PC verkauft - Käufer will zurücktreten

  • Hallo Leute,


    einen schriftlichen Vertrag haben wir nicht gemacht , nur so per Handschlag.


    Eigentlich kann er ja nicht einmal nachweisen das er den Pc von mir gekauft hat, was sagt ihr dazu?


    Ich bin auch davon ausgegangen, das Private Verkäufer keine Garantie leisten müssen, ausser wenn arglistige Täuschung vorliegt.


    Sollte ich den Brief überhaupt beantworten? Damit würde ich ja zumindest bestätigen das er den PC von mir gekauft hat, was fast einem schriftlichen Vertrag im nachhinein gleicht.



    Tobsen, habe den pc mit drucker und monitor und modem für 250 € verkauft.

  • aber ich meine wenn man einen 10 jahre alten wagen kauft bekommt man da auch keine garantie o.ä. drauf.


    bei dem alten ding kan das mal passiern und ist doch eigendlich nicht dein problem.

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Es geht hier nicht um "garantie" sondern GEWÄHRLEISTUNG..


    Und seit der Gesetzesänderung im letzten Jahr ist die nun mal zu gewähren.


    Außer:
    Verkauf von Privat, da kann sie ausgeschlossen werden.


    Zitat:"
    Sehr geehrter Herr yyy,


    nach dem neuen Schuldrecht muß seit dem 1.1.02 auf gebrauchte Waren eine Gewährleistung von einem Jahr eingeräumt werden. Privatleute jedoch können nach wie vor den Ausschluß der Gewährleistung vereinbaren.
    Dies sollten Sie dringend tun. Nachträglich - nach Ersteigerung - ist dies nicht mehr möglich, da bereits die Auktion einen verbindlichen Kaufvertrag darstellt (lt. BGH).


    Mit freundlichen Grüßen


    Scharnhorst
    xxx"


    Für Autos guckt mal hier:
    http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=31

  • Zitat

    Original geschrieben von berlibaerchen :confused: hast Du da ne Quelle? Ich war auch der Meinung, daß bei Privatpersonen immer noch keine Gewährleistung besteht.

    Nicht direkt, aber schau mal in de.soc.rechte.misc - da findet sich fast täglich ein Thread zu diesem Thema.


    cia The-spY

    I am the lizard king - I can do anything!

  • Diese Drohung mit rechtlichen Schritten wird sehr schnell und leichtfertig ausgesprochen. Dadurch wirkt sie leider auch immer weniger. 70 % denken gar nicht daran zu einem Anwalt zu gehen, 25 % die doch zum Anwalt rennen werden dann dort aufgeklärt dass es keinen Sinn macht und nur ein Bruchteil hat Erfolg.


    In Deinem Fall würde ich die Sache abhaken

  • Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat


    Gewährleistung zwischen Privatpersonen :confused:
    Ich denke du beziehst dich eher auf das Verhältnis
    zwischen einem Unternehmer->Verkäufer,was hier aber meiner Meinung nach nicht zum tragen kommt.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007

    So würde ich das auch sehen. Bei Verkäufen unter Privatpersonen ist der Verkäufer doch nicht standardmäßig zu einer Gewährleistung verpflichtet. Umgekehrt kann ein Händler die Gewährleistung gar nicht ausschließenen, entsprechende Vereinbarungen sind, selbst wenn der Käufer sie unterschreibt, unwirksam.


    Hier irrt Ihr Euch. Die Aussagen von DaFunk und The-spY sind völlig korrekt. Quelle: BGB! Der private Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen. Macht er dies nicht, haftet er (so auch Du, BB007, bei Deinen eBay-Verkäufen; Du bist also der Ansprechpartner von Käufern, die bei Fehlern - wie Du es oft empfiehlst - nicht die Garantieleistungen des Herstellers beanspruchen wollen).

  • ...also ich denke mal, da der käufer keinen nachweis erbringen kann, den rechner bei dir gekauft zu haben, kann dir alles egal sein...?!

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Hier irrt Ihr Euch. Die Aussagen von DaFunk und The-spY sind völlig korrekt. Quelle: BGB! Der private Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen. Macht er dies nicht, haftet er (so auch Du, BB007, bei Deinen eBay-Verkäufen; Du bist also der Ansprechpartner von Käufern, die bei Fehlern - wie Du es oft empfiehlst - nicht die Garantieleistungen des Herstellers beanspruchen wollen).


    Oh oh... :eek:


    Dann sollte ich ab sofort bei meinen ebay-Auktionen einen Satz wie folgt hinzufügen:


    "Verkauf erfolgt durch eine Privatperson. Gewährleistungsansprüche des Käufers gemäß BGB können bei Verkäufen durch Privatpersonen ausgeschlossen werden, was hiermit erfolgt. Um dem Käufer die Inanspruchnahme von Händlergewährleistung und/oder Herstellergarantie zu ermöglichen, wird der entsprechende Original-Kaufbeleg beigelegt."


    Was meinst Du?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Bei Neugeräten könnte ich das ja noch evtl. verstehen.
    Aber bei Gebrauchtgeräten???
    Autsch,das könnte bitter werden.
    Halte die Regelung,sollte sie wirklich so praktiziert werden,für absoluten Blödsinn.
    Wie kann ein laie,der ein Gerät verkauft,nachvollziehen,ob das Gerät evtl. heftige Gebrauchserscheinungen hat?Und dennoch hafte ich wie ein "Fachmann"?
    Sehr merkwürdige Situation.

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007 "Verkauf erfolgt durch eine Privatperson. Gewährleistungsansprüche des Käufers gemäß BGB können bei Verkäufen durch Privatpersonen ausgeschlossen werden, was hiermit erfolgt. Um dem Käufer die Inanspruchnahme von Händlergewährleistung und/oder Herstellergarantie zu ermöglichen, wird der entsprechende Original-Kaufbeleg beigelegt."

    Klingt für mich gut, muss aber nichts heissen ;) Ich würde aber vielleicht darüber nachdenken, zumindest die Gewährleistung ein oder zwei Wochen zu geben (um die Funktionalität zu überprüfen), sonst könnte der potentielle Käufer vielleicht denken, man hat was zu verbergen.


    cia The-spY

    I am the lizard king - I can do anything!

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