Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Irgendwelche "inoffiziellen" Bedingungen zur Haltedauer der Fondsanteile bei CC für Bestandskunden, damit der Bonuszins problemlos gewährt wird?

  • Nö. Hab beim letzten Mal sofort nach Eingang verkauft und keine Karenzzeit abgewartet, Bestätigungsschreiben für Bonuszins kam nach ein paar Wochen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mulda
    ...Beim letzten Mal waren die 6.000 EUR 1 Woche unterwegs (Fondskauf, Übertrag, Fondsverkauf), also von Valuta zu Valuta. ...

    Hast Du dabei bei der abgebenden Bank schon den Depotübertrag veranlaßt bevor das Formular überhaupt bei Consors war (und somit erst recht noch nicht bei Consors verarbeitet war)?


    Meine Sorge war in der Vergangenheit immer, daß die Papiere schon bei Consors eingehen, bevor das Formular verarbeitet wurde. Denke, daß zu frühe Eingänge nicht gewertet werden. Oder reicht es bereits, wenn die Papiere einfach nur nach der online Anmeldung für die Aktion eingehen?

  • Re: Re: Consorsbank: 3% aufs Tagesgeld bei Depotwechsel für Bestandskunden


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Was auch immer 'einmal' bei der Consorsbank bedeuten mag, es bedeutet definitiv nicht, dass man als Kunde nur ein Jahr lang diese Sonderverzinsung genießen darf und danach nie wieder in den Genuss des erhöhten TG-Zinssatzes kommt. Ich nutze diese Aktionen seit sechs Jahren ununterbrochen (anfänglich waren es 7%p.a., jetzt sind es noch 3%p.a.), also kann "einmal" (stand immer so in den Bedingungen) nicht das bedeuten, was Du befürchtest.


    ich habe wie ein Vorposter sagte bereits 3% bis zum 31.12.2015.
    Die Neulauflage des Angebotes für Bestandskunden bietet jetzt den Vorteil mal wieder ein nicht mehr benötigtes Depot loszuwerden und gleichzeitig den Zinszeitraum zu verlängern.


    Was mir aber auffällt, früher gab es doch den Hinweis dass wer bereits eine Sonderverzinsung auf dem TG hat, dass diese dann durch die neue Aktion ersetzt wird. Den finde ich jetzt gar nicht mehr. Kann man jetzt doch nicht mehr die 3% verlängern?




    Wegen den PSA-Problemen @lola13+Louvain+makasis

    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Ist zumindest wahrscheinlich, wenn bei drei Überweisungen von der PSA zu jeweils einer anderen Bank (DiBa, DKB und - bei mir - BIW) Verzögerungen auftreten, dass es an der PSA liegt. Zugeben werden die das aber nie ;)


    Normalerweise funktionieren Überweisungen PSA -> BIW untertägig.


    Wie viele Bankarbeitstage war das Geld nun unterwegs?
    Das Geld ist doch bei euch inzwischen angekommen, oder?

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Hast Du dabei bei der abgebenden Bank schon den Depotübertrag veranlaßt bevor das Formular überhaupt bei Consors war (und somit erst recht noch nicht bei Consors verarbeitet war)?


    Meine Sorge war in der Vergangenheit immer, daß die Papiere schon bei Consors eingehen, bevor das Formular verarbeitet wurde. Denke, daß zu frühe Eingänge nicht gewertet werden. Oder reicht es bereits, wenn die Papiere einfach nur nach der online Anmeldung für die Aktion eingehen?


    Ich habe den Brief eingeworfen und parallel dazu den Übertrag angestoßen (der dauert ja auch seine Zeit). Mit WP-Eingang (+2 Tage müssten es gewesen sein) hätte der Brief also zumindest schon auf dem richtigen Schreibtisch liegen müssen. Ich hatte mal Mitte 2014 folgende Aussage im Chat erhalten:


    Zitat


    mulda (15:23): Hallo, ich möchte die Depotaktion/Tagesgeld für Bestandskunden nutzen. Dafür schicke ich Ihnen ja per Post das Formular. Ich kann von der abgehenden Bank (ING DIBA) einen Depotübertrag auch online initiieren, was schneller geht - kann ich Ihnen das Formular schicken und parallel den Übertrag online anstoßen, oder kommt sich das dann in die Quere?
    Consors (15:26): Guten Tag.
    Consors (15:26): Das können Sie gerne so veranlassen. Schwierigkeiten wird es unsererseits nicht geben.
    Consors (15:27): Die Einriechung des Formular ist allerdings zwingend erforderlich, um Ihre Teilnahme an der Aktion zu berücksichtigen.


