Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Mal eine Frage, ist Pfingstmontag kein Bankfeiertag mehr?


    Als ich heute eine eingehende Überweisung auf mein ING-Konto erhielt, tippte ich darauf, dass die Bank des Überweisers ebenfalls die ING ist (SEPA-Echtzeitüberweisung bieten die m.W. auch eingehend nach wie vor nicht an).


    Aber später wurde auf mein Comdirect-Konto eine Lastschrift von PayPal ausgeführt?! Datum und Valuta-Datum: 24.05.2021


    Was mich zu der eingangs gestellten Frage führt. Ich habe zu einer solchen Änderung aber nichts gefunden, daher meine Verwunderung.

  • Es ist kein Target2-Feiertag



    (Quelle: Sparkasse, ganz herunterscrollen)

  • Bei Ziraat gibt es nun eine Mail über neue Nachrichten im Postkorb - allerdings trifft die Mail wesentlich früher ein als der Postkorb tatsächlich aktualisiert wird.

  • VTB Direktbank: VTB-Flex-Konten


    Drei (für mich) neue Erkenntnisse zur VTB und den VTB-Flex-Konten aus den letzten Tagen. Vielleicht kann sonst noch jemand durch Anpassung seiner VTB-Flex-Sparstrategie Nutzen daraus ziehen (nach etwas Ärgern über versäumte Zinserträge):

    1. Einzahlungen werden nur noch vom eingetragenen Referenzkonto akzeptiert.
    2. Die maximale jährliche Einzahlungssumme (17.000 €) gilt pro Kalenderjahr.
    3. Die "maximale Vertragssumme" (170.000 €) bezeichnet die maximale Summe der eigenen Einzahlungen.

    Anmerkungen:

    zu 1.: Ob direkte Einzahlungen auf Flex-Konten noch möglich sind (anstatt Überweisung auf das Tagesgeldkonto mit anschließendem Umbuchungsauftrag), habe ich seit einer Ablehnung vor einigen Jahren nicht mehr ausprobiert.


    zu 2.: Die Umstellung von Ansparjahr auf Kalenderjahr hat zur Folge, daß zu Beginn eines neuen Ansparjahres nicht mehr bis zu 17.000 € eingezahlt werden können, wenn Einzahlungen für das letzte Ansparjahr noch im aktuellen Kalenderjahr durchgeführt wurden. Gleichzeitig bedeutet diese Umstellung, daß man nicht mehr bis zum (unterjährigen) Beginn des nächsten Ansparjahres warten muß, um zusätzliches Geld einzuzahlen, wenn im aktuellen Kalenderjahr noch nicht die maximale Einzahlungssumme erreicht wurde. Neue Einzahlungen sind bereits Anfang Januar möglich.


    zu 3.: Die definitorische Beschränkung der Vertragssumme auf eigene Einzahlungen bedeutet, daß auch bei einem Kontostand von 170.000 € und mehr noch Einzahlungen auf das VTB-Flexkonto möglich sind, falls nicht die gutgeschriebenen Zinsen jeweils komplett vom Konto auf das Tagesgeldkonto umgebucht wurden.


    Quellen:

    • Mitteilung der VTB vom 13.08.21 im Online-Postfach: "[...] Überweisungen auf Konten bei der VTB Direktbank sind nur über das angegebene Referenzkonto zulässig. [...] Bitte beachten Sie, dass wir eine technische Änderung durchführen, die gewährleistet, dass ab 07. September 2021 Transaktionen ausschließlich über Ihr angegebenes Referenzkonto vorgenommen werden können. [...]"
    • VTB-Geschäftsbedingungen inkl. Sonderbedingungen ("VTB Flex" auf Seite 46): "[...] Die maximale Einzahlung beträgt 17.000 Euro pro Kalenderjahr. Die maximale Vertragssumme liegt bei 170.000 Euro. [...]"
    • Antwort der VTB vom 02.11.21: "[...] Sie können pro Kalenderjahr 17.000,00 Euro auf Ihrem Flex Sparplan einzahlen. Für das Kalenderjahr 2021, wurde das Flex Konto mit der Entziffer 91 mit [...] Euro schon bespart,dass heißt Sie können noch [...] Euro einzahlen.Ab dem 01.01.2022 haben Sie die Möglichkeit wieder 17.000 Euro auf das Flex Konto zu buchen. [...]"
    • Antwort der VTB vom 03.11.21: "[...] Bei der maximalen Vertragssumme, handelt es sich um die Summe der Einzahlungen. Der VTB Flex Sparplan hat eine Laufzeit von maximal 10 Jahren und kann mit höchstens jeweils 17.000 ,- Euro zwischen dem 01.01. und 31.12. eines Jahres bespart werden. [...]"
  • VTB-Flex-Konto


