Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Ok, ich habe das ganze mal durchlaufen lassen.
    Wenn ich beide Gehälter zusammen addiert mit Steuerklasse 3 berechne kommen insgesamt 100 Euro Steuern weniger bei raus, als wenn ich ihr Gehalt auf 5 und meines auf 3 einzeln berechne und dann zusammen addiere.
    Das klingt ja zumindest jetzt für mich so, als sei bei dieser Konstellation nicht mit einer immens hohen Nachzahlung zu rechnen.


    Gruß


    SiemensmasterXXX

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  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Ok, ich habe das ganze mal durchlaufen lassen.

    Habe jüngst das Angebot des Bundesfinanzministeriums kennengelernt: https://www.bmf-steuerrechner.de
    Dort unter "Berechnung der Lohnsteuer"/"Faktorverfahren" kann man sich den III/V bzw. IV/IV Spaß relativ bequem ausrechnen lassen (und auch einige 'Sonderfälle'/Besonderheiten bei der Berechnung angeben).


    btw: Hat schon mal jemand erlebt, daß - wie der BMF-Rechner behauptet- bei hohen Nachzahlungen wegen Splittingtarig Steuervorauszahlungen festgesetzt werden?

    Zitat

    Ab einem Nachzahlungsbetrag von 400 Euro werden zudem Vorauszahlungen festgesetzt.

  • Zitat


    btw: Hat schon mal jemand erlebt, daß - wie der BMF-Rechner behauptet- bei hohen Nachzahlungen wegen Splittingtarig Steuervorauszahlungen festgesetzt werden?


    Ja, bei uns in den letzten zwei Jahren, auch bedingt durch den hohen Gehaltsunterschied bei III/V. Wir mussten die Jahre vorher auch immer kräftig nachzahlen aber ich hatte dann lieber die Nachzahlung vom Tagesgeld genommen als vorher in IV/IV mit Faktor zu gehen.

  • Eine Frage zu meinem Steuerbescheid (2013)


    Ab dem 01.08.14 wird ein neuer Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme eines Kindertagesstättenplatzes fällig.
    Also die Einführung einer weiteren Beitragsstufe (4).


    Zur Berechnung soll die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes genommen werden. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ist nicht zulässig. Kindergeld ist nicht hinzuzurechnen.


    Welchen Betrag muss ich anhand meines Steuerbescheides angeben?


    Gesamtbetrag der Einkünfte


    oder


    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen


    oder


    Zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für 1 Kind.



    Für uns stellt sich die Frage, ob die Beiträge um 40 Prozent oder 70 Prozent erhöht werden!
    :mad:

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Wenn das so stimmt, dann die Summe der Einkünfte, wobei nur die positiven einzubeziehen sind. Schau dir aber das Merkblatt dazu noch einmal genau an. Bei uns wurden da (vergangenes Jahr) die Abgrenzung von Einnahmen, Einkommen und Einkünften nicht zutreffend vorgenommen.


    Edit: steht die Summe der Einkünfte oder die Summe der positiven Einkünfte nicht explizit im Bescheid, rechne einfach die Einkünfte zusammen. Ohne Verluste sollte es bei Deinem alter theoretisch dem Gesamtbetrag der Einkünfte entsprechen. Steuerbescheide haben leider kein bundeseinheitliches Erscheinungsbild, daher ist es etwas schwierig.

  • Brauche Eure Hilfe zu AFA bei geerbtem Haus


    Durch eigene Blödheit bzw. Ahnungslosigkeit stecke ich nun etwas in der Klemme.
    Wir Geschwister haben vor ca. 3 Jahren u.a. ein kleines Haus geerbt und das zunächst in Erbengemeinschaft "verwaltet". Es wurde dann entschieden, dieses Haus ganz auf mich zu überschreiben. Gesagt, getan zu Ende 2012. Somit habe ich nun in 2013 alleine die Einkünfte aus Vermietung dieses Hauses. Bisher hatten wir keinerlei AFA geltend gemacht, da keiner von uns Ahnung von sowas hatte, und irgendwie alle mit Auflösung des Hausstands und Bürokratie "überfordert" waren. Inzwischen habe ich mir angelesen, dass eine AFA üblicherweise auf so ca. 60 Jahre begrenzt ist und bei Erbe oder unentgeltich erworbenem Haus die AFA-Variante des bisherigen Eigentümers weitergeführt werden muss.
    Nun hatte der Verstorbene garantiert AFA in seinen Steuererklärunge angegeben. Beim Aufräumen hat aber ein eifriger Bruder sämtliche alte Steuerunterlagen vernichtet. Steuerzahler war ja verstorben - was sollten wir noch damit ?


