Hi zusammen.
Ich habe heute eine Klausur über das neue Schuldrecht geschrieben.
Eine der Aufgaben bestand darin, zu beschreiben, wie es mit den Gewährleistungsfristen gebrauchter Waren beim bürgerlichen Kauf aussieht.
Im BWL Buch steht dazu: "Gewährleistung kann beim bürgerlichen Kauf ausgeschlossen werden" Ergo würde ich sagen, sie besteht ersteinmla (genau wie beim Verbrauchgüterkauf (ihhe, was für'n Wort) mit 1 Jahr bei gebrauchter Ware)
Der Pfaffe hat mir schon auf dem Pausenhof gesteckt, das das nicht richtig sein soll....
Leider habe ich kein BGB zur Hand um das abzuchecken, kann mir gerad ejemand helfen?
Thx,
Kai