Hallo,
ein Freund von mir hat sein Abschlusszeugnis erhalten. Eine der Noten ist anstelle von "gut" die Note "sehr gut". Ist er nun dazu verpflichtet auf den Fehler aufmerksam zu machen?
Simon
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Hallo,
ein Freund von mir hat sein Abschlusszeugnis erhalten. Eine der Noten ist anstelle von "gut" die Note "sehr gut". Ist er nun dazu verpflichtet auf den Fehler aufmerksam zu machen?
Simon
schlicht und einfach: ja
Quelle? In welchem Gesetz steht das?
sicher, daß es falsch ist? ist das eine zusammengesetzte note? gewichtet evtl.?
Sie bekommen die Noten nach der Prüfung mündlich mitgeteilt; es kann deswegen schon sein, dass er sich verhört hat. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Gehen wir mal davon aus, dass bei der Note ein Fehler vorliegt.
Hier dürfte wahrscheinlich der Schlüssel zur Lösung des Problems liegen. Allerdings bin ich kein Jurist...
§ 48 VwVfG, Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
ZitatOriginal geschrieben von knocker
§ 48 VwVfG, Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
"(2) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist."
Wenn er sich nun mit dem Zeugnis schon beworben hat?
ZitatOriginal geschrieben von Simon21
Sie bekommen die Noten nach der Prüfung mündlich mitgeteilt; es kann deswegen schon sein, dass er sich verhört hat. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Gehen wir mal davon aus, dass bei der Note ein Fehler vorliegt.
ich finde irgendwie widersprichst du deinem eingangspost... wenn er die note nur mündlich erhalten hat, wieso sollte sie dann falsch sein? mündliche prüfungen sind ja eh subjektiv. vielleicht hat er die note einfach bekommen, weil er sie verdient hat? oder er hat wirklich was mit den ohren? lieber mal abwarten was wirklich im zeugnis steht...
@die quelle:
ich habe nur einmal google benutzt und schon auf den ersten treffern was dazu gefunden, ist doch auch logisch wenn man weiß, dass eine note falsch ausgewiesen wird, dass man das korrigieren lassen muss. was anderes wäre es, wenn man es nicht wüsste...
[QUOTE] Original geschrieben von Fishboneman
ich finde irgendwie widersprichst du deinem eingangspost... wenn er die note nur mündlich erhalten hat, wieso sollte sie dann falsch sein? mündliche prüfungen sind ja eh subjektiv. vielleicht hat er die note einfach bekommen, weil er sie verdient hat? oder er hat wirklich was mit den ohren? lieber mal abwarten was wirklich im zeugnis steht...
Nach den Prüfungen bekommen die Studenten die Noten mündlich mitgeteilt, das Zeugnis hat er nun (schriftlich) vorliegen.
Würdet ihr die Note denn berichtigen lassen?
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