Wann muss der Vermieter Kaution zurückzahlen?

  • Folgender Sachverhalt:


    Die Mieterin zieht ordnungsgemäß zum 30.05.2008 aus ihrer Wohnung.


    Es wurde eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten hinterlegt, und zwar wurde der Betrag seinerzeit an dem Vermieter, eine Immobilien-Unternehmung, überwiesen.
    Dieser Vermieter behauptet nun, er habe 6 Monate Zeit, sie zurückzuzahlen. Davon werde allerdings auch noch ein Teil einbehalten für den Fall einer Nebenkostennachzahlung.


    Meine Frage, wie viel darf er abziehen und ist es wirklich so, dass er 6 Monate Zeit hat für die Rückzahlung?


    Gruß,


    Oliver

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Üblich ist eine Frist von 2 bis 6 Monaten (LG Berlin, ZMR 1994/XIV, OLG Celle, NJW 1985/1715), wobei jedoch jedenfalls ein angemessener Teil der Kautionsrückzahlung solange verweigert werden kann, bis die Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter erstellt werden kann (OLG Celle, DWW 1988/41).


    Quelle: www.recht.de


    Also ist es völlig rechtens vom Vermieter, das Geld so lange einzubehalten. Würde mich persönlich aber auch stören, dass es erst nach einem Jahr passieren würde...


    Gruß,
    Skynt

  • Neuigkeiten:


    So, am 1.Juli hat der Vermieter aufgrund einer telefonischen Nachfrage am Vortag ein Schreiben mit folgendem Inhalt aufgesetzt, welches am 2.Juli zugestellt wurde.


    "Wir haben die Auflösung des Kautionssparbuches in Auftrag gegeben und werden nach erfolgter Auszahlung den kompletten Betrag inklusive Steuern, auf Ihr Konto überweisen."


    2. Telefonat 14.07


    Der Vermieter teilt mit, er sei gerade aus dem Urlaub zurückgekommen, Geld hätte er bereits seit dem 2.Juli, das Geld wäre bis zum Freitag bei der ehemaligen Mieterin auf dem Konto.


    3. Telefonat 17.07


    Der Vermieter teilt mit, Das Geld würde am Freitag überwiesen werden! Der dafür zuständige Mitarbeiter wäre leider krank, aber man würde das schon hinbekommen.


    4. Telefonat 18.07


    Der Vermieter teilt leicht genervt mit, dass die Überweisung aufgrund eines Computerausfalls leider nicht durchgeführt werden konnte und er ja sowieso 6 Monate Zeit hätte!


    Ich frage ihn, wo das steht und erkläre ihm, dass dem nicht so ist, Gerichte würden von Fall zu Fall entscheiden. Desweiteren habe er die Auszahlung in voller Höhe ja bereits schriftlich angekündigt.


    Er versprach mir dann, die Auszahlung wäre bis zum Freitag, den 25.07 auf dem Konto der ehemaligen Mieterin, schließlich hätte sie sich immer als unkomplizierte Mieterin erwiesen!


    Welche Möglichkeiten hat die ehemalige Mieterin, falls das Geld bis dato nicht eintrifft?


    Rechtschutzversicherung ist nicht vorhanden, Gang zum Anwalt sollte daher vermieden werden.


    Macht es Sinn, einen Mahnbescheid zu beantragen? Befindet sich der Vermieter durch seine Auszahlungsankündigung bereits in Zahlungsverzug?


    Ist ein Strafantrag aus welchen Gründen auch immer, gegen ihn möglich?


    Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Du hast in Deiner Aufzählung die GSG9 vergessen...


    Die ersten Links von OB05 bzw. Google mal aufmerksam gelesen? Bis zu 3 Monate ist für den Vermieter i.d.R. unproblematisch, gerade weil ich mir auch nicht vorstellen kann das gerade Ende Mai irgendeine Nebenkostenabrechnung von den Versorgern gelaufen ist.


    Bis zum 25ten solltest Du auf jeden Fall erstmal die Füße stillhalten (ich wäre als Vermieter auch genervt wenn ich täglich angerufen werde) und schauen ob das Geld bis dahin eingegangen ist. Sollte das nicht der Fall sein nicht länger rumtelefonieren sondern ein freundliches Schreiben schicken und um Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist bis zum XX.08.2008 bitten.


    Zahlungsverzug liegt durch das Schreiben des VM nicht vor, schließlich ist darin kein Leistungszeitpunkt abschließend bestimmt. Einen Mahnbescheid zu beantragen ist ebenfalls grober Unfung, schließlich kann der VM einfach so widersprechen bzw. in diesem Fall sogar begründet. Dann müsstest Du vor Gericht (und wer weiß wann es dann zur Verhandlung kommt) und dort würdest Du wahrscheinlich eine Bruchlandung hinlegen.


    Strafantrag? Spätestens jetzt wird es endgültig albern... Auch wenn die Mieterin das Geld scheinbar dringend braucht (so kommt es rüber), als Mieter muss man sich darüber im klaren sein, dass es mit der Rückzahlung der Kaution eben etwas dauert. Natürlich ist es auch nicht gerade die feine Art des VM erst etwas anzukündigen und dann in den Urlaub zu gehen etc. pp. rein rechtlich ist dagegen aber nichts einzuwenden.


    Versucht euch also im guten zu einigen und vor allem geht dem VM nicht unnötig auf die Nerven. Sonst finden sich ggf. "plötzlich" doch noch ein paar von der Vermieterin bei der Wohnungsübergabe arglistig verschwiegene Mängel und der VM behält die Kaution dann erstmal komplett ein. Spätestens dann wärt ihr wieder beim Gerichtsverfahren...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Du hast in Deiner Aufzählung die GSG9 vergessen...


