Zwangsumstellung: nächste Woche gemäß Schreiben O2

  • waaaah


    Hallo zusammen!
    bin seit 2003 onlinekunde bei o2.. anfang diesen monats rief mich eine der freundlichen mitarbeiter an,um mir zu sagen dass es den alten tarif nimmer gebe und dieser umgestellt werden müsse. nachdem ich mich ausdrücklich versichert hatte dass sich an meinen ca.10€ grundgebühr und dafür ca 25€ für frei-sms nichts ändert, habe ich blöde nudel der änderung zugestimmt. wurde dann auch o2-üblich über diese änderung per sms informiert,wobei mich fast der schlag traf: genion m mit 15% rabatt auf die rechnung.... da ich null telefoniere übers handy,lohnt sich sowas für mich nicht.. und ganz davon abgesehen hab ich dem auch nicht meine einwilligung gegeben!
    nach einem für hotline-mitarbeiter recht pampigen gespräch,versprach man mir das sofort zurückzubuchen und mir eine gutschrift von 10€ für die unannehmlichkeiten zu geben.
    nach über einer woche geschah dies dann auch- wieder mitteilung per sms... nun hat man mir für weitere 10 oder 15€ ein 100-sms-frei-paket hinzugebucht so dass ich nun eine gründgebühr von um die 20€ habe mit besagten 100 frei-sms inklusive.. zahle also mehr das doppelte als vorher!
    NUN kommt mein eigentliches problem/frage: mir wurde mein handy aus der vertragsverlängerung geklaut (darüber habe ich auch eine bescheinigung).. wenn ich nun den vertrag außerordentlich kündige, welche forderungen kann o2 dann wegen dem handy stellen?
    2. frage: kann ich o2 dazu verpflichten, meinen alten tarif umzustellen und diesen bis zum normalen ende meines vertrages zu behalten?denn eigentlich war das der perfekte tarif für mich...


    hoffe ihr konntet mein geschreibsel nachvollziehen - wenn ich mich aufrege werd ich oft unlogisch ;)
    wär froh über jede hilfreiche antwort!!!

  • Fasse den Vorgang schriftlich und sachlich zusammen und verlange höflich aber auch bestimmend eine Umstellung auf die alten Tarifkonditionen.
    Dann das Ganze per Fax oder email an o2.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • das habe ich heute getan...


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Die ab 06.06.2008 vorgenommen Tarifänderungen sind nicht in meinem Einverständnis geschehen. Dies habe ich bereits telefonisch einem Ihrer Mitarbeiter mitgeteilt, der daraufhin weitere Änderungen vornahm, denen ich ebenfalls nicht zugestimmt hatte. Mittlerweile bin ich doch sehr verärgert und sehe mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte eine Rückbuchung zu meinem alten Tarif, der bis zum 05.06.2008 noch existierte, nicht bis zum 25.06.2008 erfolgt sein. Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung dieser Email.



    bearbeitung dauert 5 tage,aber ich fürchte damit werd ich nichts erreichen..

  • Re: waaaah


    Zitat

    Original geschrieben von hmmmmmmpf
    NUN kommt mein eigentliches problem/frage: mir wurde mein handy aus der vertragsverlängerung geklaut (darüber habe ich auch eine bescheinigung).. wenn ich nun den vertrag außerordentlich kündige, welche forderungen kann o2 dann wegen dem handy stellen?
    2. frage: kann ich o2 dazu verpflichten, meinen alten tarif umzustellen und diesen bis zum normalen ende meines vertrages zu behalten?denn eigentlich war das der perfekte tarif für mich...


    zu 1.: Erstmal nichts. o2 wird erstmal deine Kündigung ablehnen
    zu 2.: Wurde hier schon ein bisschen diskutiert und ist nicht eindeutig geklärt worden, da der Tarif ja, ähnlich die die WAP-Flat, komplett aus dem Programm genommen wird/wurde für alle Kunden.


    Aber wie ganymed schon gesagt hat o2 einfach mal höflich aber doch bestimmt anschreiben.

  • Einfach mal abwarten was jetzt von o2 zurückkommt.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)


  • du solltest schon mehr Details schreiben.. sonst versteht o2 nur Bahnhof.. Bedenke: Es wird jemand den Brief lesen, der den Vorgang absolut nicht kennt und u.U. das Geschehene nicht direkt nachvollziehen kann.

  • Das reicht schon. Zuviel Text ist auch nicht förderlich. Was genau gemacht wurde, müsste ja von o2 im System nachvollziehbar sein.


    Entscheidend ist, dass der Widerruf zum Ausdruck kommt.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • richtig.. das mit den genauen infos kannste dir in solchen fällen sparen.. naja,danke schonmal für die antworten!hatte gehofft dass jemand evtl ne öhnliche erfahrung gemacht hat und mir über den ausgang berichten kann, was kündigung und handyersatz anbelangt. denn dass ich ausserordentlich kündigen kann steht für mich gar nich zur debatte- das mach ich einfach sollte alles nichts helfen.. nich nur o2-can do ;) werd morgen wohl mal zur verbraucherzentrale und da nachfragen!

  • Zitat

    Original geschrieben von hmmmmmmpf
    denn dass ich ausserordentlich kündigen kann steht für mich gar nich zur debatte- das mach ich einfach sollte alles nichts helfen.. !


    Das kapier ich jetzt aber nicht:
    Warum solltest Du außerordentlich kündigen können?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • weil a) nichts mit meiner zustimmung erfolgt ist
    und b) wäre das wohl der fall bei vertragsänderungen zu ungunsten des kunden.. aber teil b muss ich wie gesagt noch rechtlich abklären mittels verbraucherzentrale. aber dass ich den spass nich mitmach weiss ich jetzt schon!

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