Habe soeben ein Paket bekommen, mit einem anderen Inhalt als erwartet (3 mal so teure Ware). Soweit ich weiß muss ich die Ware ja nur zur Abholung bereitstellen, aber muss ich den Händler auch über den Irrtum informieren oder muss er selbst drauf kommen?
Unverlangt erhaltene Ware
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Was steht denn auf der Rechnung?
Wenn du fair bist infomierst du den Händler, ansonsten wird wohl nix passieren.
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Zitat
Original geschrieben von galahad13
Wenn du fair bist infomierst du den Händler, ansonsten wird wohl nix passieren.Keine Ahnung, wie die Rechtslage ist. Aber umgekehrt würde man ja auch Fairness erwarten. Man beschwert sich ja auch nicht nur, wenn man an der Supermarktkasse zu wenig Geld rausbekommt.

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Zitat
Original geschrieben von galahad13
Was steht denn auf der Rechnung?Auf der Rechnung steht nicht viel. Was für eine Ware das ist (externe Festplatte) und das wars, nicht mein Name und kein Name eines Anderen. Komische Rechnung, kommt aber auch aus dem Ausland. Der Ursprüngliche Paketaufkleber schimmert noch durch, demnach sollte das wohl nach England gehen, wurde dann aber vom Händler selbst mit meiner Adresse überklebt.
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Wenn es nur ein Fehler des Lieferanten und keine tatsächlich "unbestellte Ware" im Sinne von ungefragt und ohne Auftrag irgendwem was geliefert ist, dann greifen die "nur aufbewahren" Vorschriften eh nicht.
§ 241 a BGB
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat
Also einfach kurz den Händler informieren und gut ist.
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Wenn du nett bist, dann sagst du dem Händler bescheid.
Mir ist das bisland zwei mal passiert, einmal habe ich höherwertigere Ware bekommen, einmal habe ich völlig unverlangt etwas geschickt bekommen, von einem Händler bei dem ich seit Jahren nichts mehr bestellt habe und in beiden Fällen durfte ich es sogar behalten :top:
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Zitat
Original geschrieben von tOmAtEl
Wenn du nett bist, dann sagst du dem Händler bescheid.Ach, ich behalte das Teil ersmal, mal schaun ob sich die nächsten Wochen was tut, sonst pack ich es aus

So wie ich das sehe kann der Händler ja nicht nachvollziehen, dass es an mich gegangen ist. Der ursprüngliche Aufkleber wurde ja überklebt, ich hab also bei der Post ja auch nur für meine eigentliche Ware unterschieben. Wenn er es doch irgendwie in Verbindung bringen kann, kann ich ihm die Ware ja immernoch zurückschicken
Hätte ja sein können, dass man den Händler drüber informieren muss. -
Dir ist aber schon bewusst, dass Du moralisch absolut daneben handelst? Zum Glück sind nicht alle Kunden so drauf
Nimmst Du auch im Real Life zu hohes Wechselgeld an, ohne Bescheid zu sagen? -
Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Wenn es nur ein Fehler des Lieferanten und keine tatsächlich "unbestellte Ware" im Sinne von ungefragt und ohne Auftrag irgendwem was geliefert ist, dann greifen die "nur aufbewahren" Vorschriften eh nicht.Naja, erstmal ist zu prüfen ob BGB gilt - wahrscheinlich nicht, da im Ausland gekauft.
Ausserdem müsste der Händler erstmal nachweisen, was das Päckchen tatsächlich enthielt. Das ist quasi unmöglich.
Vielleicht ist es aber auch eine Ersatzlieferung, weil die bestellte Ware nicht da war?
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Zitat
Original geschrieben von Aronia
Dir ist aber schon bewusst, dass Du moralisch absolut daneben handelst? Zum Glück sind nicht alle Kunden so drauf
Nimmst Du auch im Real Life zu hohes Wechselgeld an, ohne Bescheid zu sagen?Wenn es ein kleiner Händler würde ich es auch so zurückgeben. Es handelt sich dabei aber um eine große Firma, denen wird das kaum weh tun.
ZitatOriginal geschrieben von SYS64738
Vielleicht ist es aber auch eine Ersatzlieferung, weil die bestellte Ware nicht da war?Mit Sicherheit nicht, da es sich um eine ganz andere Kategrie handelt (Uhr bestellt, Festplatte bekommen).
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