Zur Vorgeschichte:
Ich habe Mitte letzten Jahres bei Ebay ein Handy für 350,- Euro bei einer Privatperson erstanden.
Dieses Handy wurde von mir bezahlt, allerdings habe ich es nie bekommen.
Daraufhin bin ich zur Polizei gegangen und habe den verkäufer wegen Warenbetruges angezeigt.
Nach langem Warten wurde der Verkäufer rechtskräftig verurteilt und musste eine Geldstrafe bezahlen.
Nun habe ich aber mein Geld immer noch nicht zurück.
Dies möchte ich aber gerne wieder haben.
Wie kann ich mich jetzt an den Verkäufer wenden? Mit einem Mahnbescheid, oder?
Ich kenne mich damit aber überhaupt nicht aus, vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben, wie das genaue Vorgehen ist.
Danke
Rechtsfrage - Vorgehen bei einem Mahnbescheid
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Wenn die Sachlage schon so klar ist, dann geh doch zu einem Anwalt und lass dir über diesen dein Geld wieder eintreiben (vorausgesetzt, derjenige ist solvent genug).
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Da ich nicht glaube, dass er solvent genug ist, möchte ich auf jeden Fall den Weg durch das Mahnverfahren gehen.
Der Anwalt kann auch nichts machen, als ihn anschreiben und zur Zahlung auffordern. -
Hallo,
der Beklagte wurde doch bereits wegen Warenbetruges verurteilt, entsprechend besitzt Du bereits einen rechtskräftigen Titel.
Dein Anwalt wird den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung Deines Titel beauftragen - Mahnbescheid o.ä. ist in dem Fall nicht notwendig.
Wenn der Beklagte nicht zahlen kann oder will, ist die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung notwendig, aber das ist dann der zweite Schritt.
Gruß
JD
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Das ist ja wunderbar.
Also gilt das Urteil quasi schon als Titel.
Ich hab ihn wegen Warenbetruges angezeigt und im Schreiben der Staatsanwaltschaft steht jetzt, dass er rechtskräftig zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt wurde. -
Was hat denn das strafrechtliche Urteil mit dem zivilrechtlichen Anspruch zu tun?
Meines Erachtens musst du einen Mahnbescheid beantragen um einen Anspruch auf dein Geld zu bekommen.
Gruß
Michael -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von ms10000
Was hat denn das strafrechtliche Urteil mit dem zivilrechtlichen Anspruch zu tun?Meines Erachtens musst du einen Mahnbescheid beantragen um einen Anspruch auf dein Geld zu bekommen.
Gruß
MichaelHallo Michael,
ich hatte den Threadstarter so verstanden das er den zivilrechtlichen Anspruch schon erwirkt hat, also nur noch die Durchführung beauftragen muß. Wenn das nicht so ist, hast Du natürlich recht.
Es wäre in der Praxis aber etwas fremd, neben dem strafrechtlichen Urteil nicht direkt den zivilrechtlichen Anspruch zu betreiben.
Um Mißverständnisse zu vermeiden sollte Devilsdance am besten mal sagen was er aktuell hat? Nur das strafrechtliche Urteil vom Gericht wegen dem Betrug?
Gruß
JD
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von jd_cort
Um Mißverständnisse zu vermeiden sollte Devilsdance am besten mal sagen was er aktuell hat? Nur das strafrechtliche Urteil vom Gericht wegen dem Betrug?
JD
Korrekt, bisher habe ich keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht, sondern nur das straftrechtliche Urteil.
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Kann mir jemand sagen, welche Kosten bei einem Mahnverfahren auf mich zukommen.
Es geht um einen Streitwert von 350,- Euro. -
Wenn du das selber machst, also ohne Anwalt, knapp 25€ plus die Kosten der Vollstreckung.
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