Rechtsfrage - Vorgehen bei einem Mahnbescheid

  • solche Leue machen das normal gezielt. Das Geld ist längst versteckt, es wird eine eidesstattliche Versicherung abgegeben unddu schaust in die Röhre.


    Wenn derjenige zb Hartz IV Empfänger ist und keine Arbeit hat und auch keine Wertgegenstände in seiner Wohnung und kein Bargeld schaust du in die Röhre.



    Wenn du dir sicher bist, dass er aber sozusagen ein Zweitleben führt oder ähnliches beauftrage einen Privatdetektiv um Beweise zu sammeln, damit kannst du ihn vielleicht ganz ohne Rechtsanwalt überreden dir das Geld zurück zu zahlen. Denn wenn man bei der eidesstattlichen Versicherung gelogen hat gibts richtig ärger. Nur interessiert das im Normalfall nur den geschädigten und niemand anderes hat wirklich Interesse dies nachzuweisen

  • ohne rechtsschutzversicherung?
    dann lass es sein.


    strafrechtlich verurteilt ist kein titel, den du vollstrecken kannst. wie schon geschrieben, zivil- und strafrecht sind (aus gutem grund) zwei paar schuhe.


    mahnbescheid, vollstreckungskosten, anwalt und gericht kosten dich ohne RS-versicherung bei einem streitwert von 350,- Eur mindestens genausoviel. im besten fall erwirkst du einen titel (vollstreckungsbescheid/ urteil) mit dem du dann 3 jahre lang vollstrecken kannst, der aber bei dem geschilderten sachverhalt höchstwahrscheinlich nutzlos ist (weil der kerl soweiso schon pleite ist und/oder finaziell nie wieder auf die beine kommt).


    gruß, slop

  • Also:


    - Ich bin kein Jurist! :)
    - Wie schon gesagt: Kosten für das MV im günstigsten Fall knapp 25 Euro.
    - Allgemein: Du musst für jeden kleinen Amtsakt in Vorleistung gehen. Sofern der Zahler solvent ist, muss er das zahlen, ansonsten bleibst du drauf sitzen.
    - MV beantragen muss man heute oftmals elektronisch übers Internet beim zuständigen Mahngericht. Wie man das Formular ausfüllt -> Google. Welches das für den eigenen Wohnort zuständige Gericht ist -> Google
    - Wenn das MV durchgeht, hast du nach ein paar Wochen einen Titel.
    - Mit dem Titel beauftragst du den zuständigen Gerichtsvollzieher zum Vollstrecken. Bis der für dich losgeht, kann es auch hier durchaus einige Zeit dauern. Im besten Fall hast du nach ein paar Wochen deine Forderung + die ganzen Gebühren + Zinsen. Mit Pech ist beim Schuldner nix zu holen oder er hat sich schlicht aus dem Staub gemacht.
    - Dein Titel gilt 30 Jahre lang. M.W. (!!!) wirst du auch keine Probleme mit einer evtl. Privatinsolvenz des Schuldners bekommen, weil hinter deiner Forderung wohl unstrittig eine Straftat stand. Im Zweifelsfall würd ich hier aber spätestens einen Anwalt fragen.

  • jepp, und wenn der kerl rechtskräftig zur einer geldstrafe verurteilt wurde leigt die vermutung nahe, dass er es öfter oder zumindest nicht das erste mal gemacht hat, sonst hätte die StA das verfahren eingestellt. ergo muss man daraus schliessen, das es ein "kaputter" ist. also wäre allles ohne RS-Vers ohne SB rausgeschmissenes geld....


    gruß, slop

  • In der Tat klingt Geldstrafe bei so einer Pipifax-Summe (sorry...) von 350 EUR schon nach einem schwierigeren Fall. Letztlich würde ich aus Erfahrung sagen:


    1. Du wirst den Mahnbescheid problemlos durchkriegen. Widerstand nicht zu erwarten. Das heißt: nur die Kosten für den Mahnbescheid...
    2. Beim Schuldner ist für die nähere Zukunft NIX zu holen.


