Wann muss der Vermieter Kaution zurückzahlen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Auch ich mußte gezwungenermaßen schon sehr oft einen Anwalt nehmen - und die meisten Prozesse habe ich verloren, obwohl ich im Recht war! Aber Recht haben und Recht bekommen sind - besonders in Deutschland! - zwei verschieden paar Schuhe.


    Da kann ich ein Lied von singen. Ich hatte ebenfalls mal Probleme meine Mietkaution zurück zu bekommen. Aber die Argumente meines Anwaltes interessierten den Richter gar nicht. Selbst auf dem Hinweis, wie es sein könnte, dass Vermieter ständig "Probleme" mit Mietkautionen hatte (an dem Tag meines Prozesses hatte der gegnerische Anwalt noch 5 weitere Fälle mit selben Inhalt) interessierte nicht.


    Ich habe dann später gehört, dass der Vermieter das immer so macht (also die Kaution unter irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen einzubehalten). Und das war auf einem kleineren Dorf mit Amtsgericht. Der Richter und der gegnerische Anwalt waren wohl "Dutzfreunde". Mehr sage ich dazu nicht.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Der Richter und der gegnerische Anwalt waren wohl "Dutzfreunde". Mehr sage ich dazu nicht.


    Recht al gusto? Hm, nein, soviel Vertrauen habe ich dann doch noch in den deutschen Staat. Klar gibts überall schwarze Schaafe. Aber so? Wenn das Urteil nicht richtig ist,kann man ja ggfs. Revision/Berufung einlegen und das in der nächsten Instanz klären lassen?!

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Recht al gusto?

    Eindeutiges JA!

    Zitat

    Hm, nein, soviel Vertrauen habe ich dann doch noch in den deutschen Staat.

    Ach, du bist das... ;)

    Zitat

    Klar gibts überall schwarze Schaafe. Aber so?

    Wir reden nicht vom Trainer des SV Werder :D

    Zitat

    Wenn das Urteil nicht richtig ist,kann man ja ggfs. Revision/Berufung einlegen und das in der nächsten Instanz klären lassen?!

    Wenn man das Geld und die Zeit dafür hat, bestimmt. Nur ob es dann etwas bringt, ist eine gänzlich andere Frage... Wenn Recht gesprochen werden würde, bräuchte man keine Berufung...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • wieso, ist Schaafe nicht die Mehrzahl von Schaf? Verdammt. Scheiß Wurstfinger :D


    Naja, also, wenn ich nicht nur meine Unrecht zu haben, sondern mir mein Anwalt das auch bestätigt, dann halte ich mir doch die Option offen, Recht zu bekommen. Das würde dann was bringen. Klar, es bleibt das "Risiko", wieder kein Recht zu bekommen. Allerdings würde ich dann spätestens bei der Instanz den Klüngel mit der Gegenseite ausschliessen können oder nicht?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Recht al gusto? Hm, nein, soviel Vertrauen habe ich dann doch noch in den deutschen Staat. Klar gibts überall schwarze Schaafe. Aber so? Wenn das Urteil nicht richtig ist,kann man ja ggfs. Revision/Berufung einlegen und das in der nächsten Instanz klären lassen?!


    Klar kann man. Aber wenn man den Aufwand und die Kosten erstmal sieht, und das in Relation zu dem sieht, was maximal dabei rum kommen kann, dann hätte sich das in dem Fall für mich nicht gelohnt.


    Ich kann Dir von einem anderen Fall berichten, da bin ich auf der Autobahn mal gerammt worden. Der Gegner hat Unfallflucht begannen. Ich konnte mir aber das Kennzeichen merken und habe Anzeige erstattet.


    Es kam dann das übliche Schreiben zurück, dass der Fall eingestellt wird (Kein öffentliches Interesse-BlahBlah...). Aber (und jetzt kommt es) dadurch, das ich den anderen ermitteln konnte, hatte er ja auch meine Daten. Also hat er plötzlich den Spies umgedreht und plötzlich saßen auch noch etliche Leute als Zeugen im Auto.


    Das hat der Staatsanwalt dann plötzlich nicht eingestellt und ich hatte einen gefährlichen Eingriff im Strassenverkehr am Hals (obwohl die Polizei im Protokoll ganz deutlich festgestellt hatte, wer da wen gerammt haben muß).


    Und das beste daran, im selben Schreiben stand dann direkt drin, das die Angelegenheit gegen Zahlung von (ich glaube es waren so um die) 500,- DM eingestellt wird.


    Mein Anwalt damals meinte nur, man könnte klagen, aber das Risiko besteht, zu verlieren (und den Führerschein dann auch). Selbst mein Anwalt meinte schon, das ist im Grunde Erpessung - "Zahle das Geld und wir vergessen die Sache; ansonsten machen wir ein Fass auf".


