Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)


  • Solche Briefe sind nicht mal als Klopapier was wert.
    Ich hatte damals auch einen solchen Brief von Bank24/Deutsche Bank24, wo mir versichert wurde, dass mein Girokonto auch nach der Integration in die Deutsche Bank kostenfrei bleibt. Immerhin war es für 2 Jahre so. Dann hat sich die Meinung der Bank geändert. Selbst ein längeres Gespräch mit dem Kundenberater vor Ort und dem Hochglanzschreiben war nutzlos. Die Bank musste meine Kündigung verkraften und auch die Kündigung meines Maxblue Depots mit nicht unerheblichem Depotstand. Hatte bei der Deutschen Bank aber keinen gejuckt. Seit dem begann der Niedergang der Deutschen Bank ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von demichve Ich hatte damals auch einen solchen Brief von Bank24/Deutsche Bank24, wo mir versichert wurde, dass mein Girokonto auch nach der Integration in die Deutsche Bank kostenfrei bleibt. Immerhin war es für 2 Jahre so. Dann hat sich die Meinung der Bank geändert. Selbst ein längeres Gespräch mit dem Kundenberater vor Ort und dem Hochglanzschreiben war nutzlos.


    Mein Bank24-Konto führt die Deutsche Bank heute immer noch kostenlos (ist seit 20 Jahren mein Hauptkonto) :D.


    Was iStephan oben mit der manipulativen Schreibweise geschrieben hat, ist wirklich interessant :D .


    Zitat Postbank:

    Zitat

    Ich habe das Konto im Rahmen einer Aktion abgeschlossen, da wurde mir ein kostenloses Konto versprochen. Wieso muss ich jetzt zahlen?


    Die richtige Frage wäre gewesen:

    Zitat

    Ich habe das Konto im Rahmen einer Aktion, bei welcher das Konto als lebenslang bedingungslos kostenlos bepreist wurde, abgeschlossen. Warum kündigt die Postbank das Konto jetzt, wenn man auf der Einhaltung der vereinbarten Preise besteht?


    Also wenn da jemand der Buhl- etc.- Aktionskunden auf Einhaltung der vereinbarten Preise klagen würde, oder wenigstens auf Übernahme von Kosten wegen Kontowechsel nach der Preiserhöhung, wäre für mich der Ausgang der Klage nicht 100% sicher... Die Postbank würde jedenfalls nicht ein rechtskräftiges Grundsatz-Urteil zu ihren Ungunsten riskieren...


    UPDATE, böse Falle für die Postbank:
    Die Postbank MUSS ja seit kurzem per Gesetz ein Konto für jedermann führen, und kann das einzige Konto einer Person bei der Postbank nicht mehr so einfach kündigen. Bei der neuen Rechtslage ein Konto nur deshalb zu kündigen, weil dessen Inhaber auf Einhaltung des geschlossenen Vertrages besteht, kann rechtlich für die Postbank gewaltig nach hinten losgehen!

  • Zitat

    Original geschrieben von danchel
    DKB und ING fallen mir da spontan ein. Man kann übrings auch V-Schecks auf Postbank SparCards gutschreiben lassen.


    Consorsbank Scheckeinreichung auch kostenfrei.

  • wobei zumindest ING und Consors keine und DKB nur ganz wenige Filialen hat - somit zumindest Portokosten bei der Scheckeinreichung - es sei denn, man riskiert den unfreien Versand des Schecks...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    ...
    UPDATE, böse Falle für die Postbank:
    Die Postbank MUSS ja seit kurzem per Gesetz ein Konto für jedermann führen, und kann das einzige Konto einer Person bei der Postbank nicht mehr so einfach kündigen. Bei der neuen Rechtslage ein Konto nur deshalb zu kündigen, weil dessen Inhaber auf Einhaltung des geschlossenen Vertrages besteht, kann rechtlich für die Postbank gewaltig nach hinten losgehen!


    Ist leider nicht so, siehe Paragraph 42 ZKG Punkt 4:
    http://www.buzer.de/gesetz/11992/a198008.htm
    Die Bank kann kündigen, wenn der Kunde einer Änderung des Vertrages nicht zustimmt.

  • Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Ist leider nicht so, siehe Paragraph 42 ZKG Punkt 4:
    http://www.buzer.de/gesetz/11992/a198008.htm
    Die Bank kann kündigen, wenn der Kunde einer Änderung des Vertrages nicht zustimmt.


    Das würde auch erklären, warum die Postbank die Änderung für alle Konten durchzuziehen scheint. Sollte es Ausnahmen geben, dann würde Paragraph 42 ZKG Punkt 4 nicht mehr greifen.

  • Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein Konto, UND die Bank hat mit lebenslang kostenlos geworben.


    Was z.B. in den AGB's steht, kann vom Gericht als "überraschend" und damit unwirksam kassiert werden (wenn in der Werbung das Gegenteil behauptet wurde).


    Zitat

    Original geschrieben von danchel Das würde auch erklären, warum die Postbank die Änderung für alle Konten durchzuziehen scheint. Sollte es Ausnahmen geben, dann würde Paragraph 42 ZKG Punkt 4 nicht mehr greifen.


    Die Frage ist, ob das Gesetz bei einer massiv beworbenen Regelung, welche für den Kunde vorteilhafter als das Gesetz ist, in den Hintergrund tritt.
    Die nächste Frage ist, ob die Postbank Konditionen mit lebenslanger Laufzeit (!) vor dem Ableben des Kunden verschlechtern darf. Das könnte man bis zum Rechtskraftvermerk klären lassen, richtig mit Presserummel drumherum ;).


    Und wie geschrieben:
    Die Postbank DARF gesetzlich ein einziges Konto bei ihr (zumindest wenn der Kunde kein anderes Girokonto irgendwo hat) nicht kündigen. Genau deshalb hat ja n26 seine Preiserhöhung noch VOR Wirksamwerden des neuen Gesetzes durchgezogen.

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