Fahrerflucht ... was kommt da auf einen zu?

  • Zitat

    Fakt ist, Du warst nicht dabei, also steht Dir auch kein Urteil zu, ob sie nun mutwillig weiter gefahren ist oder es aber wirklich einfach nicht gemerkt hat, was tatsächlich vorkommt, believe it or not

    Jau... alles klar du warst dabei. :rolleyes:
    Gut das ich mit meiner Meinung hier nicht alleine stehe.



    Zitat

    kinslayer: Mir sind auch schon Leute ins Auto gefahren und abgehauen, aber ich käme nie auf die Idee hier ein Fass auf zu machen, wenn jemand nach der zu erwartenden Strafe für so etwas fragt. Absolut daneben Dein Verhalten


    Hey PhilipK... ich mache hier kein Fass auf, da ist ein anderer User hier deutlicher geworden :top:
    Ich schreibe zu dem Sachverhalt meine Meinung und das ist in Deutschland noch erlaubt.Das jemand damit ein Problem hat ist legitim ,aber mir egal. :mad:

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von ad89
    Das ist wieder sowas von typisch TT.
    Einer kommt und stellt eine Frage, überdurchschnittlich sachlich und in gutem Deutsch ausgedrückt und dann kommen wieder alle und reden hundert Seiten um den heißen Brei rum, bis einer ihm endlich sagt, dass es wahrscheinlich 35€ kostet.

    Da kommt jetzt die Ironie aber nicht so deutlich rüber. :D Oder ist das etwa gar nicht ironisch gemeint?


    Und die 35 EUR wollte er ja hören. Er will gar nicht hören, dass es evtl. mit Führerscheinentzug und Tagessätzen ablaufen kann. Er will nur hören, dass das alles kein Thema sei und ein, zwei Scheine die Sache wieder regeln und die Cops und Attorneys da schon cool sind. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von amori12
    Da kommt jetzt die Ironie aber nicht so deutlich rüber. :D Oder ist das etwa gar nicht ironisch gemeint?


    Nein, war nicht ironisch gemeint, leider bitterernst.. man kann keine Frage mehr stellen, ohne dass alle auf nebensächlichen Geschichten rumhacken.. :( ;)

    Zitat

    Original geschrieben von cyrus69
    Im Prinzip geht es nicht darum, nur ihm mit Respekt zu begegnen, sondern auch dem Typen mit der großen Nase oder dem Mädchen mit der Glatze.

  • Zitat

    Original geschrieben von ad89
    Nein, war nicht ironisch gemeint, leider bitterernst.. man kann keine Frage mehr stellen, ohne dass alle auf nebensächlichen Geschichten rumhacken.. :( ;)


    TT ist ein Diskussionsforum, keine Frage-Antwort Forum. Wer nicht damit umgehen kann, dass sein Anliegen diskutiert und damit von allen Seiten betrachtet wird, ist dann eben an der falschen Stelle.
    Übrigens war das schon immer so, auch zu Zeiten als das Forum noch anders hieß und Du Tastaturen noch für Legosteine gehalten hast (naja, fast).. ;)

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von amori12
    Und die 35 EUR wollte er ja hören. Er will gar nicht hören, dass es evtl. mit Führerscheinentzug und Tagessätzen ablaufen kann.


    Führerscheinentzug hat die Polizei bereits gänzlich ausgeschlossen und Tagessätze haben die Beamten für eher unwahrscheinlich gehalten!


    Somit blieb ja eigentlich nur noch die Frage nach de ("Standard"-)Kosten.



    Ich denk den Haken bei eMail Benachrichtung sollte ich mal rauslassen, wird mir echt zu blöd der Thread hier.



    Derweil wünsch ich allen Autofahrern hier, dass Ihnen selbiges nicht auch mal so passiert ... weder als "Täter" noch als Opfer. Und den Freundinnen so einiger Spezialisten hier wünsch ich erst recht nicht, dass sie aus Versehen gar zum Täter werden. In deren Haut möchte ich dann nämlich nicht stecken. Man gut das es Frauenhäuser gibt.


    Diskussionsforum hin, Diskussionsforum her. Pauschal meine Freundin zu bezichtigen, mich und gar die Poliziei zu belügen, find ich schon ne Frechheit. Auf manch Party würd man sich da mehr als nur nen blaues Auge für einfangen. (Nicht bezogen darauf wie ich reagieren würd, das soll keine versteckte Prügel-Androhung sein, nur ganz allgemein gesehen. Hab schon Leute gesehen die Zähne für weniger verloren haben)


    So, jetzt bin ich auch mal abgeschweift und mich zu 2 emotionalen Absätzen hinreißen lassen.


