Geld von KK zurückbuchbar?

  • Hallo Zusammen,


    ich würde gerne etwas bei Ebay kaufen und per Kreditkarte (denke per Paypal) bezahlen, bin mir aber nicht 100% sicher ob das wirklich so seriös ist.


    Ist es möglich über meine Kreditkartengesellschaft das Geld jederzeit wieder zurückbuchen zu lassen? Also so wie bei einer Lastschrift bei der Bank?


    Oder ist das keine "Kann"-Leistung der KK-Gesellschaft? Einer meiner bekannten wollte von der Mastercard seiner Hausbank etwas zurückbuchen lassen und meinte das das nicht funktioniert hätte und die dort richtige Recherchen losgetreten hätten. Er musste Unterlagen zu dem Ebaykauf usw einreichen...


    Hab eine VISA Corporate Card von Citibank...


    Kann hier jemand mehr dazu sagen?


    LG

  • Naja, wenn Du per PayPal bezahlst, würde ich mir als Käufer keine Sorgen machen. Erstens ist man da bis IIRC 1000€ versichert und kann Unstimmigkeiten direkt an PayPal melden, die holen sich das Geld vom Verkäufer wieder...

  • Mhm ja, aber dass haben die bei mei schon mal nicht gemacht. Bin da schonmal von Paypal über den Tisch gezogen worden. Wenn der Verkäufer mir nen Backstein per Post schickt, reicht Paypal die Sendungsnummer damit die aus allem raus sind.


    Und da hab ich kein Vertrauen mehr zu Paypal sondern will mein Geld wirklich zurück bekommen, allein schon deren Geschäftsgebahren ist in meinen Augen kriminell...

  • nein, eine Kreditkartenzahlung, die Du in Auftrag gegeben hast, kannst Du nicht mehr stornieren lassen. Du kannst lediglich dann reklamieren, wenn Du eine Zahlung nicht in Auftrag gegeben hast / ein falscher Betrag abgebucht wurde o.ä. - Du kannst aber nicht eine Rückbuchung vornehmen lassen, weil ein Artikel nicht / falsch / in anderem Zustand als beschrieben geliefert wurde.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    nein, eine Kreditkartenzahlung, die Du in Auftrag gegeben hast, kannst Du nicht mehr stornieren lassen.


    Also stimmt das hier nicht? Oder ist es vom KK-Institut abhängig?

    Zitat

    Original geschrieben von mahone
    Bist du dir sicher das mann die KK Abuchungen einfach so zurückbuchen lassen kann?


    Zitat

    Original geschrieben von Mr Jeep
    Ich kanns auf jeden Fall. [...]

    ...

  • dann soll er mir mal sagen, wie er das macht. "auf jeden Fall" gibts bei einer Kreditkarte nicht. Man geht mit dem Ding eine Zahlungsverpflichtung ein und wenn das Grundgeschäft nicht zustandekommt, ein Problem auftaucht oder was auch immer, dann ist das nicht das Problem der Bank oder Kartengesellschaft. Nur wenn kein Beleg für die Buchung vorgelegt werden kann / doppelt gebucht wird / falsche Beträge gebucht werden, ist eine Reklamation möglich. "auf jeden Fall"? Nein.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    dann soll er mir mal sagen, wie er das macht.


    Das Problem dabei dürfte sein, daß, wenn man einen Betrag als unrechtmäßig reklamiert, bei der KK Gesellschaft von "Betrug" ausgegangen wird. "die dort richtige Recherchen losgetreten hätten" dürfte genau das beschreiben, was dann passiert.

  • naja, klar, reklamieren kann man alles, aber ob man damit durchkommt ist die Frage.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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