Hi,
ich habe einen Opel Astra (1einhalb Jahre alt, 42000km) angeboten bekommen.
Lt. Aussage des Haendlers ist es ein Fahrzeug aus der Konkursmasse einer Fahrschule.
Andererseits habe ich keinerlei Spuren eines zweiten Pedalsatzes oder sonstiger Fahrschultypischer Einbauten gesehen/finden koennen (ich bin bewusst auf der Suche danach im Fussraum rumgekrabbelt).
Wie rueckstandsfrei laesst sich solche Einbauten wieder entfernen? Muessen diese im Kfz-Brief eingetragen werden (da habe ich keinen Eintrag gefunden)?
Bei der Probefahrt hat sowohl Kupplung als auch Getriebe einen "gesunden" Eindruck gemacht (was natuerlich nicht viel bedeutet).
Im Vertrag wuerde natuerlich stehen, dass es ein Fahrschulfahrzeug war, wie sieht es dann mit meinen Rechten bei den "klassischen" Fahrschulschaeden bzgl. Gewaehrleistung gegenueber dem Haendler aus? (Ich nehme mal an, dass es eher schlecht aussieht).
Welche Gewaehrleistungen kann der Haendler ueberhaupt komplett ausschliessen? (Da wurde doch das Haftungsrecht vor ner Weile geaendert)
danke & cu
XlF