    Bisher habe ich stets Einzahlungen direkt von anderen Banken vornehmen können, ohne über das Tagesgeld gehen zu müssen. Dabei habe ich auch nicht nur das Referenzkonto verwendet. Vor einigen Wochen wurde allerdings mitgeteilt, daß es künftig nur noch vom Referenzkonto gehen soll. Vom Umweg über das Tagesgeldkonto stand da meiner Erinnerung nach nichts.


    Die Änderung von 17.000 pro Laufzeitjahr in Kalenderjahr scheint wohl mit den AGB-Änderungen zum 1.10.2019 vorgenommen worden zu sein. Diesen dürfte wohl kaum jemand aktiv zugestimmt haben. Nach dem neuen BGH-Urteil sind diese also nicht wirksam geworden...


    Für mich wäre interessant, ob sich die Grenze von 170.000 nur auf sämtliche Einzahlungen bezieht, oder man von den Einzahlungen die zwischenzeitlich veranlaßten Auszahlungen abziehen kann.

  • Die Beschränkung von 17 k € pro Laufzeit- bzw. jetzt Kalenderjahr gab es von Anfang an.

    Ich glaube nicht, dass die Auszahlungen davon abgezogen werden, wäre auch zu schön, um wahr zu sein.

    Und die Einzahlungsbeschränkung (nur vom Referenzkonto) bezieht sich ja auch auf Tagesgeldkonto, der Umweg sollte also nichts bringen.

    Direkte Einzahlungen aufs Flexkonto sind möglich (vom Referenzkonto).

    Zitat

    Ihr Tagesgeldkonto bei der VTB Direktbank dient Ihnen zur Geldanlage. Für all unsere Konten gilt gemäß den Sonderbedingungen unverändert, dass diese nicht für den Zahlungsverkehr genutzt werden können, sondern allein als Sparkonten genutzt werden dürfen.

    Ich nutze: 1&1 | Handyvertrag.de | Sipgate | Satellite | Easybell | Freevoipdeal | AVM | Kubuntu 22.04 | Windows 11 | Android | Fonial | Zoiper | Norisbank

    Einmal editiert, zuletzt von ghor ()

  • Die Beschränkung von 17 k € pro Laufzeit- bzw. jetzt Kalenderjahr gab es von Anfang an.

    Ja, die 17.000 pro Jahr gab es schon immer. Allerdings war es anfänglich pro Laufzeitjahr. Nun soll ja das Kalenderjahr maßgeblich sein. Je nach individueller Konstellation kann das ein Vor- oder auch Nachteil sein. Die Leute für die das ein Nachteil ist, könnten sich darauf berufen, daß die Bedingungsänderung nicht rechtswirksam ist, da der Kunde nicht aktiv zugestimmt hat.

  • Mache gerade interessante Erfahrungen mit der Degussa-Bank.


    Dort wurde vor einiger Zeit für +1 ein VVL-Konto abgeschlossen, weil es zur fraglichen Zeit nach meinen Recherchen das beste VVL-Angebot für ein Sparkonto war. Der Zins ist zwar sehr gering, aber zum Abschluss der Laufzeit gibt es eine prozentuale Prämie für die über die Laufzeit eingezahlten Beträge - sofern der Sparvertrag regelmäßig bedient wurde.


