Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Gibt es für den Widerspruch eigentlich ein Musterschreiben, bzw. war deswegen schon mal jemand beim Verbraucherschutz?

  • Re: Antwort der poba auf widerspruch


    Zitat

    Original geschrieben von harvey
    Habe den Widerspruch (habe das BuhlAktionsKonto) heute morgen über eine Kontaktmail aus dem Konto heraus gestellt; gerade bekam ich die Antwort vom SelectService:
    -------
    vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stimmen der Änderung unserer neuen Entgelte nicht zu. Das neue Entgelt für unsere verschiedenen Girokonten Modelle ist Bestandteil der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB). Die Akzeptanz der AGB ist die Basis jeder Geschäftsbeziehung, auch beim Postbank Girokonto. Wenn Sie Ihre Zustimmung zu unserer Änderung nicht erteilen, führt das dazu, dass das neue Entgelt nicht wirksam werden kann. Deshalb führt ein Widerspruch– zu unserem großen Bedauern – dazu, dass wir im allerletzten Schritt das Konto kündigen müssen. Diesen Schritt wollen wir vermeiden. Wir möchten Sie gerne weiterhin als Kunden behalten. Jedoch möchten wir weiterhin sicherstellen, dass für alle Kunden die Bedingungen einheitlich sind. Sicher verstehen Sie das.


    Vielen Dank für Ihr Verständnis.
    --------

    Der Widerspruch ist eine Äußerung die potenziell eine Kündigung nach sich ziehen kann; deshalb ist sie, laienhaft pi mal daumen argumentiert, auf einer Stufe mit einer Kündigung.
    Zu den Erfordernissen einer Kündigung schreibt die Internetseite Toptarif.de folgendes:

    Zitat

    Original geschrieben von Toptarif.de
    Wie in vielen anderen Fällen auch gibt es für die Form der Girokonto-Kündigung bestimmte Vorgaben. Diese sind einerseits vom Gesetzgeber, andererseits durch die AGB der Bank geregelt. Gemeinhin müssen Sie die Schriftform wählen, um das Girokonto zu kündigen. Das bedeutet, dass die Bank ein handschriftlich unterzeichnetes Kündigungsschreiben erhalten muss. Somit ist der Versand per Post oder per Fax möglich. Wenn Sie die schriftliche Kündigung postalisch verschicken, sind Sie mit einem Einschreiben samt Rückschein auf der sicheren Seite. Auch die Anforderung einer schriftlichen Bestätigung der Kündigung ist zu empfehlen. Eine E-Mail genügt nicht, um ein Girokonto zu kündigen. Bei manchen Banken wird auch die Kündigung per Fax nur in Ausnahmefällen oder gar nicht akzeptiert, obwohl das Fax streng genommen den Anforderungen der Schriftform genügt.

    Quelle: http://www.toptarif.de/konto-kredit/girokonto-kuendigen/
    Wenn die Poba rezitiert / zurückformuliert "Sie stimmen unserer Änderung nicht zu", so ist das feinsinnig betrachtet, Quark, denn der Kunde muss ja gar nicht zustimmen.
    Im Gegenteil, er muss gar nichts tun zu seinem Glück, künftig 3,90 Euro zahlen zu dürfen ;)


    Eine Zustimmung ist gerade nicht erforderlich. Einzig vorgesehen ist ein Widerspruch - das ist die nach den Gesetzen der Boole'schen Logik um 180° entgegengesetzte Operation.


    Durch diese Formulierung kann man es vermeiden, dem "Antragsteller" zu schreiben / auf die Nase zu binden, dass er seinen Widerspruch besser per Einschreiben und Rückschein erklärt! :rolleyes:


    Den Widerspruch sollte man nach meiner laienhaften Einschätzung so ernsthaft behandeln wie eine Kündigung - daher besser Einschreiben oder mind. Fax plus Versandbestätigung.

  • Wozu brauchst du für den Zweizeiler " Hiermit widerspreche ich der Preisänderung für das Konto 1234567890 zum 01.11.2016. MfG Friedrich Wilhelm" einen Musterbrief? Ich erlaube ausdrücklich die Verwendung meiner Formulierung 😉

  • Consors Gehaltseingang


    Bei Consors gibt es ja für Neukunden eine Prämie bei Gehaltseingang, Eigenüberweisungen werden nicht anerkannt.
    Weiß jemand, ob ein bestimmter Mindestbetrag erwartet wird? Würden 400€ genügen? Konnte nichts Offizielles dazu finden.