    Also mir braucht keiner mit "Wer Recht hat, bekommt auch recht" kommen.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    wieso, ist Schaafe nicht die Mehrzahl von Schaf? Verdammt. Scheiß Wurstfinger :D

    :D

    Zitat

    Naja, also, wenn ich nicht nur meine Unrecht zu haben, sondern mir mein Anwalt das auch bestätigt, dann halte ich mir doch die Option offen, Recht zu bekommen.

    Öhm...du meinst sicher Recht zu haben...
    Ich gebe dir in sofern Recht, das man sich durchaus die Option der Revision offen halten sollte/muß - sollte man jedoch wieder verlieren, dann übersteigen die Gerichts- und Anwaltskosten (meistens) bei weitem die geleistete Kaution.

    Zitat

    Allerdings würde ich dann spätestens bei der Instanz den Klüngel mit der Gegenseite ausschliessen können oder nicht?

    Wenn wir mal den Klüngel aussen vor lassen, ist es dennoch so, das geschickte Winkel-Advokaten immer noch irgendwelche Schlupflöcher in unseren Ach-so-tollen Gesetzen finden und sich die Sache für den Kläger damit ganz schnell erledigt hat. Was nützt es dir, Recht zu haben, aber es aufgrund der Gesetzgebung selbst (bzw. die Auslegung dieser) nicht bekommen zu können?


    Edit:
    diger:


    Jawoll, genauso (und NUR so) kenne ich das Deutsche "Recht"... mein Beileid :(
    Du kannst nochsoviel Beweise (für deine Unschuld) haben - DU bist (fast) immer der Dumme. Punkt.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • jo, keine Frage, aber ich habe es eben andersherum erlebt. Man projiziert natürlich seine eigenen Erfahrungen,klar. Wahrscheinlich liegt die Realität in der Mitte. Aber die Male, wo ich einen Anwalt bemühen musste, habe ich jeweils Recht bekommen (da ist die Gegenseite allerdings jeweils vor dem Gerichtsverfahren schon eingeknickt, vor Gericht war ich noch nie, insofern muss ich mich da evtl. etwas bedeckt halten.) Dennoch ist natürlich dadurch mein Rechtsempfinden gestärkt worden.


    Ein Verfahren ist dann mal eingestellt worden als man mir das Bedienteil meines Autoradios geklaut hat (3 Täter, 2 bekannt, der, der es entwendet hat aber nicht und die beiden bekannten haben sich auf schweigend gestellt...) und einen Verkehrsverstoß habe ich dann auch "gewonnen". Bin an ner Autobahnauffahrt übelst geschnitten worden, so der Klassiker, mit 80 auffahren und dann direkt auf die linke Spur. Wurde erst ne Verhandlung angesetzt und dann gegen Zahlung einer Geldbusse eingestellt. Insofern habe ich durchaus noch Vertrauen, dass Gerechtigkeit siegt ;) Und ganz ernsthaft: ich bin der festen Überzeugung, dass das in der weit überwiegenden Zahl der Fälle auch so ist. Auch wenn ich weiß, dass es andere Fälle gibt, keine Frage.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Vielleicht muß man das ganze auch etwas relativieren; der Spruch "Ehrlich währt am längsten" gilt schon lange nicht mehr. Heute ist eher "Dreistigkeit siegt" angesagt. Und das gilt nicht nur vor Gericht, sondern auch bei Versicherungen, etc.


    Und eigentlich ist es meines Erachtens noch Schlimmer. In den meisten Fällen gewinnt der, der das meiste Geld hat. Also dadurch den längeren Atem, bessere Anwälte, etc.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • kenne so eine die hat nen Mietvertrag unterschrieben in dem steht das die Kaution 1 Jahr zurückbehalten werden darf. Ist das rechtens oder kann man sich auf das Gesetz berufen und das Geld zurückverlangen obwohl man den Mietvertrag unterschrieben hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von elsalvador
    kenne so eine die hat nen Mietvertrag unterschrieben in dem steht das die Kaution 1 Jahr zurückbehalten werden darf. Ist das rechtens oder kann man sich auf das Gesetz berufen und das Geld zurückverlangen obwohl man den Mietvertrag unterschrieben hat?


    Was ihr nicht immer alles so für Leute kennt... :D


    Es gibt keinen § der genau regelt wann eine Kaution zurückzugeben ist. Der VM darf zur Sicherung seiner Ansprüche die Kaution bis zur erfolgten Abrechnung einbehalten. Eine entsprechende Klausel im Vertrag kann wirksam sein, müsste man sich im Einzelfall genau anschauen. Ansonsten zu dem Thema noch mal ein BGH Urteil: http://www.rechtsanwalt-rossba…tion%20Betriebskosten.htm


    Im Einzelfall kann es sein, dass es länger als 6 Monate dauert. Bliebe also im Fall eines Falles nur ein Klage wobei die hier auch nur bedingt Aussicht auf Erfolg hätte.

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