Eteleon meldet sich nach einem Jahr und will von mir 35 Eur (Klarmobil)- rechtens?

  • Hotline hatte selber keine Ahnung. Der meinte, dass die MAin nicht da wäre und das geklärt werden muss. Der Typ hatte irgendwas erzählt, dass Karten pro Monat mind. 3 Eur genutzt werden müssten! Schwachsinn, das stand nicht mal in der AGB! Und im Brief stand was von widerrufenem Vertrag und nicht zurückgeschickten Waren (Betreff). Beides ist Nonsense, da 1. kein Widerruf vorlag und 2. Warenzurücksendung nicht in Frage kam, da kein Widerruf.

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  • mal ein Zitat aus 2007:



    christian89 schrieb:
    Es werden keinesfalls Gebühren für die SIM-Karte in Rechnung gestellt. Man kann diese an klarmobil einsenden, sie wird dann fachgerecht entsorgt. Ansonsten kannst du sie auch einfach selber wegwerfen.



    Die AGB´s Punkt 5.9 sagen aber was anderes:


    "5.9 Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der klarmobil. Sie ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der klarmobil Leistungen. Bei Vertragsbeendigung ist die SIM-Karte an klarmobil zurückzuschicken."


    Ein Preis bei Nichtrücksendung ist allerdings nicht genannt.

  • Und dazu die AGB von eleirgendwem:


    9.2 Mobilfunkverträge selbst können nicht gegenüber der eteleon GmbH widerrufen werden. Sie sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter gem. dessen AGB zu widerrufen. Bei rechtskräftigem Widerruf seines Mobilfunkvertrages ist der Kunde verpflichtet, die ihm mit dem Vertrag von der eteleon GmbH übersandte Ware vollständig, d.h. insbesondere sowohl alle Geräte wie auch die SIM-Karten innerhalb der Widerrufsfrist im Neuzustand zurückzusenden oder hierfür den aktuellen Kaufpreis an die eteleon GmbH zu entrichten.



    d.h. auf deutsch, eine Kündigung musst Du also bei Klarmobil gemacht haben, dann 5.9 bei Klarmobil..........

  • weiß man, warum das denen nach einem Jahr erst einfällt?
    Ich würd auch auf nen Fehler tippen. Vermutlich sind die davon ausgegangen, daß du bei klarmobil widerrufen hast, und nicht gekündigt. Außer vielleicht, klarmobil belastet bei Kündigung sofort nach Abschluss die Provision zurück (was mich nicht wundern würde). Das sollte denen aber früher einfallen, und vor allem müssen sie dich bei Bestellung darauf aufmerksam machen, daß sie dir Betrag X in Rechnung stellen, wenn du innerhalb des Zeitraumes Y wieder kündigst.
    Alles in allem eine nervige Aktion, die mal wieder zeigt, wie seriös klarmobil/eteleon und Konsorten sind. Man sollte sich gut überlegen, ob man für ein paar geschenkte Euro das Risiko eingehen möchte, sich mit so etwas herumschlagen zu müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05

    d.h. auf deutsch, eine Kündigung musst Du also bei Klarmobil gemacht haben, dann 5.9 bei Klarmobil..........


    Kündigung wurde auch an Klarmobil eingereicht, von daher ging alles rechtens meinerseits zu. Der Eteleon Laden ist auch strange. naja, ich habe jetzt eine Email geschickt, dass ich die Rechnung nicht akzeptiere/widerrufe, da hier keine rechtl. Grundlage hierfür besteht, da ich den Vertrag NIE widerrufen habe. Eteleon hat die Provision dadurch gesichert, dass man ne Pflicht-SMS senden musste. ABer wie gesagt, der Laden ist strange und ich habe seitdem nie dort was bestellt. Never again-

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  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    weiß man, warum das denen nach einem Jahr erst einfällt?

    Vorher wohl nicht "wahrgenommen" und dann schnell den Schriebs geschickt vermutlich zur Wahrung der (Verjährungs-) Frist? Ich weiß es nicht, könnts mir aber vorstellen.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • 5.10 Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der klarmobil. Sie ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der klarmobil Leistungen. Bei Vertragsbeendigung ist die SIM-Karte an klarmobil zurückzuschicken.