    Was mich schon bei Abschluss gewurmt hat, das war folgende Kröte - Abschluss des VVL-Vertrags war nur möglich bei vorhandenem Verrechnungskonto bei der Degussa-Bank - dorthin sollen bei Fälligkeit die Erträge des VVL-Kontos überwiesen werden. Also wurde in den sauren Apfel gebissen und auch das Degussa-Girokonto beauftragt und abgeschlossen - es wird wirklich zu nichts anderem genutzt und weist permanent den Kontostand Null auf.


    Nun nervt Degussa schon seit einigen Monaten mit Zustimmungsbegehren für ihr neues Preisverzeichnis - dort ist wie bei vielen anderen Banken auch das Girokonto nicht mehr kostenlos. Das VVL-Konto soll kostenlos bleiben - und auch Girokonten, die nur als Referenzkonto z.B. für VVL-Konto dienen (wie auch immer das genau definiert sein mag.)


    Zwar dient nach meinem Empfinden das Girokonto tatsächlich nur als Referenzkonto für das VVL-Konto und müsste auch nach neuem Preisverzeichnis kostenlos bleiben - aber ich mag mich dennoch nicht auf das Zustimmungsbegehren einlassen.

    Zum einen frage ich mich, wie die nun noch zugesicherte Kostenfreiheit bei Verwendung nur als Referenzkonto genau definiert ist und wie lange sie überhaupt Bestand hat - könnte ja eine Art "Nebenabrede" sein, die später auch ohne explizite Zustimmung des Kunden geändert werden kann.

    Zum anderen kommt die ursprünglich geschluckte Kröte nun wieder hoch - wieso sollte man Preisänderungen für ein Girokonto zustimmen, das man eigentlich nie gewollt und nur "zwangsweise" abgeschlossen hat?


    Es gab nun auch schon öfter Briefpost von der Bank mit dem Zustimmungsbegehren - zuletzt mit dem Hinweis "letzte Warnung" (oder so ähnlich) und mit der expliziten Drohung, die gesamte oder einen Teil der Geschäftsbeziehung nach einer AGB-Ziffer zu kündigen.


    Eine bankseitige Kündigung nur des Girokontos würde kundenseitig insofern nicht stören, wenn der Ertrag des VVL-Kontos unangetastet bleibt und bei Fälligkeit auf ein externes Referenzkonto (also nicht bei der Degussa-Bank) überwiesen wird.

    Bezüglich der bankseitig angedrohten Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung frage ich mich, ob das bei einem VVL-Vertrag überhaupt möglich ist.


    Jetzt habe ich im Online-Banking angefragt, ob für das bestehende VVL-Konto auch ein externes Verrechnungskonto angegeben werden kann. Schon diese Anfrage war nur mit Tricks möglich, denn im Online-Banking der Degussa-Bank sind Kontaktanfragen nur zu bestimmten (aber nicht beliebigen) Themen möglich - also wurde in der Not von den dort angegebenen Themen das Thema "Lastschriftrückgabe" gewählt - ich habe aber Zweifel, ob ich dort eine Antwort in meinem Sinn erhalte.


    Zu beliebigen Themen gibt es nur eine normale E-Mail-Adresse (also kein Kontaktformular im gesicherten Bereich) - von anderen Banken weiß ich, das derartige Anfragen mangels Legitimation quasi nie vollständig bearbeitet werden.


    Telefonische Kontaktaufnahme ginge theoretisch auch - die Kontoinhaberin (meine +1) tut sich mit derartigen Dingen am Telefon aber extrem schwer und blickt bei den Details auch nicht durch - daher manage ich das ja für sie. Vollmacht haben wir für diese Kontoverbindung bisher nicht beantragt, weil sie als wirklich nebensächlich empfunden wurde und der Aufwand dafür oft hoch ist.


    Also, aus meiner Sicht wäre es am einfachsten, die Bank würde der Benennung eines externen Referenzkontos zustimmen - in dem Fall kann das Degussa-Girokonto gerne aufgegeben werden. Allerdings habe ich Zweifel, ob sie das tun möchte oder mit den Bedingungen des VVL-Kontos vereinbar hält.


    Wie ist Eure Meinung dazu?

  • Zustimmen, das vL-Giro behalten, PLV abheften, Brief schreiben und das schriftlich bestätigen lassen für die gesamte vL-Vertragslaufzeit.

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