    Die Zuordnung hatte bei mir problemlos funktioniert. Ich hatte auch etwas drauf spekuliert, dass es Probleme gibt, eben weil ich alles im Hauruckverfahren gemacht habe. Aber läuft bei CC :top:

  • Was ist denn von diesem Angebot zu halten?
    https://www.vtbdirekt.de/de/Produkte/VTB_Sparbuch_Online/


    VTB Sparbuch mit 1,25% Zinsen.


    Mir scheinen folgende Nachteile bekannt:
    -Zinssatz kann jederzeit geändert werden
    -selbst dann bleibt eine 3-monatige Kündigungsfrist über jede Auszahlung über 2000 EUR bestehen


    Sprich folgende 2 Szenarien sind möglich wenn ich mehr als 2000 EUR einzahle:
    -Zinssatz ändert sich nicht, ich möchte aber dennoch über mein Geld in voller Höhe verfügen und zahle dann Vorschusszinsen von 0,25%. Selbst dann bekomme ich aber noch einen halbwegs ordentlichen Zinssatz.
    -Zinssatz wird ins Minimale geändert, dann kann ich ja auch sofort über mein Geld verfügen, zumal dann die Vorschusszinsen auch minimal wären (0,25% auf den neuen Zinssatz).


    Also eigentlich kein grosses Problem, oder? Denkfehler?

  • Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber glaube, daß Vorschußzinsen bei Sparbüchern nicht p. a. waren. Wenn dem so ist, dann würden Dir 0,25% auf die gekündigte Summe abgezogen werden. Ein schlechtes Geschäft, wenn Du bereits kurz nach Einzahlung kündigen mußt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Reifel


    ...
    -Zinssatz ändert sich nicht, ich möchte aber dennoch über mein Geld in voller Höhe verfügen und zahle dann Vorschusszinsen von 0,25%. Selbst dann bekomme ich aber noch einen halbwegs ordentlichen Zinssatz.
    ...


    Du hast aber keinen Anspruch auf volle Auszahlung vor Ende der Kündigungsfrist. Wenn die Bank sich darauf einlässt werden Vorschusszinsen fällig. Wenn sie aber möchte kann sie dich auch warten lassen bis 3 Monate rum sind. Dann natürlich ohne Vorschusszinsen.

  • Hierzu hat die VTB eine ausführliche Erklärung mit Beispielrechnung:

    Zitat

    Verfügung über mehr als 2.000 EUR vor Ablauf der Kündigungsfrist: Bei Verfügungen vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist oder über den monatlichen Betrag von 2.000 EUR hinaus fallen Vorschusszinsen an. Diese betragen ein Viertel des jeweiligen Habenzinssatz bezogen auf die nicht eingehaltene Kündigungsfrist. Bei 1,25% Zinsen p.a. betragen die Vorschusszinsen somit 0,312% p.a.. (Hinweis: Für eine Verfügung über den monatlichen Betrag von 2.000 EUR hinaus ist eine Kündigung des entsprechenden Betrages notwendig.) Beispielrechnung: Sie verfügen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist über ein Guthaben von 10.000 EUR. In diesem Fall errechnet sich der für drei Monate anfallende Betrag der Vorschusszinsen in Höhe von 6,24 EUR wie folgt: Verfügungsbetrag - monatlicher Freibetrag (10.000 EUR - 2.000 EUR) multipliziert mit einem Viertel des Habenzinses (1/4 von derzeit 1,25% p.a. = 0,312% p.a.) für den bis zum Kündigungstermin verbleibenden Zeitraum.

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Du hast aber keinen Anspruch auf volle Auszahlung vor Ende der Kündigungsfrist. Wenn die Bank sich darauf einlässt werden Vorschusszinsen fällig. Wenn sie aber möchte kann sie dich auch warten lassen bis 3 Monate rum sind. Dann natürlich ohne Vorschusszinsen.


    Danke für die Info, das wäre natürlich ein wichtiger Punkt. Das Beispiel legt nahe dass eine vorzeitige Verfügung grundsätzlich möglich ist, ich konnte jetzt auf Anhieb nicht finden, dass es einer Einwilligung der Bank hierfür bedarf... Ich werdem mir dies am Besten schriftlich bestätigen lassen bzw. noch einmal die AGBs diesbezüglich durchforsten...

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