    5.11 Aktionsangebote: klarmobil bietet vereinzelt Aktionen zu besonders günstigen Konditionen an, bei denen z.B. das Startpaket verbilligt oder eine Zugabe wie z.B. ein Handy beigefügt wird. Im Interesse aller Kunden geht klarmobil davon aus, dass Kunden nur dann eine SIM-Karte bestellen, wenn sie auch tatsächlich beabsichtigen, sie zu nutzen und nicht nur der Aktionsvorteil genutzt werden soll. Gegenüber Kunden, die lediglich den gewährten Vorteil in Anspruch nehmen, behält klarmobil sich im Interesse aller Kunden vor, den Vorteil in Rechnung zu stellen, allerdings erst dann, wenn die Nutzung der SIM-Karte auch nach wiederholtem Hinweis unterbleibt. Die Kosten der einzelnen Produkte und der ggf. gewährten Vorteile sind den jeweils aktuellen Preislisten oder der Angebotsbeschreibung zu entnehmen.







    nicht akzeptiere/widerrufe, da hier keine rechtl. Grundlage hierfür besteht, da ich den Vertrag NIE widerrufen habe.


    Du hast ihn gekündigt. Dazu steht eindeutig was in den AGB von Klarmobil. So einfach, wie Du es Dir hier machst, ist es nicht

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    5.11 Aktionsangebote: klarmobil bietet vereinzelt Aktionen zu besonders günstigen Konditionen an, bei denen z.B. das Startpaket verbilligt oder eine Zugabe wie z.B. ein Handy beigefügt wird. Im Interesse aller Kunden geht klarmobil davon aus, dass Kunden nur dann eine SIM-Karte bestellen, wenn sie auch tatsächlich beabsichtigen, sie zu nutzen und nicht nur der Aktionsvorteil genutzt werden soll. Gegenüber Kunden, die lediglich den gewährten Vorteil in Anspruch nehmen, behält klarmobil sich im Interesse aller Kunden vor, den Vorteil in Rechnung zu stellen, allerdings erst dann, wenn die Nutzung der SIM-Karte auch nach wiederholtem Hinweis unterbleibt. Die Kosten der einzelnen Produkte und der ggf. gewährten Vorteile sind den jeweils aktuellen Preislisten oder der Angebotsbeschreibung zu entnehmen.


    Du hast ihn gekündigt. Dazu steht eindeutig was in den AGB von Klarmobil. So einfach, wie Du es Dir hier machst, ist es nicht


    1. Zu Aktionsangeboten-Gesetz: man muss differenzieren: von wem kam das Handy? Nicht von klarmobil, sondern von eteleon! Eteleon hat sich von der Provision die Auslauf-Modelle massig eingekauft (es waren nicht mal deutsche Modelle!). Daher hat dieser Sachverhalt keine Grundlage, zumal sich Eteleon meldet und nicht Klarmobil


    2. Eteleon hat, wie gesagt, nur die Rechnung für Widerruf geschrieben. Aber, wie gesagt, es gab NIE einen Widerruf.

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  • Moment.


    Der TE hat die Hardware nicht bei der Fa. Klarmobil, sondern bei der Fa. Eteleon erworben. Die zitierte Klausel 5.11 passt also schon vom Wortlaut her nicht.


    Überdies dürfte diese Klausel wegen ihres überraschenden Charakters schon nicht Vertragsbestandteil gworden sein. Zumindestens dann nicht, wenn der Kunde nicht ausdrücklich bei dem konkreten Angebot auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist ("vereinzelte Aktionen" --> woher soll der Kunde sonst wissen, welches Angebot mit diesem Makel belastet ist?) oder ihm nicht genau geschildert worden ist, wie er diesen Fall vermeiden kann.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Der Eteleon-Mitarbeiter scheint ja nicht wirklich Ahnung gehabt zu haben. Bei aktuellen Klarmobil-Angeboten gibt es teilweise Tarife mit 3 Euro Mindestumsatz/Monat, diese gab es aber vor einem Jahr IMO noch nicht.


    @ OB05:
    Jetzt bring doch nicht irgendwelche AGB-Punkte ins Spiel, die gar nicht zutreffen. Ein Klarmobil-Vertrag hat keine Mindestlaufzeit, auch muss man eine SIM-Karte (eigene, mehrfache Erfahrung) auch nicht bei einer Kündigung an Klarmobil senden.


    Ich denke Eteleon "versucht" es einfach mal und hofft, dass sie noch ne KM-Karte schalten können. Ziemlich unseriöses Auftreten, verstärkt noch mehr meine schon vorhandene Abneigung gegenüber Eteleon.

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