Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • AMV 3% - Beraterprovision


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nun, da ich nicht glaube, dass es ein und derselbe Berater ist, stammt diese Aussage jetzt schon von zwei Beratern.


    Meine "Beraterin" hat auch davon gesprochen, daß es "keinen Heller gibt". Also sind es schon mal drei.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Ohne Gehaltseingang sind die 1.000 Euro dann aber auch das Maximum - selbst bei einem gut gefüllten Depot, sofern dessen Wertpapiere nicht in einem bestimmten Index vertreten sind.


    Weiß zufällig einer, ob man bei Consors einen (signifikanten) Dispo bei Verpfändung von Wertpapieren bekommen kann? Den Dispo will ich de facto nicht nutzen, brauche ihn nur zum umschichten von Tagesgeldern. Wenn ich die Überweisung erst ausführen kann, wenn das Geld schon auf Konto ist, dann verliere ich immer einen Tag Zinsen.


    Generell ist hier zwischen Dispo- und Lombardkredit zu unterscheiden. Beides sind Kreditrahmenvereinbarungen, die i.d.R. nur für den Fall der Nutzung Kosten nach sich ziehen (wobei es für beide Fälle auch Ausnahmen gibt, in denen allein die Bereitstellung des Kreditrahmens Kosten verursacht). In beiden Fällen existiert keine definierte Vereinbarung über die Rückführung des Kredits, wobei die Bank jederzeit die Möglichkeit hat, den Kreditrahmen zu reduzieren und damit faktisch eine Rückzahlung - zumindest in Höhe der Reduktion - zu erzwingen. Dispo- und Lombardkredit unterscheiden sich in der Art der Besicherung der Kreditforderung und in der Höhe des Zinssatzes. Den klassischen Dispo gibt es als Überziehungsrahmen für Kontokorrentkonten, er ist mit i.d.R. hohen Zinssätzen belastet. Seine Höhe hängt von der Bonitätseinschätzung der Bank ab und wird oft an einen Gehaltseingang geknüpft. Der Lombardkredit wird durch ein bei der Bank geführtes Wertpapierdepot besichert. In Abhängigkeit von den dort gelagerten Wertpapieren wird ein Überziehungsrahmen gewährt, der manchmal - aber längst nicht immer - an die ausschließliche Nutzung des Kreditrahmens für Wertpapierkäufe gekoppelt ist. Der Zinssatz für LOmbardkredite ist wesentlich niedriger (liegt aktuell bei den meisten Bank um die 6% ohne individuelle Vereinbarung).


    Die Citi richtet automatisch einen 1000 Euro Dispo ein. Dieser kann individuell hochverhandelt werden (auch ohne Gehaltseingang, kommt aber auf die Hartnäckigkeit an und wird evtl. von verschiedenen Filialen unterschiedlich gehandhabt). Die Einrichtung eines LOmbardkreditrahmens knüpft die Citi an sehr eigenwillige Kriterien hinsichtlich der im DEpot vorhandenen Wertpapiere. Wer Bundesanleihen und Geldmarktfonds in seinem DEpot hat, dürfte einen LOmbard bekommen, aber sonst wird es schnell eng.


    Consors richtet ohne Probleme LOmbardkredite ein und hat auch weniger restriktive Kriterien für die im DEpot verwahrten Wertpapiere. Auch ohne Lombardkredit stellt Consors bei entsprechend gefülltem Depot einen "geduldeten Überziehungsrahmen" zur Verfügung. Die Unterschiede zwischen LOmbard und diesem Überziehungsrahmen bestehen in der Höhe des Zinssatzes (LOmbard liegt wesentlich niedriger) und der beim einfachen Überziehungsrahmen existierenden Beschränkung auf 11.000 Euro. Faktisch ist dieser "geduldete Überziehungsrahmen" bei Consors eigentlich ein Dispo.

  • Re: AMV 3% - Beraterprovision


    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Meine "Beraterin" hat auch davon gesprochen, daß es "keinen Heller gibt". Also sind es schon mal drei.


    Die jammern doch alle nur rum, weil es nicht die gewohnte Versicherungsprovision gibt. Mein Berater hat sogar einen Freiumschlag beigelegt. :)
    Das mit dem Lastschrifttermin ist natürlich schon ein Ding, dass man sich da offensichtlich seitens AMV im Vorfeld keine Gedanken gemacht hat.

    5x Vertrauensliste

  • Also, auch wenn die keine Provision bekommen..
    Es gibt ja immer Incentives, also Boni wenn mann 100Stück von x oder 200 Stück von in Zeitraum z verkauft hat.
    Selbst wenn es da fürs Parkdepot so ne Boni Regelung nicht gibt...
    Einen Neukunden für die DVAG hatte geworben, und da gibts imer "Renlisten" ggf. mit Boni hinterlegt.
    Und sowas wie "Verwaltetes Geldvermögen", da gibt es auch was, wen man sich entsprechend "platziert".
    Allerspätestens gibt es aber keinen Malus, wenn man bestimmte Eckwerte erfüllt hat.
    Also ganz ohne einen vorteil machen die es auch nicht.
    Aber das passt ja trotzdem insgesamt!