    Daher:


    CYa + viel Glück beim nächsten Ausparken

    "Alles, das wert ist getan zu werden, ist auch wert für Geld getan zu werden" (Erwerbsregel)


    "Wer nicht meiner Meinung ist, ist sowieso selbst schuld und nicht so toll wie ich" ;-D

  • das mit Führerscheinentzug ausgeschlossen würde ich mal nicht so ernst nehmen. Denn wenn es Fahrerflucht war, dann kommt es zwangsläufig zum Entzug. Da kann der Polizist sagen was er will (siehe oben, in meiner Familie war das ähnlich). Da Fahrerfluch eine Straftat ist, wird automatisch verhandelt und da gelten nunmal Mindeststrafen und dazu gehört mind. 1 Monat.


    Daher immer abwarten und nicht zu früh freuen.



    Grüße

  • mgjbigmac


    Wenn Du so ein starker Mann bist stell Dich mal vor Dein Auto und gib ihm nen Stoß auf eine harte Stelle, bei der nichts passieren kann. Wenn Du nicht unbedingt einen tiefergelegten BMW mit starr an der Karosse befestigten Rädern hast wirst Du sehen, daß die Karre schaukelt als wenn sich Ottfried Fischer auf den Sitz geworfen hätte. Wer das beim Rückwärtsfahren nicht checkt hat einfach nicht richtig geguckt oder es ist ihm egal. Sorry. Eine Auto ist kein Teller aus Meißener Porzellan - so schnell gibts keine Delle.
    Im Übrigen hätte Dir eigentlich klar sein müssen, daß Du mit so einem Thread die Arschkarte ziehst.


  • Das ist so nicht richtig. Der Führerschein (resp. die Fahrerlaubnis) wird momentan bei einem Fremdschaden von mehr als ~ 1200 EUR - 1400 EUR zwangsläufig entzogen. Dies kann bereits vor Ort durch die Polizei, als auch im folgenden Strafverfahren geschehen.
    Zwangsläufig wird bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort nicht die Fleppe gezogen. Es muss eben bedeutender Fremdschaden entstanden sein (s. § 69 StGB) und der Verursacher muss als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden.
    Ich würde mich lediglich aus dem Grunde nicht auf die Aussage der Polizei verlassen, weil im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens ist.



    Automatisch wird das auch nicht verhandelt. Das ganze Verfahren kann über Einstellung (und ggf. Abgabe des Sachverhalts an die zuständige Bußgeldstelle), Strafbefehl bis Gerichtsverhandlung reichen. Pauschal lässt sich das gar nicht sagen, das hängt von der Beschuldigten ab, dem konkreten Sachverhalt, den örtlichen staatsanwaltschaftlichen Gepflogenheiten, hinzugezogenem Rechtsanwalt, dessen Qualitäten, usw.
    Eine pauschale Aussage lässt sich also auch hier nicht treffen.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    TT ist ein Diskussionsforum, keine Frage-Antwort Forum. Wer nicht damit umgehen kann, dass sein Anliegen diskutiert und damit von allen Seiten betrachtet wird, ist dann eben an der falschen Stelle.
    Übrigens war das schon immer so, auch zu Zeiten als das Forum noch anders hieß und Du Tastaturen noch für Legosteine gehalten hast (naja, fast).. ;)


    Guter Mann,


    nachdem ich Ihre Rente bezahlen werde, wäre ich vorsichtig, an wessen PC-Stuhl Sie die Schrauben lösen... :D



    Ne schmarrn, das ist schon klar. Aber es ist leider so. Irgendwann werden die Fragen so ausschaun:



    Zitat

    Frage: Was blüht einem bei speziellen Fall von Fahrerflucht?


    Zitat

    Indirekte Rechtsberatung: A fährt Auto des B an


    Zitat

    Erfahrung mit Sonderfall (Verkehrsvergehen) *Tatbestand


    Wohlgemerkt in den Threads, nicht im Thematitel...


    ich hoffe, Du hast verstanden, was ich meine.. ist nicht leicht auszudrücken :)


    Ich Jungspund!

    Zitat

    Original geschrieben von cyrus69
    Im Prinzip geht es nicht darum, nur ihm mit Respekt zu begegnen, sondern auch dem Typen mit der großen Nase oder dem Mädchen mit der Glatze.

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