ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Zum Kleingewerbetreibenden ohne Geschäftsbetrieb:
Der wird nach geraumer Zeit ein Problem mit dem Finanzamt bekommen, denn selbst im Rahmen einer Liebhaberei fallen Umsätze an - nur können dabei umter'm Strich entstandene Verluste nicht anderweitig verrechnet werden.
Franky:
Es geht hier um Gewerbe, wo kein Umsatz passiert, und kein Umsatz gemeldet wird.
Wie schon geschrieben hatte ich mal vergessen, ein Gewerbe (Ingenieubüro/Einzelgewerbe) abzumelden, und habe keine gewerbliche Erklärung an das FA abgegeben, und das hat 10 Jahre niemanden interessiert.