Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • PoBa


    Jetzt reicht's endlich! Die PoBa kann schon einem fertig machen :mad:


    Ich beantrage ein drittes und letztes Konto über die letzte HappyHour -> Ablehung -> Dann doch Eröffnung (sind dann insgesamt 3 Girokonten)... Und heute Nacht hat sie auf einmal übertrieben!!! Ohne Neuanmeldung haut mich die PoBa ein weiteres Konto drauf - trotz schriftlicher Ablehnung!:

    Was soll ich nun mit 4 Girokonten bei dieser Affenbank anfangen :confused: Wenn so wäre, dass irgendwann die Prämien drauf zufließen, würde ich mich evtl. beruhigen :D


    Was die aktuelle HappyHour angeht, auch :flop:. 33 Euro Startguthaben zwar, aber... Achtung!!! Die (Prepaid)KK kostet selber 33 Euro im Jahr :rolleyes:

  • postbank


    Jetzt bist Du ungefähr da, wo ich auch bin.
    Warte erst mal ab, ob Du für die Konten überhaupt Unterlagen bekommst.


    Falls Du wirklich für jedes Konto die Unterlagen bekommst, würde ich einfach kurzzeitig alle stehen lassen und den Mindesteingang vornehmen. Und dann einfach abwarten....

  • Steuerbescheinigung


    Auf die Anforderung eines Jahresbescheinigung bei der Dresdner/Commerzbank habe
    ich folgende Antwort erhalten:


    "..da sie keine Steuern gezahlt haben, bekommen sie von uns auch keine Steuerbescheinigung..."


    Mir wurde lediglich ein Ausdruck meiner Kapitalerträge zugesandt.
    Erst nimmt die Bank einen Uralt-Freistellungsauftrag, von dem ich der Meinung war,
    dass er automatisch mit dem damaligen Konto (2007) gelöscht wurde, wieder her und jetzt das.


    Jede andere Bank verschickt doch auch bei kompl. Freistellung der Erträge diese Bescheinigung.


    Was habt Ihr für Erfahrungen mit der Commerzbank? Macht diese ganz spezielle Aussage nur meine Filiale?
    Ich weiß, dass diese Bank nicht zu den besten gehört, aber das sollte sie doch auf die Reihe bekommen

  • Re: Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von lola13



    Mir wurde lediglich ein Ausdruck meiner Kapitalerträge zugesandt.
    Erst nimmt die Bank einen Uralt-Freistellungsauftrag, von dem ich der Meinung war,
    dass er automatisch mit dem damaligen Konto (2007) gelöscht wurde, wieder her und jetzt das.


    Mit Kontolöschung erlischt nicht der Freistellungsauftrag, das musst du schon selbst vornehmen.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Re: postbank


    Zitat

    Original geschrieben von lola13 Jetzt bist Du ungefähr da, wo ich auch bin.

    Wie meinst du des ;) Sind es bei dir statt 4 ungefähr 10 Stücke :D

    Zitat

    [i]Warte erst mal ab, ob Du für die Konten überhaupt Unterlagen bekommst.

    Da hast du wohl Recht, weil sobald alle Unterlagen da sind (die braucht man wirklich!), kann man halt einfach per Dauerauftrag im Kreis intern hin und her den Mindesteingang machen :top: Also auf dieser Art praktisch


    ______________________________________________________________


    Wurde noch nicht hier gepostet:


    Die BoS bietet beim Festgeld (4 Jahre à 3.4 %) 20 Euro Startguthaben:

    • Mindesteinlage: 2000 Euro
    • Gutschrift im Mai 2010 zugunsten des TG-Kontos
    • Nur einmal pro Person
    • Bis 07.04.2010
  • Re: Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Jede andere Bank verschickt doch auch bei kompl. Freistellung der Erträge diese Bescheinigung.


    Wäre mir neu, und ich sehe momentan auch nicht den Sinn darin, wenn sämtliche Zinsen dieser Bank vom Freistellungsauftrag abgedeckt wurden. Hilf mir mal auf die Sprünge. :)

  • Re: Re: postbank


    Zitat

    Original geschrieben von karldergross
    Wurde noch nicht hier gepostet:


    Richtig, und ist m.E. kein Verlust. ;)


    Selbst für 4 Prozent würde ich derzeit nicht mein Geld vier Jahre lang fest anlegen - bei 3,4 Prozent sind die Gefahren (möglicher deutlicher Anstieg der Inflationsrate) ja von noch größerer Bedeutung. :)

  • Re: Re: Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    Mit Kontolöschung erlischt nicht der Freistellungsauftrag, das musst du schon selbst vornehmen.

    Auch, wenn es sich um das letzte oder sowieso einzige Konto bei jener Bank handelt, also keinerlei Geschäftsbeziehung mehr besteht? Nachdem ich also vor ungefähr einem Jahr mein Top3 Tagesgeldkonto bei der Norisbank gekündigt habe wegen der Verwässerung der Top3-Bedingungen zulasten des Kunden hat die Norisbank nach wie vor einen aktiven Freistellungsauftrag auf meinen Namen?! Nicht gut...


    Aber dann müsste der ja auch automatisch wieder kundenseitig auftauchen, falls man irgendwann mal wieder eine neue Geschäftsbeziehung mit jener Bank eigeht, oder?


    So oder so: Wird nicht seit einiger Zeit von den Banken nicht mehr die Höhe das Freistellungsauftrags, sonder der tatsächlich angefallene, freigestellte Zinsbetrag ans Finanzamt gemeldet? Oder geschieht letzteres nicht alternativ, sondern zusätzlich?

    Je suis Charlie

  • Re: Re: Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Wäre mir neu, und ich sehe momentan auch nicht den Sinn darin, wenn sämtliche Zinsen dieser Bank vom Freistellungsauftrag abgedeckt wurden. Hilf mir mal auf die Sprünge. :)

    Mir wäre das auch neu. Mindestens vor der Abgeltungssteuer mußten die Banken nur bei tatsächlichen Abzügen eine Steuerbescheinigung verschicken.

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