Zwischen Studium und Ausbildung arbeitlos melden ?!

  • Hi,


    ab Dienstag bin ich offiziell kein Student mehr und erst im August fängt die Ausbildung an.
    Jetzt müsste ich mich ja freiwillig versichern.


    Sollte ich mich arbeitslos melden ? Welche Vorteile habe ich davon ?
    Stört ein Minijob auf 400€ oder spielt der keine Rolle ?
    Brauche ich irgendwelche Unterlagen außer meinem Personalausweis und z.B. Ausbildungsvertrag (als "Beleg") ?

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    mehrfach in der TT-Vertrauensliste!

  • also ich hatte mich zw. Ausbildung und Studium arbeitslos gemeldet. Aber das ist schon ein paar Jahre her. Ich hatte zwar Kohle bekommen, musste dafür jedoch an Förderprogramme etc teilnehmen, da ich noch unter 25 war. Bei Nicht-Teilnahme wurde das Arbeitslosengeld gekürzt. Allerdings hatte mir das nur 2-3 Monate Spass gemacht, deshalb versteh ich die ganzen Langzeitarbeitsunwilligen auch nicht. :rolleyes:

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Also an irgendwas teilnehmen will ich nicht, habe schließlich einen Nebenjob.
    Geht mir ja auch nicht um Geld oder Beihilfe, aber ist man dann nicht auch (günstiger) versichert wenn man gemeldet ist ?

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  • Du bist doch 23.
    Warst du als Student nicht schon günstig versichert und wirst es als Azubi wieder so sein?
    Frag in diesem Fall mal deine Versicherung, wenn es nur darum geht.


    Und vom Prinzip her würde ich mich für die paar Monate nicht unbedingt dort melden, da ist das Verhältnis von Aufwand <-> Ersparnis nicht das wahre.

    Signatur wieder da! Oder fehlt sie doch?

  • Wegen Krankenversicherung: Wie alt bist du? <30 ist man als Student meines wissens nach bei den Eltern Familienversichert.

  • Ja, bin 23. Und war bis dato familienversichert. Jetzt sagte die Versicherung aber das wäre nicht mehr so wenn ich eben kein Student mehr bin.


    Darum dreht es sich eigentlich nur. Bin ich anders/billiger versichert wenn ich arbeitlos gemeldet bin oder muss ich mich so oder freiwillig versichern ? Oder ist das Schwachsinn und ich kann auch 4 weitere Monate familienversichert bleiben, dann ab August gesetzlich ?!

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  • Zitat

    Original geschrieben von DarkEmpire64
    Und vom Prinzip her würde ich mich für die paar Monate nicht unbedingt dort melden, da ist das Verhältnis von Aufwand <-> Ersparnis nicht das wahre.

    Was ist da groß Aufwand? Einmal eben persönlich zu AA gehen, anmelden und fertig? Sofern da nicht unendlich viele Vermögensverhältnisse geklärt werden müssen, sehe ich da nun nicht den enormen Aufwand? Oder was meinst du?



    Zitat

    Original geschrieben von meister-schnack
    Bin ich anders/billiger versichert wenn ich arbeitlos gemeldet bin oder muss ich mich so oder freiwillig versichern ?

    Freiwillig versichern musst du dich nicht. Aber wenn du eben arbeitslos gemeldet bist, zahlt das Amt die Krankenversicherung.


    Zitat

    Oder ist das Schwachsinn und ich kann auch 4 weitere Monate familienversichert bleiben, dann ab August gesetzlich ?!

    Unter 23 ja, über 23 nur mit dem Status Student. Also nein.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Ich denke ob es sich lohnt arbeitslos zu melden oder nicht hängt von den individuellen Umständen ab.


    Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, weil du z.B. im Rahmen eines bezahlten Praktikums oder einer Ausbildungs in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, lohnt es sich auf jeden Fall.


    Wenn nicht, und du Arbeitslosengeld II beantragen müsstest ist es etwas differenzierter zu sehen. Da müsstest du erstmal nachrechnen ob du wegen Einkommen und Vermögen überhaupt Leistungen bekommen würdest. Persönlich hätte ich da auch etwas Angst das es die Schufa mitbekommt und es den Scorewert reduziert.


    Zur Krankenversicherung: Bis 21 kannst du generell in der Familienversicherung bleiben, als Schüler/Student bis geht es bis 27. Das heist das du dich entweder freiwillig versichern musst, oder wenn du Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen könntet würde dir eben die Arbeitslosenversicherung bzw. das Sozialamt die Krankenversicherung bezahlen.


    Wegen dem Arbeitsamt: Wenn du denen den Ausbildungsvertrag vorlegst aus dem hervorgeht das du ab 1. August ne Ausbildung machst ist damit zu rechnen das sie dich in Ruhe lassen würden.

    Nothing left for me to stay, I can't even stop the rain from falling down into my eyes.

  • Ausbildungsvertrag hab ich hier liegen.
    Wie gesagt, 23 Jahre alt und somit kein Anspruch mehr auf Familienversicherung.
    Ich denke nicht das ich was vom Amt bekommen würde. Wird beim Zivildienst eingezahlt ? Muss mal meinen Chef vom Nebenjob fragen, ich meine der zahlt ein (aber nur in die Rentenkasse glaube ich).

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  • Bei Zivildienst wird nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, bei Minijobs auch nicht.

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