[QUOTE] Original geschrieben von mannesmann
Du hast schon eine komische Rechtsansicht. Wenn der Kunde strittigen Forderungen (Zahlung von Gebühren außerhalb des Prepaidguthabens) aus beispielsweise wirtschaftlichen Gründen nicht nach kommt, dann ist das nicht hinnehmbar. Wenn aber der Anbieter seinen vertraglichen Verpflichtungen (Mobilfunkdienstleistungserbrinung) nicht nach kommt, dann "soll er das doch machen, dann geht man halt zum nächsten Anbieter. Es gibt doch genug Angebote." :gpaul:
Hast du schon einmal was von "pacta sunt servanda" gehört?
Naja, aber mit deiner Rechtsansicht bist du tatsächlich der perfekte Kunde von Drillisch, insofern kann ich die Gründe deiner Empfehlung jetzt nachvollziehen.
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Ein Vertrag kann nun mal von beiden Seiten gekündigt werden, vom Kunden und auch vom Anbieter unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist, das ist ein Recht das beiden Seiten zusteht und hat nichts mit Vertragsbruch zu tun. Da habe ich keine komische Rechtsansicht.