Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Gibt es mittlerweile bei einigen Postabank Einzahlungsautomaten? Habe ich bislang noch nicht gesehen.

    Ja, in Berlin habe ich mindestens schon zwei an verschiedenen Standorten benutzt. Sind aber leider nicht gut verbreitet und auch gerne mal defekt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Gibt es mittlerweile bei einigen Postabank Einzahlungsautomaten? Habe ich bislang noch nicht gesehen.


    Sogar auch für MünzgeldEinzahlungen - diese Automaten sind noch seltener. ...

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Wegen Progressionsvorbehalt, ein bißchen was scheint doch dran zu sein, denn schau mal hier:
    https://de.wikipedia.org/wiki/…ionsvorbehalt#Deutschland


    Warum sollte das was mit Zinserträgen zu tun haben?


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html


    Erstens: Dort ist die Rede von steuerfreien Einkünften. Zinserträge deutsche Privatanleger unterliegen ja allerdings (offensichtlich) der deutschen Einkommensteuer. Sie sind also nicht für die Progression verantwortlich.


    Zweitens: Die Progression bezieht sich "auf das nach § 32a Absatz 1 zu versteuernde Einkommen", welches nach dem gewöhnlichen, progressiven Steuertarif versteuert wird:


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html


    Letzterer allerdings gilt ja gerade explizit nicht für Kapitaleinkünfte nach §20 bzw. §32d bzw. EStG:


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html


    Für diese werden nur 25% fällig. Dies gilt gemäss §32d Abs. 3 auch für nicht der Kapitalertragsteuer unterliegende, also ausländische Erträge. Dabei werden ausländische Steuern grundsätzlich angerechnet (§32d, Abs 1, Satz 2)



    Wenn ich das richtig sehe, dann sollte also letztendlich die Belastung ausländischer Zinserträge grundsätzlich der von deutschen Anlagen entsprechen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Warum sollte das was mit Zinserträgen zu tun haben?


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html


    Erstens: Dort ist die Rede von steuerfreien Einkünften. Zinserträge deutsche Privatanleger unterliegen ja allerdings (offensichtlich) der deutschen Einkommensteuer. Sie sind also nicht für die Progression verantwortlich.


    Genau hier entsteht für mich die Unkarheit die sich auch bei dem Wikipedia-Artikel zum Progressionsvorbehalt ergibt.
    Es gibt einige EU-Länder die keine Quellensteuer abführen auf Basis eines DBA mit Deutschland. In §32b heißt es "Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind".
    Meint dieses steuerfrei dann steuerfrei im Ausland, oder steuerbefreit in Deutschland?
    Sind solche Zinseinkünfte dann nicht genau solche Einkünfte wo plötzlich die Progression wirkt?


    Mein persönlicher Grenzsteuersatz liegt natürlich wesentlich über der Abgeltungssteuer. Wenn dieser Grenzsteuersatz plötzlich auch auf Zinseinkünfte angewendet werden würde, dann wären das äußerst schlechte Anlagen.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    In §32b heißt es "Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind".


    Zinserträge aus einer Tagesgeld- oder Festgeldanlage sind doch wohl kaum steuerfrei!?


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Meint dieses steuerfrei dann steuerfrei im Ausland, oder steuerbefreit in Deutschland?


    Steuerfrei gemäss dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.


    Steuerfrei in Deutschland hiesse, siehe Absatz 1, Satz 5 "nicht der deutschen Einkommensteuer oder einem Steuerabzug" unterliegend.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Genau hier entsteht für mich die Unkarheit die sich auch bei dem Wikipedia-Artikel zum Progressionsvorbehalt ergibt.


    So schlimm find ich's gar nicht:


    "Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet die gesetzliche Regelung, dass gewisse steuerfreie Einkünfte durch die Wirkung der Progression den für die steuerpflichtigen Einkünfte maßgeblichen Steuersatz erhöhen können"


    Ausländische Zinserträge sind, wie schon gesagt, sicher nicht steuerfrei.



    PS: Ich bin ja kein Steuerberater, aber ich finde es eigentlich ziemlich eindeutig. Und die Darstellung bei Wikipedia deckt sich im Grundsatz auch mit meinem Verständnis. Wenngleich manchmal (je nach persönlicher Situation, beteiligter Länder und DBA) der Teufel im Detail steckt... ;)

  • Steuerberater alles machen lassen, wie wäre es damit?


