Bei doppelter Haushaltsführung zählen Familienheimfahrten ab dem
ersten Kilometer einfach, wobei eine wöchentliche Heimfahrt anerkannt wird.
Auch umgekehrt, wenn anstatt der Heimfahrt die Familie zu Besuch kommt.
Während der ersten drei Monate gibt es Tagespauschale wie bei Dienstreisen.
GP