Wie sich vor Phishing Betrüger bei eBay als Verkäufer schützen?

  • Hallo,
    letztens habe ich von einem Fall bei eBay gelesen, indem es darum ging das ein Phishing Betrüger bei eBay teure Gestände erstanden hat und diese mit einem gephisten (ist das so richtig? Ich hasse es anglizmen zu konjugieren) Konto bezahlt hat. Das Fazit war, dass dem Verkäufer das Geld wieder abgebucht wurde, der Gegenstand weg war und keine Entschädigung bekam.
    Wie kann man sich jetzt davor schützen? Reicht es schon, wenn man darauf besteht, dass das Konto mit dem eBay Account von Namen her übereinstimmt?
    Was passiert wenn beides gehackt ist?

  • Die maximale Absicherung wäre:
    Kto. lautet auf den gleichen Namen wie der Ebay-Käufer & Du sendest an die bei Ebay hinterlegte Anschrift inkl. den Namen des Käufers & Geldsenders.


    Aber auch dabei läßt sich noch betrügen...


    Du könntest Deinen Bankberater fragen, daß er sich die Zahlung von der absendenden Bank bestätigen läßt. Dafür solltest Du aber nen guten Draht zu ihm haben... ;)

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Hast Du eine Quelle für die Behauptung das das Geld wieder zurückgebucht wird ?


    Meines Wissens sind getätigte Überweisungen nicht rückgängig zu machen, und irgendwie will es mir auch nicht in den Kopf das ein unschuldiger Verkäufer im Nachinein zum Opfer gemacht wird indem das Geld zurückgebucht wird.


    Naja, Recht und Gerechtigkeit liegen ja oft meilenweit auseinander.

  • Mir ist so etwas mal passiert, steht auch ziemlich im Ebay-Problemthread.
    Überweisungen können sich rückgängig gemacht werden, sobald Sie gebucht worden sind.
    Dir bleibt nur die Möglichkeit zu versuchen, mit dem Inahber des Kontos Kontakt aufzunehmen.
    Ansonsten kann man sich nur davor schützen, wenn man explizit darauf achtet, dass der Name des Ebay-Mitgliedes und der Überweisung übereinstimmen.
    Oder mit Paypal zahlen....

  • Ich habe leider keine Quelle für die Rückbuchung, war auch schon etwas länger her, als ich das gelesen habe.
    Ich war auch überrascht als ich das gelesen habe, weil ich auch immer gedacht hab, dass man Überweisungen nicht widerrufen kann.
    Aber wenn man in keinem Fall das Geld zurückbuchen kann, dann braucht man sich doch auch gar keine Gedanken machen, woher das Geld kommt.

  • Doch, denn rein rechtlich betrachtet, hast du als Empfänger der "falschen" Überweisung die Pflicht, das Geld zurück zu überweisen.

  • ihr mischt hier imho 2 sachen:


    - das geld kommt von d. konto der person a. person a ist aber gar nicht der auftraggeber der überweisung (und käufer/empfänger der ware), sondern opfer eine phishing falles.
    in diesem fall bucht die bank die überweisung zurück wegen d. betrügerischen überweisung.


    - das geld wird schon vom richtigen kontoinhaber überwiesen, allerdings gibt er nicht den namen des verkäufers/kontoinhabers b an, sondern einen anderen namen c. (bei den meisten banken wird diese übereinstimmung bei einer gutschrift erst ab einer bestimmten summe geprüft!) nun macht er nach erhalt der ware eine reklamation bei seiner bank (fehler gemacht, falsche nummer angegeben...) und das geld wird zurückgebucht, da ja person b nicht der empfänger ist, sondern c und das geld eigentl. an wen anders gehen sollte...


    in beiden fällen geht der verkäufer u.u. leer aus, bzw. muß zusehen wie er zu recht & geld kommt.


    daher am besten immer prüfen, ob käufer = inhaber des absendenden kontos = empfänger der ware, und ob man selbst als begünstigter bei der überweisung genannt ist...

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  • ABER!!!


    Ich hatte vor einem Monat einen Betrugsfall bei Ebay ... der Kollege hat sogar 125 positive Bewertungen ... aber naja.


    Auf jeden Fall hat der bei Ebay hinterlassene Name mit dem Namen vom Kontoinhaber übereingestimmt, aber das alles hat nichts gebracht. Das Geld konnte nicht zurückgebucht werden.


    Mal nebenbei (gehört möglicherweise in den Ebay-Thread):
    Heftig ist ja, dass der Verkäufer (ich sage mal aus Versehen) als ich ihm mit einer Anzeige gedroht habe, zugegeben hat, dass er den verkauften Artikel nie gehabt hat. Der Kaufpreis war knapp über 300€


    Die Polizei lässt sich Zeit mit dem Fall. Und beim Antrag auf Käuferschutz scheint im Ebay-System ein Fehler zu sein, denn die sagen, dass ich keinen Käuferschutz beantragen kann, weil der Kaufpreis unter 25€ liegt (bei 25€ würde ich doch gar nicht so ein Theater machen)


    Ist es echt so einfach hier in Deutschland zu betrügen???

  • Zitat

    Original geschrieben von Snooooop
    ....
    Ich hatte vor einem Monat einen Betrugsfall bei Ebay ... der Kollege hat sogar 125 positive Bewertungen ... aber naja.


    Auf jeden Fall hat der bei Ebay hinterlassene Name mit dem Namen vom Kontoinhaber übereingestimmt, aber das alles hat nichts gebracht. Das Geld konnte nicht zurückgebucht werden.
    ...


    die beispiele oben gelten als zahlungsempfänger, wenn man also der verkäufer ist.


    wenn ich dich richtig verstehe bist du der käufer gewesen & hast ja brav/korrekt die richtigen daten eingetragen?! deshalb ließ sich auch nichts mehr machen.
    die ableitung darauf überlasse ich nun deiner kreativität... ;)


    btw: manchmal muß man dabei etwas nachdruck bei den banken ausüben, da die empfängerbank hier den fehler macht & im zweifel natürlich nicht dafür grade stehen will, sondern das problem lieber an die kunden (sender & empfänger) abwälzt.

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