Vorratsdatenspeicherung O2

  • *g* "keck" habe ich ja schon lange nicht mehr "gehört" ;). Ich selber habe schon per Mail angefragt, so ist das ja nicht ;). Nur leider keine Antwort bekommen, vieleicht klappt das jedoch bei anderen Leuten besser. Umso mehr Anfragen, um so eher die Chance auf Antworten :)


    greetz

  • Dem Urteil des BVerfG folgend kann man davon ausgehen, dass O2 an seiner Speicherpraxis nichts ändern wird, da lediglich die derzeite Rechtsgrundlage für die Abfrage von Daten bemängelt wurde. Wenn im September eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen sein sollte, wäre höchstwahrscheinlich auch ein nachträgliche Abfrage für zwischenzeitlich erfolgte Zugriffe möglich. 6 Monate Vorhaltezeit überbrücken ja genau die Zeit bis Anfang September.


    RA Rasch & Kollegen freuen sich sicherlich schon auf September, dann wird die Arbeit wieder etwas "lohnender", wenn auch derzeit immer noch eine Möglichkeit des Datenzugriffs besteht. Dabei handelt es sich um Verbindungsdaten, die zu Abrechnungs- oder Entstörzwecken gespeicher werden (was wohl für ca. 1 Woche nicht beanstandet wird).


    Flatty

  • Na, ich denke nicht, dass ab September der Zugriff auf die VDS-Daten für die Wirtschaft erlaubt wird.


    Ich schätze es bleibt bei einer Speicherung und dann eine erlaubte Abfrage bei schweren Straftaten.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Hallo,


    Zitat

    Nur leider keine Antwort bekommen, vieleicht klappt das jedoch bei anderen Leuten besser. Umso mehr Anfragen, um so eher die Chance auf Antworten


    Was erwartest du ?
    Die werden die eh nichts dazu sagen, da kommt einen 08/15 Antwort ala "Wir halten uns an die Gesetzeslage blalblabla"
    Das Thema VDS ist ziemlich delekat und da redet keiner drüber.


    Zitat

    Na, ich denke nicht, dass ab September der Zugriff auf die VDS-Daten für die Wirtschaft erlaubt wird.


    Wenn das BVerfG jetzt schon die Datenabfrage bemängelt, dann werden die mit Sicherheit keinen Zugriff für externe auf die VDS erlauben - da wird es einen Sturmlauf der Datenschützer nach Kalsruhe geben.

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Na, ich denke nicht, dass ab September der Zugriff auf die VDS-Daten für die Wirtschaft erlaubt wird.
    Ich schätze es bleibt bei einer Speicherung und dann eine erlaubte Abfrage bei schweren Straftaten.



    Ersteres wäre ja noch viel gravierender als das, was derzeit bemängelt wurde. Aber eventuell wird die Grenze für den Datenzugriff anders gezogen und der jetzige § 100a II StPO erweitert um "Raubkopierer sind Verbrecher" o.ä. Mit der jetzigen Regelung ist die Regierung offenbar nicht zufrieden.


    Flatty

  • "Bundestag stärkt Rechteinhaber gegen Produktpiraten"


    "Rechteinhaber sollen nach dem Willen des Bundestages im Kampf gegen Produktpiraterie gestärkt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete das Parlament am Freitag gegen die Stimmen der Opposition.
    In der Debatte sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), Rechteinhaber erhielten künftig mehr Möglichkeiten, "sich gegen Schädiger wirksam durchzusetzen". Ein wichtiger Baustein sei dabei die Erweiterung von Auskunftsansprüchen. Bislang gebe es einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers nur gegen denjenigen, der sein geistiges Eigentum verletzt. Dieser sei aber oft nur schwer zu identifizieren. Künftig solle ein Kläger daher auch von Dritten Auskünfte verlangen können.
    Dies könne beispielsweise ein Internet-Provider sein, über dessen Dienste der Handel mit Plagiaten abgewickelt wurde, oder Spediteure, "die im guten Glauben gefälschte Waren transportiert haben", erläuterte der SPD-Politiker. Mit ihrer Hilfe könne der Geschädigte dann an die wirklichen Fälscher und Raubkopierer herankommen.
    Werden dabei Verkehrsdaten aus dem Telekommunikationsbereich verwendet, müsse ein Richter über diesen Auskunftsanspruch entscheiden, sagte Hartenbach. Voraussetzung für den Auskunftsanspruch sei auch, dass man es mit einer "Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß" und nicht lediglich mit "bloßen Bagatellverstößen" zu tun habe. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. Mai mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung der Länderkammer."

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