    Wenn du den Anspruch sichern willst, würde ich nur den Titel erwirken und danach erst einmal für ein paar Jahre in der Schublade verschwinden lassen. Also keinen Gerichtsvollzieher schicken, ist nur rausgeworfenes Geld! Sofern der Schuldner noch etwas jünger ist, besteht eine Chance, dass es in Zukunft irgendwann Geld zu holen gibt. Und dein Titel ist plus Zinsen. Aber: Ein langer Atem wäre absolut nötig.

  • Aber auch wenn du den Titel hast muss dir klar sein das du irgendwann dann doch mal einen GV zu deinem Schuldner schicken musst.


    Denn der wird sicher nicht am Tag X zu dir kommen und sagen ich bin zu Geld gekommen und möchte meinen Schulden von vor 10 Jahren zurück zahlen.




    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Ok. Vielen Dank für die vielen Tipps.
    Ich habe auch noch mal mit einem RA gesprochen.
    Dieser sagte ich mir, ich solle mich noch mal schriftlich an die Staatsanwaltschaft wenden, um zu erfragen, wie hoch die Geldstrafe gewesen ist und ob in dem Urteil irgendwelche Auflagen gestellt wurden, wie z.B. die Rückzahlung der Summe.
    Außerdem werde ich ein Mahnverfahren starten, die 23,- Euro sind es mir Wert und soweit ich informiert bin, ist der Schuldner nicht älter als 25 Jahre.

  • Hallo,


    ich kann nur dazu raten selbst erstmal Mahnbescheid usw. zu starten, anstatt gleich zu einem Anwalt zu laufen (sofern die Sache wirklich klar ist). Der Anwalt produziert mit Briefen noch mehr Kosten um dann aber im Endeffekt auch einen Mahnbescheid zu beantragen.
    Ich habe dies jetzt schon mehrere Male selbst gemacht (kann man ja online super ausfüllen) und es gab nie Probleme.


    Auf Grund meiner Vollstreckungstitel habe ich jetzt auch schon selbst eine Lohnpfändung in die Wege gebracht und den Gerichtsvollzieher der Schuldnerin vorbei geschickt. Da ich etwas unsicher war mit der Beauftragung des GV war ich das erste mal bei einem Amtsgericht hier in der Nähe, die helfen einem beim ausfüllen und das kostet auch nicht mehr.


    Wahr ist jedoch das man immer in Vorleistung gehen muss, jedoch muss der Schuldner die Kosten ja ersetzen so das ich da nicht so Angst habe. Und selbst wenn im Fall der Fälle nix zu holen ist, ich mache das aus Prinzip, denn ich will dem Schuldner zeigen das seine Art und Weise nicht in Ordnung war. Da sind mir EUR 100,- Gesamtkosten das dann schon mal wert.


    Ärgerlich ist es nur wenn der Schuldner dem Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid widerspricht, dann brauchst Du oft (ausser im Urkundenverfahren zumindest bei mir) doch einen Anwalt, aber dieser kann dann wenigstens keine Kosten für den Mahnbescheid abrechnen.



    Grüße

  • Wieso hast du eigentlich nicht den Käuferschutz von Ebay bemüht?


    Bis Februar diesen Jahres waren Einkäufe bei Ebay mit bis zu 500 Euro versichert. Hoch genug also, um deinen Schaden zu decken. Einen Selbstbehalt (25 Euro waren es imho) gibts natürlich, dafür hättest du aber auch nicht den Ärger am Hals gehabt.

  • Als Jurist bin ich echt erschrocken über die zahlreichen falschen und halbgaren Antworten. Sorry, soviel berufsständische Arroganz muss echt sein, wenn der Fragesteller durch die ganzen Antworten mehr verwirrt also informiert wird.


    Am ehesten würde ich es so machen, wie aikhoch es vorschlägt. An die Staatsanwaltschaft würde ich mich nicht mehr wenden, denn denen ist die zivilrechtliche Seite meistens scheißegal. Vor allem ist es nahezu ausgeschlossen, dass eine Geldstrafe mit einer Aufforderung, den zivilrechtlichen Schaden zu begleichen, verbunden wird.


    Besser wäre es sicherlich gewesen, sofort zivilrechtlich gegen den Kerl vorzugehen und ihn meinetwegen nebenbei anzuzeigen. Denn was nützt es Dir, wenn er die Geldstrafe (die geht an die Landesjustizkasse!) zahlt und nun aber kein Geld mehr für Schadensersatz hat??

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