Wie Kontakt zu unbekanntem Vermieter aufnehmen?

  • Re: Re: Re: Wie Kontakt zu unbekanntem Vermieter aufnehmen?


    Zitat

    Original geschrieben von Raziel
    Konto läuft ganz grandios unter den Namen Vermieter....


    Hätte ja nicht gerechnet dass ich damit so nen Stein ins Rollen bringe...schlagt euch bitte wegen so nem Kram nicht die Schädel ein ;)


    Ich hatte erst vor diesen Monat keine Miete zu überweisen bis er sich meldet. Hab mir aber jetzt überlegt, ich schreibe diesmal in die Überweisung einfach meine Telefonnummer + "Bitte anrufen" mit rein...evtl meldet er sich dann ja :)



    Hier schlägt doch niemand ;)


    Ich weiß ja nicht was du pro Überweisung bezahlst, aber dieser Konto SMS kann man auch mit einem jeweiligen Überweisungsbetrag von 0,01 € mehrmals Nachdruck verleihen.



    Siemensanier


    PS: Stelle mir gerade den "Vermieter" vor, wie er an einem Kontoauszugdrucker wartet und wartet und wartet. Könnte man sogar ganze Romane übermitteln.
    "Treppenhauslicht defekt" Stop 0,01 € "Tür zum Flur undicht" Stop 0,01€ :p

  • Re: Re: Re: Re: Wie Kontakt zu unbekanntem Vermieter aufnehmen?


    Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    Ich weiß ja nicht was du pro Überweisung bezahlst, aber dieser Konto SMS kann man auch mit einem jeweiligen Überweisungsbetrag von 0,01 € mehrmals Nachdruck verleihen.


    PS: Stelle mir gerade den "Vermieter" vor, wie er an einem Kontoauszugdrucker wartet und wartet und wartet. Könnte man sogar ganze Romane übermitteln.
    "Treppenhauslicht defekt" Stop 0,01 € "Tür zum Flur undicht" Stop 0,01€ :p


    Genial! :D


    Kleiner Trick noch, wie man dem Vermieter nicht noch mit seinen Beschwerden zusätzlich zu Geld kommen lässt: Man setzt den Mietdauerauftrag aus bzw. überweist nicht stumpf die geschuldete Miete. Man wartet bis die Miete mal wieder fällig ist. Zum Fälligkeitstermin oder mittels Terminüberweisung einfach so oft 0,01 Euro überweisen bis man alle seine Beschwerden getextet (ganz schön billige SMS ;) ) hat. Die Summe der 0,01 Euro zieht man dann von der geschuldeten Miete ab und überweist dann nur noch die Differenz.


    Wenn man nichts pro Buchung/Überweisung zahlt, dann hat man sogar noch das Porto für den Brief gespart! Der Vermieter hat aber höchstwahrscheinlich (Spekulation) ein Geschäftskonto und da wird nahezu bei jeder deutschen Bank pro Buchung etwas berechnet.


    Im Ergebnis kann man den Vermieter damit sogar in den Ruin treiben. 500 Euro Miete+Nebenkosten kann man so zu 50000 Überweisungen machen und die dürften im Schnitt dann 5000 Euro kosten. Naja und der Vermieter bekommt statt eines Kontoauszugblattes einen Beschwerderoman.


    Das ist aber wirklich nur die Lösung für schlimme und böse Vermieter. :p

  • So, bei mir hat sich das ganze heute scheinbar geklärt. Nebenkostenabrechnung lag im Briefkasten. Absender war die Tochter des Vermieters. Im Briefkopf waren Gottseidank die Kontaktdaten :)


    Thema ist somit durch, auch wenn ich gespannt bin ob sie sich dennoch meldet.


    Die Idee mit den 1 Cent überweisungen find ich allerdings ausgesprochen gut, werd ich mal an die anderen Hausbewohner weitergeben ;)


    Danke jedenfalls für eure Hilfe :)

    Vendui
    Raziel




  • Die lesen bestimmt hier mit und haben Angst bekommen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Wenn der Erblasser ein Vermächtnis angeordnet hat, dann hat der Vermächtnisnehmer nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben. Der Erbe kann sich also erst einmal als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen bzw. das Grundbuch berichtigen lassen.


    Währenddessen könnte der Erbe das Grundstück problemlos einem Dritten verkaufen, denn der Erbe ist der Eigentümer des Grundstücks und auch das Grundbuch wird einem Käufer genau dies bestätigen.


    Deswegen kann der Vermächtnisnehmer bis zur Erfüllung seines schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Übertragung des Grundstückes eine Auflassungsvormerkung erwirken.


    Interessant! Dann hatten wir ja beide Recht. Bei einem Erbe gibt es keine Auflassung, bei einem Vermächtnis schon.


    Wie läuft das in der Praxis ab? Für die Eintragung der Vormerkung bedarf es ja der Bewilligung des Eigentümers. Gibt der Erbe diese Bewilligung nicht ab bleibt dem Vermächtnisnehmer ja eigentlich nur die einstweilige Verfügung zur Sicherung seiner Ansprüche... ein ordentliche Klage würde ja viel zu lange dauern....


    Imho wäre für diesen Fall aber "Auflassungs"vormerkung aber auch der falsche Begriff. Auflassung ist ja die dingliche Einigung in Anwesendheit eines Notars zur Übereignung eines Grundstücks. Passt also hier nicht. Das BGB schreibt deswegen wahrscheinlich auch immer nur von der "Vormerkung". Naja, Korintenkackerei :)

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