Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Kurze Frage:


    ich bin selbstständig und bin bisher aus Unwissenheit davon ausgegangen, dass bei beruflichen Bahn-Fahrten die (gespeicherte) PDF-Fahrkarte als Nachweis ausreicht. Nun ist es ja aber wohl so, dass nur die ausgedruckte Fahrkarte mit Zangenabdruck als Nachweis akzeptiert wird (ist ja auch logisch). Leider sind dieses Jahr schon einige hundert Euro Fahrtkosten aufgelaufen, sind diese nun "wertlos" oder kann ich die trotzdem noch irgendwie angeben?

  • Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    Nun ist es ja aber wohl so, dass nur die ausgedruckte Fahrkarte mit Zangenabdruck als Nachweis akzeptiert wird (ist ja auch logisch). Leider sind dieses Jahr schon einige hundert Euro Fahrtkosten aufgelaufen, sind diese nun "wertlos" oder kann ich die trotzdem noch irgendwie angeben?


    Gib sie einfach an. Mehr als dass es dir wieder rausgestrichen wird, kann ja nicht passieren. Eventuell werden auch die PDFs pro forma anerkannt.

  • Ich habe im letzten Jahr erstmals eine Steuerklärung abgegeben (u. a. da ich seit Herbst 2012 nebenberuflich noch ein Studium laufen habe). Es hat sich eigentlich bereits von Beginn an als nützlich erwiesen, wenn man in dem Studium entweder 1) ein Laptop besitzt (wobei dies aufgrund der Platzverhältnisse schlecht möglich ist) oder 2) ein Tablet hat. Und genau ein solches möchte ich mir jetzt anschaffen. Es würde in Richtung Galaxy Note 10.1 hinauslaufen, da man darauf seine Office-Dokumente (zumindest pdf-Scans) laden und per Handschriftenerkennung auch Notizen darauf machen kann).


    Kann ich das Tablet - aufgrund des Studiums - zur Steuerklärung mit angeben?


    Was ich bisher schon herausgelesen habe ist, dass beispielsweise für Laptops o. ä. bis zu einem Wert von 410€ direkt bis zu 50% durch's Finanzamt zurückerstattet werden (quasi ähnlich den GWG; zumindest was die Grenze angeht). Alles über diesem Betrag muss über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Gegenstandes (bei Tablets fünf Jahre?) abgeschrieben werden, bzw. als Teil in der Erklärung angegeben werden. Ist das soweit alles korrekt bzw. wird ein Tablet überhaupt anerkannt, auch wenn's nicht unbedingt nötig wäre?

  • grundsätzlich: das Finanzamt erstattet dir Garnichts. nicht 50% vom tablet und auch keine 25%.


    mit solchen ausgaben kannst du dein steuerpflichtiges einkommen mindern. was das für dich in euro bedeutet, hängt von deinem einkommen und deinem persönlichen Steuersatz ab.


    wenn dich das Finanzamt 50% der Anschaffungskosten absetzen lässt, bedeutet das beispielsweise bei einem Steuersatz von 25% und Anschaffungskosten von insgesamt 400€, dass dir das letztlich 50€ Steuerersparnis bringt. (25% von 50% von 400€)

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Gib sie einfach an. Mehr als dass es dir wieder rausgestrichen wird, kann ja nicht passieren. Eventuell werden auch die PDFs pro forma anerkannt.


    Danke. Nachweise, dass es eine Dienstreise war, habe ich ja genügend. Mal sehen ob sie es akzeptieren (bzw. nachprüfen).

  • Ich soll für 2012 eine Steuererklärung einreichen. Allerdings habe ich da nicht gearbeitet sondern nur Bafög un Halbwaisenrente bekommen. Kann ich einfach sagen, dass ich nicht gearbeitet habe und keine Erklärung einreiche?:)

  • Wenn du aufgefordert wirst, eine Steuererklärung einzureichen, dann musst du das auch tun. Ob deine Halbwaisenrente tatsächlich auch besteuert wird oder nicht (weil unterhalb des Freibetrags), das steht dabei auf einem anderen Blatt.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    grundsätzlich: das Finanzamt erstattet dir Garnichts. nicht 50% vom tablet und auch keine 25%.


    mit solchen ausgaben kannst du dein steuerpflichtiges einkommen mindern. was das für dich in euro bedeutet, hängt von deinem einkommen und deinem persönlichen Steuersatz ab.


    wenn dich das Finanzamt 50% der Anschaffungskosten absetzen lässt, bedeutet das beispielsweise bei einem Steuersatz von 25% und Anschaffungskosten von insgesamt 400€, dass dir das letztlich 50€ Steuerersparnis bringt. (25% von 50% von 400€)


    Danke für deine Erläuterungen. Hast Du mir vllt. noch einen Rat, wo genau ich das Tablet dann aufführen könnte? Ich erstelle meine Steuererklärung mit Hilfe einer Software und habe da jetzt nur einen Punkt für Elektronik gefunden, der quasi als Ergänzung zur normalen Arbeitstätigkeit aufgeführt wird. Kann ich das Gerät hier trotzdem reinpacken, auch wenn es eigentlich für das Studium (das nebenberuflich abläuft) gedacht ist?

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