o2 VVl telefonisch-wie lange Rücktrittsrecht?

  • ich habe meinen o2 Vertrag über die Hotline telefonisch mit einem K850i verlängert. das gerät selbst habe ich mir zwar angesehen jedoch nicht benutzt (telefoniert). wie lange ist der zeitraum um von der vvl zurück zu treten und das handy wieder zurück zu schicken? wiviel zeit habe ich um eventuell das k850i gegen ein anderes einzutauschen?


    grüsse, georg

  • Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    14 Tage nach Erhalt der Ware.


    Nicht ganz richtig, 14 Tage nach dem Empfang der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Solange man nicht "aufgeklärt" wurde, hat man auch sein Widerrufsrecht. Fallweise sogar "unendlich".

  • Zitat

    Original geschrieben von KAIZEN
    Nicht ganz richtig, 14 Tage nach dem Empfang der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Solange man nicht "aufgeklärt" wurde, hat man auch sein Widerrufsrecht. Fallweise sogar "unendlich".


    I.d.R. sind es aber 30 Tage, wenn man nicht über das Widerrufsrecht schriftlich belehrt wurde...

    Vodafone Smart L+
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  • Wenn du nicht schriftlich belehrt wurdest, hat der Widerruf keine Frist. Mindestfrist NACH schriftlicher Belehrung und Erhalt der Ware sind 14 Tage.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
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  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Wenn du nicht schriftlich belehrt wurdest, hat der Widerruf keine Frist. Mindestfrist NACH schriftlicher Belehrung und Erhalt der Ware sind 14 Tage.


    Sorry, kann es sein, dass das mal geändert wurde? Habe im Kopf, dass wenn man nicht über ein Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Frist 30 Tage beträgt.

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  • Wat für ein Durcheinander...


    Erstens wird nicht in Schriftform, sondern in Textform belehrt.
    Zweitens muss unterschieden werden, wann belehrt worden ist. Vor Vertragsschluss, dann Regelfrist 14 Tage (bei Verträgen über die Lieferung von Waren frühestens beginnend mit deren Erhalt), wenn erst nach Vertragsschluss, dann Regelfrist von einem Monat.
    Drittens: Wurde nicht über das Widerrufsrecht belehrt, verfristet das Widerrufsrecht überhaupt nicht (Grenze: Wohl Regelverjährungsfrist). Wurden nur anderen Pflichtinformationen nicht erfüllt, beträgt die Frist 6 Monate.


    Bei Dienstleistungsverträgen (wie hier wohl einer vorliegt, das Handy ist nicht im Mittelpunkt, sondern das Telefonieren) kann das Widerrufsrecht aber unabhängig vom Ablauf der eigentlichen Frist bereits vorzeitig erlöschen, z.B. dann, wenn der Verbraucher die Dienstleistung in Anspruch nimmt.


    Hierfür müsste man wissen, wann der eigentliche Kündigungszeitpunkt des Vertrags war und ob der Tarif im Zuge der VVL geändert wurde und der Kunde diesen neuen Tarif schon genutzt hat.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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