ZitatOriginal geschrieben von D-Love
Wie sich das mit Schweigepflicht und der Kenntnis einer Straftat oder eines Verbrechens verhält, weiß ich nicht.
Aber meine persönliche Meinung dazu ist, dass das mit 19 Jahren ganz alleine ihre Entscheidung ist und sein muss, ob sie nachträglich Anzeige erstatten möchte oder nicht. Du würdest dich nicht nur über deine Schweigepflicht und das dir entgegen gebrachte Vertrauen hinweg setzen, sondern auch ihre Privatsphäre massivst verletzen, wenn du da in gutgemeintem Übereifer etwas unternehmen würdest. Jedenfalls würde ich das an ihrer Stelle so empfinden.
Wenn sie Anzeige erstatten wollte, gibt es mit Sicherheit genügend Stellen, bei denen sie Auskunft zur richtigen Vorgangsweise und zu den Erfolgsaussichten bekommt.
Dem ist IMHO nichts hinzuzufügen.
Verjährt ist die Tat auf alle Fälle nicht, vielleicht wollte der Threadersteller diesen Fakt auch einfach nur für die Patientin herausfinden.