • Zuerst sollte man mal den Chauffeur für Politiker streichen. Warum muss der Bürgermeister einer Kleinstadt 600 km per Chauffeur nach Berlin gefahren werden, weil er einen Termin mit dem Bundestagsabgeordneten hat?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Re: 50% höhere &quot;Dienstwagensteuer&quot; - wenn überhaupt, wann? Fahrtenbuch als Alternative?


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Aber wie sicher einige mitbekommen haben, ... , plant die Bundesregierung, u.a. die Dienstwagenfahrer, die das Fahrzeug auch privat nutzen ... mit 50% mehr Steuern - salopp gesagt - abzuzocken.


    Abzocken finde ich hier den falschen Ausdruck. Diese Versteuerung des geldwerten Vorteils dient dazu, die Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen privat nutzen dürfen, steuerlich denen gleichzustellen, die dieses Glück nicht haben. Denn durch den Dienstwagen sparst Du erhebliche Beträge für den Unterhalt eines eigenen Wagens. Bzw. der Arbeitnehmer zahlt diese Beträge für Dich - darum werden sie genau wie Arbeitslohn behandelt.


    Bei 489,00 € geldwertem Vorteil pro Monat zahlst Du im Jahr für Dein Auto - je nach Jahreseinkommen - ca. 3.700,00 € an Steuern und Sozialversicherung. Für diesen Betrag hast Du ein 30.000,00€-Auto zu Deiner freien Verfügung - inkl. Anschaffungskosten, Steuer, Versicherung, Sprit, Wartung und Reparaturen. Ich finde, das ist immer noch ein gutes Geschäft für Dich, wenn man überlegt, was für ein Auto man sich für 3.700,00 € im Jahr auf eigene Rechnung finanzieren und unterhalten kann.


    Dieser Wertansatz von 1,5% (derzeit 1%) des Listenpreises ist natürlich ein pauschaler Wertansatz, der die tatsächlich entstehenden Kosten nur in den seltensten Fällen exakt trifft. Wenn Du Dich damit übervorteilt fühlst, hast Du, wie Du richtig erkannt hast, die Möglichkeit, die exakten Kosten für Deine Privatfahrten zu ermitteln und anstelle der Pauschale zu versteuern. Dazu solltest Du natürlich erst einmal überschlagen, ob sich der Aufwand lohnt. Also die voraussichtlichen Kosten (anteilige Anschaffungskosten nicht vergessen) im Verhältnis der voraussichtlich zu fahrenden Kilometer in dienstlich und privat aufteilen und prüfen, ob der private Anteil deutlich unter 489,00 € /Monat liegen wird.


    Mit elektronischen Fahrtenbüchern habe ich keine Erfahrungen. Ich denke allerdings, daß sich mit so einer technischen Lösung falsche Angaben leichter vermeiden lassen. Die Angabe von Fahrtziel (GPS-Koordinaten werden dem Finanzamt nicht reichen) und Zweck der Fahrt wirst Du aber hier auch noch manuell eintragen müssen. Außerdem fallen Anschaffungskosten für Soft- und Hardware (soweit nicht sowieso schon vorhanden) an.


    Fahrtenbücher in Papierform haben den Nachteil, daß sehr gern "vergessen"wird, bei Erreichen eines Fahrtzieles die Angaben von Ziel und km-Stand einzutragen. Eine Rekonstuktion ist dann oft schon nach wenigen Tagen sehr schwierig. Außerdem hat das Finanzamt leider keine Möglichkeit, zu überprüfen, ob das angegebene Fahrtziel korrekt ist, da keine maschinell erfaßten GPS-Koordinaten zur Verfügung stehen. Man ist bei der Gestaltung also etwas flexibler ;)

    4 8 15 16 23 42

  • Re: Re: 50% höhere &quot;Dienstwagensteuer&quot; - wenn überhaupt, wann? Fahrtenbuch als Alternative


    Zitat

    Original geschrieben von Saletti


    Abzocken finde ich hier den falschen Ausdruck. Diese Versteuerung des geldwerten Vorteils dient dazu, die Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen privat nutzen dürfen, steuerlich denen gleichzustellen, die dieses Glück nicht haben. Denn durch den Dienstwagen sparst Du erhebliche Beträge für den Unterhalt eines eigenen Wagens. Bzw. der Arbeitnehmer zahlt diese Beträge für Dich - darum werden sie genau wie Arbeitslohn behandelt.


    Nein - Abzocken ist genau das richtige Wort.


    Von vorn herein wird der Listenpreis statt des tatsächlichen Anschaffungspreises zugrunde gelegt. Wird z.B. ein Auslaufmodell mit einem Listenpreis von 25.000€ angeschafft was aber "nur" 20.000€ gekostet hat, muss trotzdem der Listenpreis versteuert werden. Das ist schonmal der erste Punkt, der schnellstens geändert gehört.