    Die ersten Links von OB05 bzw. Google mal aufmerksam gelesen? Bis zu 3 Monate ist für den Vermieter i.d.R. unproblematisch, gerade weil ich mir auch nicht vorstellen kann das gerade Ende Mai irgendeine Nebenkostenabrechnung von den Versorgern gelaufen ist.


    Hier geht es nicht um deine Vorstellungskraft, sondern um Fakten!
    Er hat durchschnittlich 2-3 Monate Zeit. Allerdings nicht, wenn bereits alles abgerechnet wurde und keine offenen Posten vorhanden sind, daher will der Vermieter ja die Kaution vollständig zurückzahlen!


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Bis zum 25ten solltest Du auf jeden Fall erstmal die Füße stillhalten (ich wäre als Vermieter auch genervt wenn ich täglich angerufen werde) und schauen ob das Geld bis dahin eingegangen ist. Sollte das nicht der Fall sein nicht länger rumtelefonieren sondern ein freundliches Schreiben schicken und um Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist bis zum XX.08.2008 bitten.


    Dies ist Sinn und Zweck der Sache, den Vermieter zu nerven. Ich halte es durchaus für ein probates Mittel. Vielleicht überweist er ja dann, um seine Ruhe zu haben.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Zahlungsverzug liegt durch das Schreiben des VM nicht vor, schließlich ist darin kein Leistungszeitpunkt abschließend bestimmt.


    Natürlich, er schreibt, nach Eingang des Geldes wird seine Zahlung erfolgen! Er hat das Geld von der Bank am 02.07.2008 erhalten, da kann man dann wohl wirklich verlangen, dass es bis zum 25.07 überwiesen wird. Zumal ja die Überweisung immer wieder angekündigt wurde.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Natürlich ist es auch nicht gerade die feine Art des VM erst etwas anzukündigen und dann in den Urlaub zu gehen etc. pp. rein rechtlich ist dagegen aber nichts einzuwenden.


    Da wäre ich mir nicht so sicher! Aus seinem Schreiben geht eindeutig hervor, dass alles abgerechnet wurde und die Kaution vollständig und vor allem, unmittelbar überwiesen wird.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Versucht euch also im guten zu einigen und vor allem geht dem VM nicht unnötig auf die Nerven. Sonst finden sich ggf. "plötzlich" doch noch ein paar von der Vermieterin bei der Wohnungsübergabe arglistig verschwiegene Mängel und der VM behält die Kaution dann erstmal komplett ein. Spätestens dann wärt ihr wieder beim Gerichtsverfahren...


    Es existiert ein Übergabeprotokoll und der Nachmieter wohnt bereits seit dem 01.06.08 in der Wohnung!


    Von daher kann so etwas definitiv nicht passieren!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Na wenn Du Dir so sicher bist gehe auch ohne RSV morgen zum Anwalt und verklag den Typen bis aufs letzte Hemd, Kosten hast Du deswegen ja keine, schließlich muss der unterlegene VM zahlen...


    Und Deine "rechtliche" Wertung bestimmter Vorgänge in Ehren, aber persönliche Empfindungen decken sich eben nicht mit der allgemein herrschenden juristischen Meinung. Die freundliche Ankündigung des VM das Geld nach Erhalt zu überweisen ist eben kein bestimmter Leistungszeitpunkt. Hierfür hätte da schon ein Datum drin stehen müssen. Des Weiteren schreibt der VM sofern der Einzeiler alles war was die Mieterin erhalten hat, keineswegs etwas davon das alles abgerechnet ist oder sonst keine weiteren Forderungen etc. pp. bestehen. Er gibt lediglich das Kautionskonto frei. Dies kann er z.B. auch tun wenn er eine gültige (Folge)Anschrift der Mieterin hat und meint er würde im Falle irgendwelcher Forderungen auch so per Rechnung dann an sein Geld kommen. Der Einbehalt der Kaution ist lediglich eine "Kann"-Option des VM aber längst keine "Muss" oder im Umkehrschluss daraus, "Wenn die Kaution freigegeben wird bestehen keine Forderungen mehr...".


    Und zum Thema Übernahmeprotokoll habe ich auch schon was geschrieben, wenn Du meinst unbedingt den VM nerven zu müssen, dann tu das. Evtl. hast Du ja wirklich Erfolg und er will sich einfach nicht länger damit rumärgern müssen, vielleicht aber eben auch nicht.


    Aber wie auch schon gesagt: Warum ist das denn so furchtbar dringend? Warte doch erstmal den 25ten ab und dann kannst Du ja immer noch Amok laufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Aber wie auch schon gesagt: Warum ist das denn so furchtbar dringend? Warte doch erstmal den 25ten ab und dann kannst Du ja immer noch Amok laufen.


    Weil ich ihm nicht traue, ganz einfach! :)
    Und weil ich nicht mit einer Zahlung innerhalb dieser Woche rechne.
    Und weil ich diese Immobilienhaie nicht ausstehen kann..und und und......


    Auf jeden Fall weiß er jetzt, dass ich mich wie ein Terrier in seinem Bein verbeiße und er mich nicht mit irgendwelchen Geschichten aus dem Reich der Feen und Elfen abspeisen lasse!


    Die Nebenkosten wurden bereits vollständig von der Mieterin mit den Stadtwerken abgerechnet, von daher ist definitiv nichts mehr offen!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Dies ist Sinn und Zweck der Sache, den Vermieter zu nerven. Ich halte es durchaus für ein probates Mittel. Vielleicht überweist er ja dann, um seine Ruhe zu haben.


    Kann aber auch genau das Gegenteil provozieren, weil er derzeit am längeren Hebel sitzt.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!