Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Du kannst die Herabsetzung natürlich förmlich beantragen und schauen was passiert. Natürlich gut begründen mit Belegkopien...

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Oder einfach mal anrufen...


    Das ist eh der Plan. Aber es geht erst morgen. Heute ist ja Mittwoch ;)


    SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX Nun aber das für mich unerwartete: Für 2015 sollen alle Quartalszahlungen auf einmal im Dezember 2015 getätigt werden. Dies ist ein niedriger vierstelliger Betrag.


    Hier machst Du einen Denkfehler: Ich würde mich freuen, wenn ich meine Steuern erst komplett am Jahresende zahlen könnte, und bis dahin noch zinsbringend anlegen könnte...


    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX Ist das so weit Gang und Gebe? Lässt das Finanzamt in der Regel hier mit sich reden?


    Natürlich kannst Du eine Änderung der Vorauszahlungen beantragen. Das geht bei schlüssiger Begründung immer durch.

  • Meine Frau ist Studentin ohne eigenes Einkommen, wir führen einen doppelten Haushalt. Wenn eine Unterbrechung von mehr als 4 Wochen vorlag, darf man die Verpflegungskosten ja wieder für volle 3 Monate absetzen:


    Zitat

    Wird die Auswärtstätigkeit aus beruflichen Gründen für mindestens vier Wochen unterbrochen, beginnt nach Wiederaufnahme der Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte eine neue Drei-Monats-Frist für den Abzug der Pauschbeträge http://www.steuernetz.de/aav_s….xhtml?currentModule=home


    Wie ist dieses "aus beruflichen Gründen" zu verstehen. Während der Semesterferien wohnt sie natürlich nicht in der Zweitwohnung, können wir die Verpflegungskostenpauschale für die Zeit danach wieder absetzen oder müsste man von seinem Arbeitgeber vorübergehend versetzt werden damit sowas geht?


    Edit: Frage selbst beantwortet. Die Infos auf den meisten Seiten sind wohl veraltet. Aktuell ist:


    Zitat

    Um die Berechnung der Dreimonatsfrist zu vereinfachen, wird eine rein zeitliche Bemessung der Unterbrechungsregelung eingeführt. Danach führt eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist, wenn sie mindestens vier Wochen dauert (§ 9 Absatz 4a Satz 7 EStG). Der Grund der Unterbrechung
    ist unerheblich; es zählt nur noch die Unterbrechungsdauer. http://www.spesen-ratgeber.de/…ekostenrechts-ab-2014.pdf

  • Pflicht zur Steuererklärung oder freiwillig?


    Guten Abend, ich bin mir mit meiner besseren Hälfte nicht einig ob wir eine Steuererklärung machen müssen oder es auf freiwilliger Basis können bzw. welche Fristen daher für uns gelten.


    Wir sind beide angestellt und haben keinen Nebenerwerb.


    Einer meint es sei verpflichtend, der andere freiwillig. Was ist richtig?

  • AFAIK muss man nur dann eine EStE abgeben, wenn auch noch andere Einkunftsarten (neben denen aus nicht-selbständiger Arbeit) gegeben sind. In der Zeitschrift "Finanztest" gab's früher mal in der jeweiligen April-Ausgabe (oder war's Mai?) ein Entscheidungsdiagramm, anhand dessen man seine Pflicht (oder Nicht-Pflicht) zur Abgabe einer EStE ermitteln konnte. Habe die Ausgabe von 2015 nicht, insofern kann ich Dir leider nicht sagen, ob's auch dieses Jahr erschienen ist.

    :-) FrageAnDiesesForum


    Danke schonmal für jede Antwort, die mir weiterhilft.

  • Danke für eure Antworten.


    Wir sind nicht verheiratet, sind also steuerlich unabhängig voneinander, jeder mit Lohnsteuerklasse I.


    Hul, ein hilfreicher link. D.h. wenn ich über den angegeben Betrag verdiene, muss ich es als auch Angestellter machen? Auch wenn von den weiteren Voraussetzungen für Angestellte bei mir/uns nichts zutrifft?


    Edit: Hintergrund meiner Frage ist, dass sich seit unserem Umzug und beruflichem Wechsel 2014 noch kein neues Finanzamt bei mir gemeldet hat (nur das alte, welches ja nicht mehr zuständig ist). Früher war ich verpflichtet, weil ich noch zusätzlich freiberuflich gearbeitet hatte. Meine bessere Hälfte sagt er hat in den letzten zig Jahren nie eine gemacht und es hat auch niemanden interessiert. Daher war meine Vermutung, dass durch den Wegfall meiner freiberuflichen Tätigkeit auch die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung entfallen ist...

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