Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Was evtl. bei einer Depot-Übertragung auch noch zu beachten wäre, ist, dass die Übertragung von thesaurierenden Fonds weg von einem Depotkonto, welches bei der betreffenden Fondsgesellschaft selbst geführt wird, mit dem Verlust des "Thesaurierens" einhergehen kann.


    Hattest du einen solchen Fall schon mal? Ich nicht, und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass so was passieren kann, da die Merkmale eines Wertpapiers, also bei einem Fonds etwa, ob er thesaurierend ist oder nicht, ja unabhängig vom Depot und nur abhängig von der WKN sind.


    Was eventuell passieren kann, ist, dass bei Übertragung der beim Kauf erhaltene negative Zwischengewinn verloren geht. Und der muss beim Verkauf ggf. versteuert werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Hattest du einen solchen Fall schon mal? Ich nicht, und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass so was passieren kann, da die Merkmale eines Wertpapiers, also bei einem Fonds etwa, ob er thesaurierend ist oder nicht, ja unabhängig vom Depot und nur abhängig von der WKN sind.


    Das Problem bei thesaurierenden Fonds war, dass bisher bei einem Übetrag das Anschaffungsdatum nicht mit übertragen wurde. Die Kapitalertragssteuer wurde aber bei ausländischen thesaurierenden Fonds bisher anhand der während der Haltedauer kummulierten thesaurierten Erträge bestimmt (30%). Eigentlich ist der Steuerzahler aber verpflichtet, die thesaurierten Erträge schon jährlich sofort zu versteuern und nicht erst beim Verkauf. Wenn man denn steuerehlrich war, hatte man sich die dann beim Verkauf doppelt gezahlte Steuer vom FA zurückholen müssen.


    Wenn nach einem Depotübertrag kein Anschaffungsdatum mehr zur Verfügung steht, wird die Sache noch verrükter. In dem Fall wird eine sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage für die abzuführende Steuer herangezogen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Fonds seit einem Termin Anfang der 90er (weiss das genaue Datum nicht) gehalten wird und es werden 30% der kummulierten tehsaurierten Erträge seit diesem Zeitpunkt als Kapitalertragssteuer abgeführt ... auch wenn man den Fonds erst seit kurzer Zeit besessen hat. Das kann man sich mit einem Nachweis des Anschaffungsdatums beim FA über die Steuererklärung zurückholen.


    Da nach dem neuen Recht das Anschaffungsdatum aber mit übetragen wird, sollte dieses Problem nicht mehr existieren. Es ist allerdings momentan nicht ganz klar, ob die Übertragung des Anschaffungsdatums auch zwingend für vor 2009 angeschaffte Fonds gilt. Ich hatte so einen Übertrag schon und in diesem Fall wurden die Anschaffungsdaten übertragen.


    Alles klar? ;)

  • frage zur cortal consors:


    laesst sich das depot, welches ich mit dem tagesgeldkonto eroeffnet habe (3% aktion) problemlos unabhaengig vom tagesgeldkonto loeschen?


    bis bei meinem werber die aktie durch kwk gebucht wird wird es vermutlich auch ne gute weile brauchen. nicht, dass ich das depot kuendige, und dann nicht mehr die aktie gebucht wird?

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Hattest du einen solchen Fall schon mal?

    Ja

    Zitat

    Ich nicht, und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass so was passieren kann, da die Merkmale eines Wertpapiers, also bei einem Fonds etwa, ob er thesaurierend ist oder nicht, ja unabhängig vom Depot und nur abhängig von der WKN sind.

    Das dachte ich auch mal...
    Beispiel DWS Vermögensbildungsfonds I: Ist bei DWS definitiv thesaurierend (weiß ich, weil ich ihn in einem DWS-Depot verwalte) und bei comdirect ausschüttend. Selbst wenn der Fonds offiziell ausschüttend ist, kann er, sofern bei der Fondsgesellschaft gekauft und gelagert, thesaurierend sein. Das ist sozusagen ein Goodie der Fondsgesellschaften, weil man ihn bei denen direkt erworben hat und dort lässt. Kostet ja schließlich auch Depotgebühr. Sonst würde kaum jemand, der wirtschaftlich denkt, seine Fonds dort lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von J0rd4N
    ich moechte mich nicht unnoetig belasten mit so einem depot, ich habs gerne ordentlich und uebersichtlich :)


    Zumindest habe ich bisher nie gehört, dass man bei Cortal Consors z.B. das Tagesgeldkonto ohne Depot führen kann. Trotzdem kann ich diese Argumentation (nicht nur von dir) nicht nachvollziehen. Ob ich ein ungenutztes kostenloses Depot (ist nur ein weiteres Unterkonto) oder kein Depot habe, ist mir, wenn ich ohnehin Kunde der Bank bin, so was von egal. Es gibt auf der Welt nur wenige Dinge, die mir noch egaler sind. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von J0rd4N
    frage zur cortal consors:


    laesst sich das depot, welches ich mit dem tagesgeldkonto eroeffnet habe (3% aktion) problemlos unabhaengig vom tagesgeldkonto loeschen?


    Nein, Consors ist ein Broker, der TG-Konten nur als Zusatzangebot führt. Wer kein Depot bei Consors führen will (aus was für abstrusen Gründen auch immer), kann auch kein TG-Konto dort haben.

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