    Als "Glück" wird die Privatnutzung des Dienstwagens von der deutschen Neidgesellschaft fälschlicherweise bezeichnet - dabei sehen sowohl Politiker, als auch Bürger nur die diversen Manager und Geschäftsführer in ihrern Luxuskarossen. Ich bin sehr oft von 7 Uhr bis 22 Uhr unterwegs. Für Privatnutzung bleibt da nicht mehr viel Zeit übrig. Das Fahrtenbuch ist da nur eine Schikane der Regierung, damit möglichst viele diese Pauschalversteuerung nutzen.


    Im Fahrtenbuch muss jede Fahrzeugbewegung penibelst dokumentiert werden. Und gehe ich tanken, muss dieses auch eingetragen und der Beleg vorgelegt werden. Findet der Finanzbeamte einen einzigen Fehler und lehnt das FB ab, muss das gesamte Jahr pauschal nachversteuert werden. <- Schikane pur!


    Das elektronische Fahrtenbuch wird von den Finanzämtern anerkannt. Bei der Datenübernahme muss man nur noch den Grund der Fahrt (nur bei Dienstfahrten) eintragen. Durch die GPS-Koordinaten kann das Fahrtenbuchprogramm Start- und Zielort (auch nur bei Dienstfahrten nötig) selbständig umsetzen. Allerdings kostet der Spass 1.000 € zzgl. 300 € für die Software zzgl. Einbau. Sollte die Erhöhung tatsächlich kommen, werde ich wohl auf diese Möglichkeit ausweichen.


    Für mich hat diese Abgabe nichts mit Gerechtigkeit zu tun, es ist einfach eine weitere Einnahmequelle des Staates, wo jetzt noch mehr hingelangt werden soll. Wenn ich nunmal einen gewissen Job habe, möchte ich auch diese Vorteile ungestraft nutzen können. Sogar mein morgentlicher Kaffee, wenn ich im Büro bin, müsste eigentlich als geldwerter Vorteil versteuert werden, da ich diesen Kostenlos bekomme. Dass mich im Gegenzug dazu meine 200 Überstunden nach knapp 8 Monaten nicht jucken und ich so ein kleines, junges Unternehmen unterstütze, interessiert den Staat nicht die Bohne.


    Als Argument der Regierung kommt dann oft, dass man eben auf kleinere Fahrzeuge umsteigen soll - sprachs, setzte sich in die S-Klasse und liess sich 800 m ins Parlament kutschieren. <- Zwar Polemik pur, die die Realität aber leider oft repräsentiert. Dabei sollte das zweite Büro, welches jährlich ca 50.000 km auf der Autobahn bewegt wird einen gewissen Komfort und Sicherheitsstandard bieten.


    Ich finde die Besteuerung des geldwerten Vorteils nicht grundsätzlich falsch, in der aktuellen Form muss allerdings gründlich aufgeräumt werden.


    z.B.:


    - Ansatz des Kaufpreises, nicht des Listenpreises. Oder generell die Betriebskosten der Pauschalversteuerung zugrunde legen.


    - Einkommensgrenzen mit Steuersatzstaffelung. Einen Arbeitnehmer mit z.B. 30.000€ Jahresgehalt trifft 300€ mtl. mehr zu versteuerendes Einkommen ungleich mehr als bei einem Jahresgehalt von z.B. 100.000€.


    - Unterscheidung des ausgeübten Berufes -> Ein Manager ist vielleicht zu 90% privat unterwegs, wo hingegen ein Aussendienstler zu 90% dienstlich auf der Strasse ist.


    etc.


    Diese Pauschalversteuerung ist total unausgegoren und dient in der aktuellen Form wirklich nur der Einnahmensteigerung, nicht der Gerechtigkeit. Aber das ist ja anscheinend in D Trend, dass man für einen guten Job auch noch bestraft wird. Eine andere Denkweise bleibt mir bei 51% Abzügen nicht mehr übrig.


    Der Stefan...

  • Saletti:


    <100% unterschreib>


    Ich bin der Meinung, daß man auch mit 1.5% noch mächtig spart gegenüber einem privat gehaltenen Fahrzeug. Und es ist nunmal auch eine Tatsache, daß es zumindest i.d.R. (von der es sicher Ausnahmen gibt) eher Leute mit etwas besseren Einkommen sind, deren Arbeitgeber solche Angebote machen.


    Für mich lohnt sich unsere Firmenwagenregelung momentan noch nicht, weil ich kurz bevor ich bei der Firma anfing, privat ein Auto geleased habe. Sobald das ausgelaufen ist, gebe ich es zurück, nutze unsere Firmenwagenregelung und spare auch mit 1.5% noch gewaltig.


    Natürlich ist es für diejenigen, die bereits einen Firmenwagen haben, erstmal blöd, weil es halt eine Mehrausgabe ist. Objektiv gesehen hat man aber mit 1% und eben auch noch mit 1.5% einen Vorteil gegenüber einem rein privat angeschafften Auto, und am Ende des Tages entscheidet IMHO nur dies.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
      Saletti:


    <100% unterschreib>


    Ich bin der Meinung, daß man auch mit 1.5% noch mächtig spart gegenüber einem privat gehaltenen Fahrzeug. Und es ist nunmal auch eine Tatsache, daß es zumindest i.d.R. (von der es sicher Ausnahmen gibt) eher Leute mit etwas besseren Einkommen sind, deren Arbeitgeber solche Angebote machen.
    (...)


