Kurze Frage:
ich bin selbstständig und bin bisher aus Unwissenheit davon ausgegangen, dass bei beruflichen Bahn-Fahrten die (gespeicherte) PDF-Fahrkarte als Nachweis ausreicht. Nun ist es ja aber wohl so, dass nur die ausgedruckte Fahrkarte mit Zangenabdruck als Nachweis akzeptiert wird (ist ja auch logisch). Leider sind dieses Jahr schon einige hundert Euro Fahrtkosten aufgelaufen, sind diese nun "wertlos" oder kann ich die trotzdem noch irgendwie angeben?