    Wie komme ich an diese Angaben heran ?
    Wenn ich das zuständige FA des Verstorbenen ermitteln kann, würden die mir dann bei telefonischem Kontakt Auskunft darüber geben ?
    Die Stadtkasse, an die ich jetzt Grundsteuer zahle, wird mir da ja wohl kaum weiterhelfen können.


    Es geht um 3 verschiedene Bundesländer. A) Wohnort des Verstorbenen. B) Lage des Hauses. C) Meine Wenigkeit !


    Manno, wie man sich manchmal selber das Leben schwer machen kann !

  • Re: Brauche Eure Hilfe zu AFA bei geerbtem Haus


    Zitat

    Original geschrieben von HP-owner Durch eigene Blödheit bzw. Ahnungslosigkeit stecke ich nun etwas in der Klemme.


    Wie wäre es mit einem Termin beim StB?


    Ansonsten:
    AfA 50 Jahre 2%, nur auf das Gebäude, nicht auf das Grundstück.


    Also: Immobilienwert ermitteln (falls in keinen Dokumenten etwas steht, glaubwürdig schätzen), Grundstückspreis abziehen, auf Rest einfach 2% AfA ansetzen (FA wird sich melden, wenn es nicht einverstanden ist).


    Deutlich besser wäre aber der Termin beim StB.

  • Re: Brauche Eure Hilfe zu AFA bei geerbtem Haus


    Zitat


    Wie komme ich an diese Angaben heran ?


    A) Wohnort des Verstorbenen.


    Wenn du einen netten Finanzbeamten am Telefon hast, sagt er dir die Bemessungsgrundlage und die Restnutzungsdauer - ohne dass du dich mit einer Vollmacht/Erbschein ausweisen musst.


    Aber da für das Gebäude jetzt ein ganz anderes Finanzamt, dein Wohnsitz-FA, zuständig ist, wird eine vernünftige Schätzung der 2% AfA ausreichen.

  • Danke für die Antworten.


    Ich habe jetzt ein Schreiben gefunden, was im falschen Ordner abgelegt worden war.
    Das ist ein Bescheid über die ......... Feststellung des Grundbesitzwerts ...... für Zwecke der Erbschaftssteuer. Da sehe ich jetzt - eiderdaus, guggeda - einen vom FA am Ort des Objekts ermittelten Grundbesitzwert. Das dürfte alles sein, was ich brauche.


    AFA wäre dann 2%, und zwar vom Gesamtwert minus 20% für Grundstück (habe ich mir so angelesen).


    Die Notarkosten für die Umschreibung von der Erbengemeinschaft auf mich alleine kann ich doch voll in 2013 (wo sie auch bezahlt wurden) absetzen; oder muss ich die auf mehrere Jahre verteilen?

  • Du hast doch schon selbst herausgefunden, dass du die AfA des Vorbesitzers weiterführen musst, da unentgeltlich übertragen.


    Also wenn das Haus vor 20 Jahren für 75.000 € inkl. Grundstück gebaut wurde und du 2012/2013 einen Erbschein mit dem heutigen Wert von z.B. 100.000 € hast, kannst du nicht einfach die Inflation und unentgeltliche Wertzuschreiben als Bemessungsgrundlage nehmen.


    Das was damals echt gezahlt wurde, kann nur für die Bemessungsgrundlage für die Afa herangezogen werden. In dem heutigen Gebäudewert wären dann ja auch Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe mit drin.


    Aber bevor du gar keinen Gebäudewert hast, kannst du es auch mit deiner Variante versuchen, vielleicht gehts ja so durch.


    Die 20% für G.u.B. klappen in der Regel auch nicht mehr, jetzt wird meisten im Finanzamt der Bodenrichtwert genommen und vom Kaufpreis abgezogen, so dass bei alten Häusern und einer guten Lage fast nichts mehr für den Gebäudewert und damit für die Afa übrig bleibt.
    Du hast ja Glück dass das Gebäude nicht im Bezirk deines Wohnsitzfinanzamt liegt und nicht jeder Beamte führt die Abfrage des Bodenrichtwertes bei einem anderen Finanzamtsbezirk durch.


    Aus Bequemlichkeit könnte somit bei dir auch der pauschale Ansatz von 20% für GuB klappen.

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