    Und genau das ist der allergrößte Irrglaube. Die wenigsten Geschäftswagenfahrer sind Großverdiener oder sitzen in der Chefetage. Das spiegelt schon die Tatsache wieder, dass der meistgekaufte Geschäftswagen in D der Golf ist.


    Ich bin Berufsanfänger und verdiene nicht die Welt. Bin allerdings auf den Geschäftswagen angewiesen, da ich sonst meinen Beruf nicht ausüben könnte.


    Und genau dort hin gehört eine Änderung in dieser Pauschal-Regelung. Mir bleibt sozusagen nichts anderes übrig als Job und Auto.


    Aber rund 2.000.000 Geschäftswagenfahrer sind eben eine Minderheit. Auf Minderheiten muss keine Rücksicht genommen oder zumindest sinnvoll und gerecht versteuert werden.


    Es wäre nur schön, wenn sich die Politik auch mal an der Realität orientieren und den Neid weglassen würde. Da kann man nur noch im März auf die Opposition hoffen, die den Entwurf schon in erster Instanz gekippt hat.


    Der Stefan...

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Und genau das ist der allergrößte Irrglaube. Die wenigsten Geschäftswagenfahrer sind Großverdiener oder sitzen in der Chefetage. Das spiegelt schon die Tatsache wieder, dass der meistgekaufte Geschäftswagen in D der Golf ist.


    Ich glaube, Du hast mich mißverstanden. Ich sprach nicht von irgendwelchen Managern oder Chefs. Ich sprach z.B. von Leuten wie mir. Ich bin weder Manager noch sitze ich in irgendeiner Chefetage. Aber im Vergleich zu z.B. einem, was weiß ich, Fleischfachverkäufer oder sowas in der Art (ohne diesen Berufsstand verunglimpfen zu wollen) habe ich sicher ein etwas höheres Einkommen. Gleichzeitig habe ich die Möglichkeit, die Firmenwagenregelung meiner Firma zu nutzen und habe somit gegenüber dem Fleischverkäufer, der sicher keine solche Regelung in Anspruch nehmen kann, einen weiteren Vorteil (neben dem besseren Gehalt).
    Jetzt klar, wie ich es gemeint habe?

    Zitat


    Ich bin Berufsanfänger und verdiene nicht die Welt. Bin allerdings auf den Geschäftswagen angewiesen, da ich sonst meinen Beruf nicht ausüben könnte.


    Das verstehe ich jetzt nicht. Ein Arbeitgeber kann doch von seinem Arbeitnehmer auch Mobilität erwarten, ohne einen Firmenwagen anzubieten. Ich z.B. hätte meinen Job, ohne ein eigenes Auto zu haben, auch nie ausüben können, einfach weil ich meine Arbeitsstelle nicht anders erreichen kann. Für die eigentlichen Dienstfahrten gibts natürlich Dienst- bzw. Mietwagen.

    Zitat


    Aber rund 2.000.000 Geschäftswagenfahrer sind eben eine Minderheit. Auf Minderheiten muss keine Rücksicht genommen oder zumindest sinnvoll und gerecht versteuert werden.


    Also ich kanns nur nochmal wiederholen: Ich werde unsere Firmenwagenregelung voraus. gegen Ende des Jahres ebenfalls in Anspruch nehmen. Natürlich wären 1% schön, aber auch mit 1.5% spare ich noch eine Menge. Umgekehrt sehe ich den Vorteil, den ich gegenüber Leuten habe, deren Arbeitgeber keine solche Regelung anbietet. Und daher habe ich mit den 1.5% irgendwie kein großes Problem.
    Sieh es doch mal so herum: Dein Arbeitgeber MUSS Dir keinen Firmenwagen geben. Er kann Dir stattdessen für alle dienstlichen Fahrten einen Mietwagen bezahlen und davon abgesehen erwarten, daß Du ein eigenes Auto hast bzw. Dir für alle anderen Fahrten eben irgendwas einfallen läßt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Moin,


    meinen VW T4 habe ich bewußt danach ausgesucht, ob er als LKW zugelassen ist.
    So läuft er 100%ig betrieblich.
    Die Alternative wäre ein Auto zum "Aufbrauchen" gewesen, bei dem es bei Fahrten auf Feldwegen "nicht mehr drauf an kommt".
    ZB. ein Passat Kombi mit 2Jahren TÜV.
    Neupreis ca. 20000€.
    Mein Kaufpreis ca. 2500€.
    Dafür wäre dann bisher ein Privatanteil von 2400€ p.a. fällig gewesen, obwohl die Kiste zu 90% betrieblich genutzt worden wäre.
    Nach neuer Regelung hätte ich dann 3600€ p.a. Privatanteil gehabt :confused:
    Wo ich da noch sparen kann, bzw. etwas steuerlich geltend machen sollte, weiß ich nicht.
    Die Alternative wäre wirklich ein Fahrtenbuch gewesen, jedoch bin ich froh, keines führen zu müssen.


    Willi

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