Meine Frage ist: Wenn ein Mobilfunk-/Internetanbieter zu ihren Ungunsten, also zum Vorteil vom Kunden, Rechnung(en) erstellt, kann dieser Anbieter dann rückwirkend die Rechnung(en) korrigieren?
Falls ja, wie lange im nachhinein?
Nachberechnung vom Anbieter möglich?
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Ja, das kann er. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
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ich hol die Frage mal hoch, auch wenn es nicht ganz das Thema trifft, denn ich habe eine Rechnung von o2 erhalten am 25.05. mit Verbindungen im Ausland vom Dezember letzten Jahres. Ich bein seit Anfang Februar kein Kunde mehr bei o2, sonst wäre mir das nnicht aufgefallen..
Wie sieht es denn damit ist aus? Darf o2 nach 5 Monaten die Verbindungen noch abrechnen?
Edit: Korrektur der Monate
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brasax: Ja darf o2. Vor allem bei Roamingdaten kann schon mal eine nachträgliche Berechnung erfolgen. Ich hatte (e+) zwar noch nie länger als einen Monat gewartet, aber schon von anderen es gehört.
Übrigens sagen das die o2 AGB:
9.3 Telefónica Germany stellt dem Kunden die Mobilfunkdienstleistungen grundsätzlich
monatlich in Rechnung. Rechnungen können unberechnete Beträge
aus den Vormonaten enthalten. -
Gibts da nichts bezüglich Nachvollziehbarkeit? Habe sowas im Hinterkopf..
Late Usage ist mir bewusst, aber nicht nach 5 Monaten. Was weiß ich wen ich angerufen habe, bzw. von wem ich angerufen wurde..
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Auf der Rechnung stehen die Verbindungen doch drauf, also brauchst Du Dich ja nicht wirklich im Detail zu erinnern.
Auch wenn Du jetzt kein Kunde mehr bist bestehen die Forderungen des Anbieters aus dem damaligen Vertrag natürlich erstmal fort, auch 5 Monate später. Wenn Du also im Ausland gewesen bist und telefoniert hast: Zahlen und fertig.
Lediglich wenn Du defintiv keinen Fuß über die Grenze gemacht hast und auch nicht in grenznähe versehentlich in ausländischen Netzen geroamt bist würde es sich hier ggf. lohnen der RE zu widersprechen.
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Ich war in der Schweiz, allerdings habe ich in der Schweiz eine Vertragskarte genutzt. Daher tu ich mir da recht schwer das nachzuvollziehen, warum ich mit o2 Gesprähe geführt haben soll.
Mir kommt es nur etwas seltsam vor, dass nach 5 Monaten plötzlich eine Rechnung ins Haus flattert.
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Es gilt weiterhin der Post von kalle25.
Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren.
Wenn du dir aber sicher bist, dass die Gespräche nicht angefallen sind, kannst du natürlich dagegen vorgehen. -
Das passt schon..

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