Kindesmissbrauch mit Vergewaltigung, wann Verjährung?

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Wie sich das mit Schweigepflicht und der Kenntnis einer Straftat oder eines Verbrechens verhält, weiß ich nicht.


    Aber meine persönliche Meinung dazu ist, dass das mit 19 Jahren ganz alleine ihre Entscheidung ist und sein muss, ob sie nachträglich Anzeige erstatten möchte oder nicht. Du würdest dich nicht nur über deine Schweigepflicht und das dir entgegen gebrachte Vertrauen hinweg setzen, sondern auch ihre Privatsphäre massivst verletzen, wenn du da in gutgemeintem Übereifer etwas unternehmen würdest. Jedenfalls würde ich das an ihrer Stelle so empfinden.


    Wenn sie Anzeige erstatten wollte, gibt es mit Sicherheit genügend Stellen, bei denen sie Auskunft zur richtigen Vorgangsweise und zu den Erfolgsaussichten bekommt.


    Dem ist IMHO nichts hinzuzufügen.


    Verjährt ist die Tat auf alle Fälle nicht, vielleicht wollte der Threadersteller diesen Fakt auch einfach nur für die Patientin herausfinden.

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Wie sich das mit Schweigepflicht und der Kenntnis einer Straftat oder eines Verbrechens verhält, weiß ich nicht.


    Aber meine persönliche Meinung dazu ist, dass das mit 19 Jahren ganz alleine ihre Entscheidung ist und sein muss, ob sie nachträglich Anzeige erstatten möchte oder nicht. Du würdest dich nicht nur über deine Schweigepflicht und das dir entgegen gebrachte Vertrauen hinweg setzen, sondern auch ihre Privatsphäre massivst verletzen, wenn du da in gutgemeintem Übereifer etwas unternehmen würdest. Jedenfalls würde ich das an ihrer Stelle so empfinden.


    Wenn sie Anzeige erstatten wollte, gibt es mit Sicherheit genügend Stellen, bei denen sie Auskunft zur richtigen Vorgangsweise und zu den Erfolgsaussichten bekommt.


    Aha, sie kann das also selbst, darum geht sie auch zu einem Seelendoktor :rolleyes: , sorry solche Leute brauchen hilfe und wenn sie sich nicht trauen, selbst aktiv zu werden, muss der threadersteller sie dazu ermuntern, weil es das richtige ist, zudem wenn der Täter bestraft wird, hilft ihr das vielleicht auch, das ganze zu bewältigen, nach dem Motto, böse taten haben böse folgen für den Täter, nicht für das Opfer.
    gruß mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Zitat

    Er unterliegt der (ärztlichen ?) Schweigepflicht, und darf weder selbst Anzeige erstatten noch anderen Leuten namentlich davon erzählen. Wenn er das macht wäre es sogar strafbar.


    Nicht unbedingt, denn in diesem Fall ist sein Patient nicht der Täter, sondern das Opfer. Das ganze bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, denn hier gilt bzgl. der Schweigepflicht:


    Eine Offenbarungsbefugnis ergibt sich für den Arzt dagegen bei erheblichen
    Rechtsverletzungen und/oder Wiederholungsgefahr.


    Aber lassen wir es echt. Der Verfasser muss wissen, was er tut.


    EDIT:
    Bitte ein Schloss!

  • Ob er sie dazu ermuntert oder nicht, kann er mit Sicherheit aufgrund seines Berufes am besten selbst entscheiden :>

    Hier stand eine Signatur.

  • Also ich weiß nichts über die rechtliche Probleme dieser Frage. Aber hier sollte, IMHO, das Wohl der Frau im Vordergrund stehen. Das würde für mich heißen, dass ich rausfinde ob der Täter noch bestraft werden kann und dies dann der Patientin darlegen. Und ihr Hilfe anbieten, falls sie sich entschließt Anzeige zu erstatten.


    Aber ich würde nichts initiativ unternehmen. Damit würde man das Vertrauensverhältnis zerstören und dann ist die Frage ob die junge Frau sich nochmal jemanden anvertraut um ihre Probleme zu lösen.


    Wobei ich schon daraufhin wirken würde, dass sie ihn anzeigt. Oder ist das für den Heilungsprozess eher kontraproduktiv?


    bs

  • Also ob ich das selbst anzeigen muss, ist fraglich, da es mir nur um das Wohl meiner Patientin geht. Ich werde mit ihr zusammen versuchen herauszufinden, inwiefern z.B. auch eine Anzeige ihr helfen könnte.


    BTW bin ich Psychologischer Psychotherapeut (die sind seit 1999 mit Fachärzten gleichgestellt!) und unterliege der ärztlichen Schweigepflicht!



    Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Verjährt ist die Tat auf alle Fälle nicht, vielleicht wollte der Threadersteller diesen Fakt auch einfach nur für die Patientin herausfinden.


    Genau so ist es! :)

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Also ob ich das selbst anzeigen muss, ist fraglich, da es mir nur um das Wohl meiner Patientin geht. Ich werde mit ihr zusammen versuchen herauszufinden, inwiefern z.B. auch eine Anzeige ihr helfen könnte.


    Du DARFST nicht anzeigen, da nach deinen Schilderungen keine weiteren schweren Straftaten zu erwarten sind, die durch die Anzeige verhindert werden könnten.

  • Also rechtlich kenne ich mich mit der Geschichte nicht so genau aus, aber ich würde mich an die Schweigepflicht als Arzt halten, und in verschiedenen Sitzungen probieren zu erfahren ob das Opfer selbst die Kraft und den Mut hat dieses schwarze Kapitel aufzuarbeiten und ggf. Anzeige zu erstatten.


    Den das Vertrauen und Ansehen als Arzt kann ganz schön drunter leiden, wenn man vielleicht etwas aufdeckt das eigentlich unter den Deckmantel Schweigepflicht gehört und das Opfer gar nicht selbst dieses Anzeigen wollte und ein evtl. Prozess ins leere geht.

  • User wrywindfall bricht doch keine Schweigepflicht, da er keine persönlichen Daten ( Name,Adresse usw.) preis gibt.


    Und ich finde es legitim das er sich hier Auskünfte einholt ,bevor er in irgendeine Richtung aktiv wird, den hier sind nicht nur Handy Freaks sondern auch Ärzte ,Anwälte usw. unterwegs.


    Schätze User wrywindfall als absolut fachliche, kompetenten und korrekten User hier. Von daher wird er schon wissen was er macht, wenn er den Thread hier eröffnet.Das mußte mal raus.

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrock
    Du DARFST nicht anzeigen, da nach deinen Schilderungen keine weiteren schweren Straftaten zu erwarten sind, die durch die Anzeige verhindert werden könnten.


    Ich habe ja nicht alles offenbart, aber in der Familie ist z.B. noch eine jüngere Schwester (13)...


    Und vielleicht nocheinmal zur Betonung: Ich habe nicht vor, gegen den Willen meiner Patientin zu handeln. Das wäre ja schon wieder Gewalt gegen sie. Ein wenig Fachwissen und auch gesunden Menschenverstand müßt ihr mir schon zutrauen. Ich wollte nur den juristischen Teil wissen, denn dafür reicht mein Fachwissen nicht!


    kinslayer: Danke, dein Honorar geht dann an den üblichen Briefkasten? ;)

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