Überweisung aus Tschechien bekommen, zurückholen möglich?

  • Exakt, TM1, so ist es. Natürlich hat man einen Anspruch auf Rückbuchung, in zweifelsfreien Fällen von Doppelbuchungen und solchen Sachen geht man auch hin, schreibt die andere Bank an, diese kontaktiert den Empfänger und gibt in der Regel das ok bzw. überweist zurück. Aber einfach so? Nein. Ganz klipp und klar. Das gibt es nicht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Exakt, TM1, so ist es. Natürlich hat man einen Anspruch auf Rückbuchung,


    Um da keine Verwechslungen aufkommen zu lassen:
    Man hat einen Anspruch auf RückZAHLUNG, nicht auf RückBUCHUNG - sonst kommt da wieder einer und verdreht das.
    Bei technisch bedingten Fehl- oder Doppelbuchungen ist das natürlich anders - wenn ein Auftrag versehentlich zweimal ausgeführt wurde, wird eine Doppelbuchung storniert - es liegt ja auch nur ein Auftrag, eine Willenserklärung vor.
    Wenn der Unsinn der da behauptet wurde stimmen würde, dann wäre ja sofort eine neue super Betrugsmasche auf dem Markt: Man überweist den Kaufpreis einfach in zwei exakt gleichen Überweisungen - jeweils halber Betrag, gleicher Verwendungszweck ec.
    Wenn dann die Ware abgeschickt ist, geht man zur Bank und erzählt das Märchen von der versehentlichen doppelten Zahlung.
    Daran sieht man schon, dass das so natürlich niemals sein kann: Es gibt zwei Überweisungen, zwei Willenserklärungen, zwei Buchungen - Ende.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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