Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Ok, aber es ist schon so, dass USt und EkSt zwei völlig unterschiedliche Themen und damit unabhängig voneinander sind und somit für USt (ohne Verlängerung) der 31. Mai gilt, oder?

  • Hi,


    andere Frage:


    Steuererklärung für das Jahr 2010.


    Unselbstständige Arbeit und selbstständige Arbeit im Jahr 2010.
    Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen.


    Heute wird neben der Steuererklärung auch die EÜR gemacht.


    Dazu die Frage:
    Wenn man zu den monatlichen Voranmeldungen nun Korrekturen vornehmen will (FA müsste nun paar EUR mehr zurückgeben), muss man dann auch die monatlichen Voranmeldungen jeweils korrigieren oder reicht die EÜR.


    Was darf man ohne Probleme allg. abziehen?
    Krankenkassenversicherung?
    Private Rentenversicherung?
    Berufsunfähigkeitsversicherung?
    Uni-Gebühren?


    Danke schon mal.

    # ...

  • du meinst vermutlich eher die UST-Voranmeldungen. diese musst du nicht berichtigen aber eine entsprechende Jahreserklärung abgeben. Ist dann aber unabhängig von deiner EÜR.

  • Genau, die Korrekturen beziehen sich auf die UST-Voranmeldung ;)
    (habe das später ausgelassen).


    Ich glaube, ich werde die schon mal für meine persönliche "Ordnung" gleich mit korrigieren und dann noch mal per Elster wegschicken. Gut. SOmit intepretiere ich es so, dass mir kein Ärger droht :p

    # ...

  • cellphones


    Evtl. würde es sich für dich lohnen mal einen Steuerberater zu konsultieren, wenn dir so grundlegende Dinge bez. Steuererklärung nicht bekannt sind. Da du ja monatlich USt-VA angibst, muss ja eine Menge an Umsatz schon dahinterstecken....

  • Eigentlich nicht, was die Menge angeht. Ich hielt es damals für mich selber besser, mit Umsatzsteuer das "Kleingewerbe" zu führen. Und soviel ist es jetzt wirklich nicht. Noch komme ich damit klar :)

    # ...

  • wenn du nicht soviel umsatz machst, kannst du beantragen die voranmeldungen nurnoch viertel-, halb- oder jährlich abzugeben. normalerweise macht das das finanzamt auch automatisch, ausser das gewerbe ist noch recht neu.
    monatliche abgabe ist doch ziemlich nervig und müssen eigentlich wirklich nur unternehmer mit ordentlich umsatz machen.

  • Ja, das Gewerbe ist neu und den Antrag habe ich auch gestellt, aber wie ich das sehe, wird das nächste Jahr dann besser ;) dann geht es ja auch automatisch, dass ich nur entsprechend dem Umsatz die Anmeldung machen muss und somit die monatliche Abgabe wegfällt.


    Was mich bei der Steuererklärung etwas verwundert - zumindestens bei der Software - es entsteht eine Nachzahlung bei meiner Frau, obwohl sie auf Lohnsteuerkarte arbeitet und die Lohnsteuerja schon bezahlt. Wir haben zuvor noch nie Steuererklärungen gemacht, da der Betrag als "Studenten" immer gering ausfiel und wir ja eh keine Steuer zahlten, aber irgendwie dachte ich mir, dass wir für das Jahr 2010 etwas zurückkriegen würden?!


    Ich tippe auf eine fehlerhafte EIngabe irgendwo oder ist es möglich, das sogar eine Nachzahlung entsteht???


    Also ich dachte immer, dass zumindestens die Werbungskostenpauschale rausspringen würde oder habe ich einen Denkfehler? Dann kann man ja noch KV-Beiträge absetzen, BU-Beiträge, etc. Diese müssten also als Rückzahlung enstehen, oder?
    Kurz: Ich verstehe nciht, wie eine Steuerschuld bei Ihr entstehen kann?! Werde ich doch den Steuerberater beehren müssen...aber vllt. klappt es auch so...

    # ...

  • Bitte tu DIR den Gefallen und geh zu einem Stb. oder LSt-hilfe verein. Es kostet wirklich nicht viel...im Verhältnis.


    Ich plädiere dafür, daß man ohne Nachweis einer entsprechenden kaufmännischen Schulung oder einem Lehrgang in Grundzügen des Steuerrechts keinen Gewerbeschein bekommt :cool: .


    Man kann euch hier nicht viel zu eurer Steuersache sagen, da man genaue(re) Angaben braucht um eine Aussage treffen zu können.


    Grundsätzlich können auch bei "normalen" Arbeitnehmern Nachzahlungen entstehen. Im Besonderen wenn nebenher noch ein "Gewerbe läuft". Wiso entsteht nur bei deiner Frau eine Nachzahlung? Werdet ihr getrennt veranlagt?


    Gerne auch PN!


    Gruß
    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Da der Mietvertrag auf Deine Freundin läuft ist erstmal davon auszugehen, dass es sich nicht um Deinen sondern um ihren Hausstand handelt. Damit bist Du aus der doppelten Haushaltsführung schon raus, dass gilt z.B. auch für Personen die an Ort A arbeiten und an Ort B bei den Eltern noch ein Zimmer haben. Selbst wenn der Lebensmittelpunkt B wäre scheitert es hier daran das das Zimmer bei den Eltern kein eigener Hausstand ist.


    Die Vorhersage war komplett richtig: Mir wurde die DHF verweigert. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt sehe ich von weiteren Schritten ab. Dennoch vielen Dank für Deine Hilfe!

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