  • 1822 Tankgutschein


    Hallo,


    von der 1822 wurde ich per Post informiert, dass ich ab 500,-€ Kreditkartenumsatz einen 25,-€ Tankgutschein und ab 1000,-€ Umsatz einen 50,-€ Tankgutschein bekomme. Dies entspricht 5% Rabatt.
    Der Umsatz ohne Bargeldabhebungen zählt nur bis zum 28.02.10 für diese Aktion.
    Anscheinend hat es der 1822 nicht gefallen, dass ich meine VISA Karte nur wenig nutze. Seit 3 Jahren habe ich nur 500,-€ Monatslimit, dass mir die 1822 nicht erhöhen wollte, da sie keinen Gehaltseingang feststellen konnte.


    Hat noch jemand mit wenig KK-Umsatz dieses Angebot bekommen?

    Herbert

  • Re: CortalConsors: FondsSynergy


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Heute habe ich übrigens eine schriftliche Benachrichtigung erhalten, dass mir Mitte Dezember die FondsSynergy-Prämie gutgeschrieben wird.


    Dabei stand auch: "Bitte beachten Sie, dass Ihre Prämie einkommensteuerpflichtig ist."


    Jetzt aber die Preisfrage: Unter welche Kategorie fällt diese Prämie?! Einkommen ist es ja nicht, eine Zinszahlung ebenfalls nicht und "Kapitalertrag" passt m.E. auch nicht besonders. Weiß jemand mit Sicherheit, wie die Prämie zu versteuern ist?


    Ich habe ein identisches Schreiben erhalten. Steuerlich naiv könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass es sich doch eigentlich nur um Kapitalerträge handeln kann, da diese Prämie an die zur Verfügungstellung eines entsprechenden Fondskapitals im CC-Depot gebunden war und durch die Bank (CC) ausgezahlt wird. Bei Kapitalerträgen obliegt es der Bank seit Einführung der Abgeltungssteuer für die korrekte Versteuerung der bei Ihnen anfallenden Erträge zu sorgen. Somit müsste CC entweder direkt durch Abzug der 25% + Soli + KSt für die Besteuerung sorgen oder zumindest im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung die Prämienzahlung an entsprechender Stelle auftauchen lassen.


    Ich bin mal gespannt, wie CC hier verfahren wird.

  • Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Ich habe ein identisches Schreiben erhalten. Steuerlich naiv könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass es sich doch eigentlich nur um Kapitalerträge handeln kann, da diese Prämie an die zur Verfügungstellung eines entsprechenden Fondskapitals im CC-Depot gebunden war und durch die Bank (CC) ausgezahlt wird. Bei Kapitalerträgen obliegt es der Bank seit Einführung der Abgeltungssteuer für die korrekte Versteuerung der bei Ihnen anfallenden Erträge zu sorgen. Somit müsste CC entweder direkt durch Abzug der 25% + Soli + KSt für die Besteuerung sorgen oder zumindest im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung die Prämienzahlung an entsprechender Stelle auftauchen lassen.

    Wenn man naiv ist, ja, aber Naivität (genauso wie Dummheit) schützt bekanntlich vor Strafe nicht... ;)
    Es handelt sich natürlich keineswegs um einen Ertrag aus Kapitalvermögen, sondern um eine Zuwendung in Form einer monetären Prämie. Und die gehört in die Anlage SO. Daher sind i.a.R. auch mehr als 25% + Soli + KSt. fällig.

  • Re: Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Wenn man naiv ist, ja, aber Naivität (genauso wie Dummheit) schützt bekanntlich vor Strafe nicht... ;)
    Es handelt sich natürlich keineswegs um einen Ertrag aus Kapitalvermögen, sondern um eine Zuwendung in Form einer monetären Prämie. Und die gehört in die Anlage SO. Daher sind i.a.R. auch mehr als 25% + Soli + KSt. fällig.


    Neben derartigen Prämien (FondsSynergy bei Consors, Depotwechsel bei comdirect, Happy Hour Bonus bei Postbank etc pp) sind in der SO im übrigen auch die Vermittlungsprämien im Rahmen von KwK zu erfassen.


    Es existiert hier eine Freigrenze (<> Freibetrag !) von 255 EUR, bei deren Überschreitung aber sämtliche Einkünfte (also auch die ersten 255) zu versteuern sind.


    Bei einigen der Profi-Werber hier dürften diese Werbungen/Vermittlungen schon auch einen relevanten Betrag ausmachen & teils gar nachhaltigen - sprich gewerblichen - Charakter haben.


    Insofern wird Consors hier keinen Abzug vornehmen - aber evtl in der Bescheinigung für 2009 aufführen.
    comdirect hat dies bislang so gehandhabt, damit's auch bei der Erklärung nicht "vergessen" wird.


    Btw, auch Zanox-, Paytip-Zahlungen stellen zu versteuernde Einkünfte dar - um den "Steuer-Naiven" unter uns die Frage zu ersparen ;-)

  • Re: Re: AMV 3% - Beraterprovision


    Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    Das mit dem Lastschrifttermin ist natürlich schon ein Ding, dass man sich da offensichtlich seitens AMV im Vorfeld keine Gedanken gemacht hat.


    Anbei Antwort auf meine Anfrage bzgl. Lastschrift Termin:


    ------------


    Sehr geehrter Herr ChiefOBrei,



    der Betrag wird am 1. Werktag 2010 abgebucht.


    Die Verzinszung beginnt jedoch bei Vertragsbeginn.


    Mit freundlichen Grüßen



    AachenMünchener


    Angebotsservice - KFB227


    Bahnhofplatz 12


    76137 Karlsruhe


    -----------------

    Gruß
    ChiefOBrei

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