Mobilcom will Handys vom Verstorbenen zurück !!

  • Hey, da mein Vater mitte März verstorben ist habe ich mitsamt der Sterbeurkunde bei der Mobilcom um auflösung der 2 bestehenden Verträge gebeten !! Liefen ca. 6 Monate


    Gestern kam Post von Mobilcom :


    Wir bestätigen die Auflösung der Verträge mit den Nummern xxx und xxx


    Jetzt der Hammer :


    Wir möchten Sie bitten die beiden Handys´s Sony ericson K800i ( inklusive Zubehör ) bis zum 25.04.08 an folgende Anschrift zu senden :


    xxxxxx


    xxxxxx


    Die Handy´s können natürlich auch direkt in Ihren bzw. den Besitz der Erben übergehen, sofern uns der derzeitige Restwert in höhe von jeweils 137,76 Euro je Handy erstattet wird.



    IST DAS NICHT DER HAMMER ???


    Davon ab es gab damals keine Handys dabei :D es handelte sich um eine reine Auszahlungsgeschichte


    Was würdet Ihr machen ??

  • Der Händler hat das so geregelt. Die K800i waren wahrscheinlich zusätzlich subventioniert, also werden Geräte angefordert, die dann extra verkauft und Verträge mit Auszahlung versehen werden.


    Da vermutlich bei Mobilcom allerdings bei jedem Vertrag ein Gerät angegeben werden muss, sind die K800i also auf die Verträge deines Vaters gebucht worden.


    Was sagen eigentlich die AGB von Mobilcom zu so einem Fall?


    Aus dem Bauch heraus würde ich schon sagen, dass Mobilcom für die vorzeitige Vertragsauflösung Anspruch auf einen Ausgleich hat. Die Verträge liefen ja, nach deinen Angaben, nur sechs Monate, d.h. Mobilcom verliert 18 Monate Zahlung der Grundgebühr.


    Jetzt kannst du einfach nachrechnen, wie es sich mit dem Restwert, der damaligen Auszahlung und der gesparten Grundgebühr verhält.

  • Im Todesfall hat der Provider keine Ansprüche. Gegen wen denn auch noch.
    Da dein toter Vater keine Geräte erhalten hat, müssen die das wohl mit dem Händler ausmachen.
    Einfach zurückschreiben, daß man keine Geräte erhalten hat und das Vertragsverhältnis mit dem Tod als erloschen anzusehen ist.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Im Todesfall hat der Provider keine Ansprüche. Gegen wen denn auch noch.


    Eventuell gegen mich als Erbe da ich generell das Erbe nicht ausgeschlagen habe ?

  • Glaub ich eigentlich weniger, Mogelcom müßte eigentlich gegen solche Ausfälle versichert sein.


    Andere NB`s fordern jedenfalls nie was zurück, soweit ich es aus eigener Erfahrung weis.


    Die schicken eher Beileidsbriefe statt Forderungen.

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    Ericsson T39m
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  • Also Verträge liefen seit Anfang Juni 2007 !! habe gerade nochmal die erste Rechnung gesehen !!

  • Ansprüche gegen den Erben bestehen auf jeden fall, wenn er das Erbe auch antritt. Da gibt es keine rechtlichen Probleme. Man erbt schließlich alle Verträge als Rechtsposition die der Erblasser hatte ...

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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Im Todesfall hat der Provider keine Ansprüche. Gegen wen denn auch noch.


    Dauerschuldverhältnisse erlöschen nicht einfach mit dem Tod, sondern gehen in der Regel auf die Erben über, z.B. beim Mietvertrag für die Wohnung, Gebäudeversicherung, Darlehensverträge, Leasing, etc.


    Es besteht zwar in der Regel eine Kündigungsmöglichkeit, beim Leasing z.B. müssen dann allerdings alle ausstehenden Raten bis zum Ende der Laufzeit bezahlt werden.


    Von daher dürfte die Forderung schon berechtigt sein.


    Nochmal: Was sagen die AGB dazu?

  • Zitat

    Original geschrieben von Saheke72
    Habe hier in den Vertragsunterlagen keine AGBs gefunden :(


    Auf der Mobilcom-Seite müssten doch AGB downloadbar sein, oder?

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