Vorzeitige Vertragsauflösung gegen Zahlung der noch anfallenden GG ?

  • Moin,
    mich würde interessieren wie die Mobilfunkbetreiber (im konkreten Fall Mobilcom) verfahren, wenn man vorzeitig den Vertrag auflösen möchte (z.B. wegen baldigem Verzug ins Ausland).


    Lassen die sich darauf ein, wenn man ihnen für einen 24-Monatsvertrag mit 18 Monaten Restlaufzeit (2x9,95€) gegen Zahlung der noch anfallenden Grundgebühr von hier z.B. 358,20€ die Auflösung anbietet?
    Berechnen die einem noch Sonderkasten oder wird's weniger?


    Es ist mehr eine theoretische Überlegung, denn eigentlich bekäme ich ja für das Geld kalkulatorische Zinsen, wenn ich es regulär auslaufen lasse.


    Wer hat damit Erfahrungen?


    PS: Ich habe mit der Suche nix passendes gefunden, aber Links sind auch gerne gesehen.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Vorzeitige Vertragsauflösung durch Zahlung der ausstehnden Mindestgrundgebühr funktioniert m.W. nicht. Dadurch verlieren die Mobilfunker ja einen Kunden, den sie nicht mehr in der Statistik ausweisen können! ;)


    Wie Mobilcom allerdings bei (nachgewiesenem) Wegzug ins Ausland verfährt, weiss ich leider nicht...

  • Habe beide Seiten schon erlebt. Heißt, dass ein Anbieter die "Auslöse" abgelehnt hat, aber auch, dass er es mal akzeptiert hat.
    Ich denke, es kommt ganz auf den Grund an (wie bereits gesagt wurde - nachgewiesener Umzug ins Ausland), wie kulant ein Anbieter reagiert.
    Einfach mal ein Schreiben losschicken mit einem plausiblen Grund.

  • Beim welchem Netzbetreiber wurde denn der Vertrag geschaltet?


    Mittlerweile soll mobilcom auch die CallNow Aufladung auf Verträge unterstützen. Wenn es also Vodafone ist, dann kannst du die komplette Grundgebühr per CallNow aufbuchen.


    Ansonsten gibt es noch einen Thread in dem die Möglichkeiten zum direkten Überweisen auf das Kundenkonto dargestellt werden. Dann kannst du das restliche Guthaben überweisen.


    wenn ncht sowieso schon geschehen: kündigen. Mit der Kündigungsbestätigung im Aktenordner und dem Kundenkonto voll restlichem Guthaben, kannst du den Vertrag dann als vorzeitig gekündigt betrachten.


    Mobilcom darf sich aber bis zum wirklichen Vertragsablauf weiterhin für ihre Geschäftsberichte mit dir als Bestandteil der Kundenzahl präsentieren. ;)

  • Und bei einer neuen Mehrwertsteuererhöhung (oder was ganz selten im deutschen Mobilfunkmarkt passiert: eine "Vereinfachung der Tarife", oder tollen Zusatzoptionen, die man für die ersten Monate umsonst gebucht bekommt), weiss man im Ausland nicht wo die Mahnungen hingehen..... ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Und bei einer neuen Mehrwertsteuererhöhung


    Bis zum September 2009 sind wir da ziemlich sicher, denn die Kasper wollen doch wiedergewählt werden. Nebenbei wer DIE wiederwählt: :gpaul: . Nach der Wahl gibt es natürlich wieder eine Möglichkeit die Mehrwertsteuer zu erhöhen, damit das Wahllamm dies bei der nächsten Schlachtbankversammlung 2013 vergessen hat. Es kommt jetzt darauf an, wie lange der Vertrag noch läuft.


    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    (oder was ganz selten im deutschen Mobilfunkmarkt passiert: eine "Vereinfachung der Tarife", oder tollen Zusatzoptionen, die man für die ersten Monate umsonst gebucht bekommt), weiss man im Ausland nicht wo die Mahnungen hingehen..... ;)


    Leider hast du Recht: gerade die (Service- :D ) Provider scheren sich einen Dreck um den Vertrag. Hier geht es dem TE aber gerade nicht um einen Wegzug ins Ausland, sondern er möchte den Vertrag einfach nur los sein, er bleibt also im Land und kann weiterhin seine Post kontrollieren.


    Wer ins Ausland zieht, der ist rechtlich in diesen Fällen zwar auf 100 % sicheren Seite, aber ohne Rechtsanwalt bzw. Gerichtsprozess bei dem man anwesend ist bzw. der beauftragte Rechtsanwalt, machen die Provider was sie wollen = Mahnen --> Mahnbescheid --> Vollstreckungsbescheid --> Gerichtsvollzieher.


    Leider hat man kaum eine andere Wahl als dieses Risiko einzugehen, denn gehen werden die Einen kaum lassen. Aber wer schon Verträge mit Providern schließt, der sollte doch bekanntlich ohnehin schon eine Rechtsschutzversicherung haben. ;) Ansonsten kann man versuchen den Vertrag auf einen Freund/Bekannten zu überschreiben und ihm die restliche Grundgebühr zahlen. Allerdings wäre das nicht gerade ein Freundschaftsdienst.

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