    Mit den Heinis vom Finanzamt kann der Steuerberater eh besser die Sachen klären...


    postbank: dann ist es Lokal anders und nicht überall. Wenn wir im Winter weniger Flüchtlinge im ICE habe, fahre ich mal nach Berlin und gucke mir so einen Automaten an. Habe es bei der Postbank noch nie gesehen. Manche Einrichtungen der Postbank in Berlin sehen richtig alt aus ^^

  • PS:

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Mein persönlicher Grenzsteuersatz liegt natürlich wesentlich über der Abgeltungssteuer. Wenn dieser Grenzsteuersatz plötzlich auch auf Zinseinkünfte angewendet werden würde


    Ja, aber warum sollte er?
    32d ist da ja recht einfach und eindeutig gestrickt:


    "Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen (...) beträgt 25 Prozent. Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die (...) anrechenbaren ausländischen Steuern."


    Ich sehe da weit und breit nicht wirklich eine Einschränkung auf das Inland.



    Umgekehrt bezieht sich der Progressionsvorbehalt (32b) auch nur auf das zum normalen, progressiven Tarifsatz zu versteuernde Einkommen:


    "Hat ein (...) Steuerpflichtiger" lange-Liste-steuerfreier-Einkommen "bezogen, so ist auf das nach § 32a Absatz 1" (also zum normalen Tarif) "zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz anzuwenden. (eben der dank Progressionsvorbehalt erhöhte).


    Auch hier steht nirgendwo, dass nach 32d erfasste Kapitaleinkünfte plötzlich deshalb zum normalen Satz zu versteuern seien, nur weil es ausländische seien.



    Und dass die ausländischen Zinseinkünfte nicht selbst von 32b erfasste "steuerfreie" Einkünfte sind, die den Progressionsvorbehalt auslösen (sprich: steuerfreie Zinserträge, die den Steuersatz für dein Arbeitseinkommen so erhöhen), sollte auch intuitiv einleuchten:


    Denn Wenn sie "steuerfrei" sind, dann fällt ja in Deutschland keine Steuer an. Sprich: Wer ausschliesslich solche (potentiell fünf- oder zechstelligen) Zinseinkünfte hat, der würde ja in Deutschland überhaupt keine Einkommensteuer mehr zahlen. Das kann natürlich nicht sein.

  • Advanzia Tagesgeld...


    hat das Konto jemand von Euch?


    Ich war einigermassen schockiert als ich dort erstmals ins sog. "online-banking" ging. "Mein Konto" nennen die das dort. Man sieht nichts ausser nutzlosen Informationen. Nicht einmal den Kontostand. Oder habe ich was übersehen? Vielleicht war ich im falschen Portal?

  • Zitat

    Original geschrieben von DarioM
    Steuerberater alles machen lassen, wie wäre es damit?


    toller Tipp. Rate mal wen ich in meinem ersten Posting zu dem Thema mit "im Steuerbereich tätig" gemeint habe.
    Der St-Berater kann auch nur die Steuergesetze anwenden und die EkSt-Erklärung ausfüllen wenn Dinge eindeutig geregelt sind. Der kann Steuern nicht wegzaubern. Nur wenn es Interpretationsspielraum gibt, dann hat man eine Chance.


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Denn Wenn sie "steuerfrei" sind, dann fällt ja in Deutschland keine Steuer an. Sprich: Wer ausschliesslich solche (potentiell fünf- oder zechstelligen) Zinseinkünfte hat, der würde ja in Deutschland überhaupt keine Einkommensteuer mehr zahlen. Das kann natürlich nicht sein.


    Also kurz gesagt, Du würdest sagen dass sich dieses "steuerfrei" aus §32b auf Deutschland bezieht und nicht auf das EU-Land?
    Ich hab auch anders herum gedacht und überlegt was das denn für Einkünfte sein sollen die nach DBA steuerfrei bleiben sollen. Weil für irgendwas muss dieser Satz in §32b ja schließlich da sein. Was sollen das für steuerfreie Einkünfte aus dem Ausland sein?

    Viele Grüße


    Martin

  • Referenz-Girokonto


    Ich möchte in Zukunft meinen laufenden Zahlungsverkehr von meinem Sparkreislauf trennen und bin auf der Suche eines geeigneten Girokontos, welches bei Geldanlagen als Referenzkonto dient.


    Derzeit schwanke ich zwischen ING-Diba und Benk. Das Konto sollte kostenfrei sein, möglichst schnelle Überweisungen ermöglichen, vorzugsweise Schufa-frei sein, möglichst nicht mit unnützen Karten verbunden sein und idealerweise ein hauseigenes Tagesgeldkonto mit durchschnittlicher Verzinsung anbieten (oder eine Verzinsung auf dem Girokonto selbst). Weder ING-Diba noch Benk würde alles erfüllen. Habt ihr weitere Vorschläge? Was spricht aus eurer Sicht für ING-Diba und/oder Benk als Referenzkontobank?

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