  • Herbert, dein vermeintlicher Widerspruch wurde sehr wohl gelesen und verstanden, genauer gesagt einsortiert - in die Schublade jener einsortiert, die glauben, dass die Bank bei einem harten Interessengegensatz unbedingt auf ihrer Seite (statt auf Seite der Bank ) stehen würde. Sie haben darauf geschaut, auf welchem Kanal du schreibst - und das war E-mail --> Folgerung: Durchgefallen :p :o :confused: ;)


    Das Schreiben ähnelt stark dem Eintrag in den FAQ auf der Webseite; zusätzlich ist es stark emotionalisiert und verzerrt die Fakten. Das ist jedoch bei geplanter Firmenkommunikation selten zufällig; man darf sogar davon ausgehen, dass Fachleute (PR-Fachleute, u.U. Psychologen sogar; Krisenkommunikatoren) beim Design eingeschaltet waren.


    Ich habe mal die Passagen unterstrichen, in denen Verzerrung von Fakten stattfindet; fettgedruckt solche wo mit Emotionalisierung gearbeitet wird.


    Persönliche Ansprache , teils direkt, teils indirekt durch besitzanzeigende Fürwörter im Deutschen ("Ihr Konto") verstärkt die Emotionalisierung. Rückformulierung (nicht jedoch verzerrende, hier irrt der mutmassliche beratende Spin-Doktor!) signalisiert menschliche Anteilnahme. Gesteigerte Emotionalisierung habe ich durch Majuskeln kenntlich gemacht.


    das "Vergleichen Sie doch noch einmal" verstärkt die Suggestion, d.h. Verzerrung, dass Herbert1960 eine Kündigung beabsichtigt hätte, und rundet den Gesamteindruck ab.

  • Postbank


    Nachdem ich jetzt noch mal per Mail darauf hingewiesen habe, dass ich nur der Gebührenerhöhung widerspreche, aber das Konto nicht kündigen möchte, kam das als Antwort:
    #
    vielen Dank, dass Sie uns noch einmal geschrieben haben. Sie möchten Ihr Konto zu den bisherigen Konditionen weiterführen. Bitte entschuldigen Sie meine missverständliche Antwort auf Ihre letzte Mail. Selbstverständlich liegt es uns fern, Ihr Konto ohne Ihre Zustimmung zu kündigen.


    Jedoch ist das neue Entgelt für unsere verschiedenen Girokonten Modelle Bestandteil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Die Akzeptanz der AGB ist die Basis jeder Geschäftsbeziehung, auch beim Postbank Girokonto. Wenn Sie Ihre Zustimmung zu unserer Änderung nicht erteilen, führt das dazu, dass das neue Entgelt nicht wirksam werden kann. Deshalb führt ein Widerspruch– zu unserem großen Bedauern – zur Kündigung der Geschäftsbeziehung. Wir möchten Sie gerne weiterhin als Kunden behalten. Jedoch möchten wir weiterhin sicherstellen, dass für alle Kunden die Bedingungen einheitlich sind.


    Vielen Dank für Ihr Verständnis.
    #
    :mad:


    Jetzt bleibt mir nur die Frage, ob ich selbst kündige, oder eine Kündigung der PoBa abwarte. :confused:

    Herbert

  • @ harvey


    An deiner Stelle würde ich da jetzt nichts weiter machen. Die haben deinen Widerruf bekommen. Gekündigt haben sie nicht, sondern nur angedroht. Jetzt heisst es erstmal zurücklehnen und abwarten ob noch was kommt.

  • Eine rationale Antwort - statt einer "aus dem Bauch heraus" :rolleyes: - auf die letzte Frage von herbert lässt sich aus der Spieltheorie gewinnen.


    Kündigen aus Angst gekündigt zu werden ähnelt nicht nur den Piraten bei Asterix und Obelix, die jedesmal ihr eigenes Schiff versenken wenn sie Asterix und Obelix erblicken. :D


    Es verschmälert auch die Basis an kostenlosen Konten die "draussen im Feld" vorhanden sind. Dadurch fällt eine Option des Kunden weg, wenn auch andere Banken dieselbe Show abziehen. Er wird abhängiger, kann weniger ausweichen (seine Preiselastizität der Nachfrage wird ungünstiger, schonend ausgedrückt: seine Zahlungsbereitschaft steigt, weil er immer weniger Alternativen hat!)


    Jedes kampflos wegfallende Kostenlos-Konto wird von den Bankstrategen als strategischer Geländegewinn betrachtet... man sollte sich das richtig bildlich vorstellen, die schneiden bei jedem freiwillig gekündigten Konto wild-west-mäßig eine Kerbe in den Knauf ihrer Erbsenpistole :D ;)

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