Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von Johnny B.
    Wieso ziehst Du denn die Umsatzsteuer ab?

    Vielleicht weil die Grenze von 410€ im EStG ohne Mehrwert/Umsatz- bzw Vorsteuer angegeben ist? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    @ THWS


    mit Abzug der privaten Nutzung kommst du wohl unter 410€.
    ich würde mich da einfach mal blöd stellen, das teil komplett unter abzug privater nutzung absetzen und schauen was passiert.


    Hm - was würdest du denn für die private Nutzung ansetzen? Eine wirkliche Regel im Sinne von "mind. 30%" oder sowas scheint es da ja (noch) nicht zu geben, oder?

  • Mal eine Frage:
    Bei der Steuererklärung gibt es in vielen Fällen die schwer exakt zu beziffern sind, Pauschalbeträge die abgesetzt werden können. ZB bei Kontoführung oder Reinigung der Berufskleidung.
    Diese Pauschalbeträge werden ja gelegentlich angepasst. Gibt es irgendwo eine Übersicht, wo man die aktuellen Pauschalbeträge sehen kann, so daß man die richtigen Beträge einsetzt?

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  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Hm - was würdest du denn für die private Nutzung ansetzen? Eine wirkliche Regel im Sinne von "mind. 30%" oder sowas scheint es da ja (noch) nicht zu geben, oder?


    Feste Regel kanns da keine geben, weil das nur du wissen kannst. Schau wie oft du es beruflich nutzt und wie oft privat und schätze dann danach prozentual und berücksichtige, was dein Gewissen dir erlaubt ;)

  • Stimmt eigentlich auch wieder. Dann muss ich mal überlegen ob auf der Rechnung mein tatsächlicher Name oder vllt doch eher " Schwarzer" vermerkt ist :D:D


    Danke ;)

  • Hallo,


    wir haben 2011 Nachwuchs bekommen. Daher hat meine Frau eine berufliche Auszeit genommen und erst im August 2013 wieder angefangen halbtags zu arbeiten.
    Sie hatte also außer dem Elterngeld in 2012 keine Einkünfte. Wir haben nach der Geburt die Steuerklasse in 5 und 3 gewechselt.
    Nun war ich etwas überrascht, dass wir für das Jahr 2012 eine Nachzahlung leisten mussten, obwohl sie wie gesagt außer dem Elterngeld kein Einkommen hatte.
    Nun habe ich etwas Sorge, dass nach der nächsten Steuererklärung für 2013 erneut eine Nachzahlung auf uns zu kommt und wollte daher mal Fragen, ob man in irgendeiner Art pauschal sagen kann, ab wann sich 5 und 3 "lohnen". Ich verdiene etwas mehr als drei mal so viel wie sie mit ihrem Halbtagsjob. Außer Ausgaben für den Kindergarten und Fahrtkosten zur Arbeitsstelle haben wir im Grunde nichts, was wir auf der Steuererklärung geltend machen könnten.
    Mit ist klar, dass ich keine Steuern sparen kann, da es in der Summe im Jahr immer auf die selbe Steuer hinaus läuft. Das Ziel soll halt sein, dass im Monat vom Brutto das meiste Netto übrig bleibt, ohne eine (hohe) Nachzahlung zu befürchten. Ist dies nur durch die Steuerklasse IV Faktor zu erreichen? Oder gibt es Situationen, in denen auch bei Steuerklasse 3 und 5 keine (hohe) Nachzahlung droht, obwohl die Frau auch halbtags arbeitet?


    Gruß


    SiemensmasterXXX

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  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Nun habe ich etwas Sorge, dass nach der nächsten Steuererklärung für 2013 erneut eine Nachzahlung auf uns zu kommt und wollte daher mal Fragen, ob man in irgendeiner Art pauschal sagen kann, ab wann sich 5 und 3 "lohnen".Ich verdiene etwas mehr als drei mal so viel wie sie mit ihrem Halbtagsjob. Außer Ausgaben für den Kindergarten und Fahrtkosten zur Arbeitsstelle haben wir im Grunde nichts, was wir auf der Steuererklärung geltend machen könnten.
    Mit ist klar, dass ich keine Steuern sparen kann, da es in der Summe im Jahr immer auf die selbe Steuer hinaus läuft. Das Ziel soll halt sein, dass im Monat vom Brutto das meiste Netto übrig bleibt, ohne eine (hohe) Nachzahlung zu befürchten. Ist dies nur durch die Steuerklasse IV Faktor zu erreichen? Oder gibt es Situationen, in denen auch bei Steuerklasse 3 und 5 keine (hohe) Nachzahlung droht, obwohl die Frau auch halbtags arbeitet?

    Du kannst einfach mit einem Nettolohnrechner die zu erwartende Steuerdifferenz ausrechnen bzw. die Größenordnung bestimmen: wirf einfach das Gesamteinkommen (beide Ehepartner) mit Steuerklasse 3 in den Rechner und ziehe ab, was für die Einzeleinkommen in den verschiedenen Steuerklassenkombinationen jeweils anfällt.
    Es kommt halt auch auf die Höhe der Einkommen (und damit wie stark die Steuerprogression durch die Klasse 3 abgeschwächt wird) an, vergl. z.B. http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4810648#post4810648

  • Hallo,


    danke für deine Antwort.
    Nur, dass ich dich richtig verstehe:
    Ich addiere das Einkommen meiner Frau und mein eigenes und schaue mit dem Nettorechner, was bei Steuerklasse 3 raus kommt. Danach lasse ich das Einkommen meiner Frau mit Steuerklasse 5 durch den Rechner laufen und dann meines mit Steuerklasse 3 und vergleiche, was bei der Summe der beiden Berechnungen im Vergleich zu der ersten Berechnung raus kommt?


    Gruß


    SiemensmasterXXX

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  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Nur, dass ich dich richtig verstehe:
    Ich addiere das Einkommen meiner Frau und mein eigenes und schaue mit dem Nettorechner, was bei Steuerklasse 3 raus kommt. Danach lasse ich das Einkommen meiner Frau mit Steuerklasse 5 durch den Rechner laufen und dann meines mit Steuerklasse 3 und vergleiche, was bei der Summe der beiden Berechnungen im Vergleich zu der ersten Berechnung raus kommt?

    Genau. Bis auf 'Kleinigkeiten' (z.B. die Werbungskostenpauschale deiner Frau bleibt beim Gesamteinkommen mit Steuerklasse 3 unberücksichtig) ist das näherungsweise genau bzw. für die Bestimmung der Größenordnung brauchbar.

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