Überweisung aus Tschechien bekommen, zurückholen möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Kannst getrost verschicken, wenn das Geld erstmal gutgeschrieben ist kann dir nichts passieren..... auch nicht aus dem Ausland.


    Vom ausländischen Konto könnte doch die Überweisung rechtswidrig (Phishing etc) erfolgt sein, da wäre dann schon die naheliegende Frage, ob man zur Rückzahlung verpflichtet wäre/werden könnte.

  • Zitat

    ob man zur Rückzahlung verpflichtet wäre/werden könnte.


    Wer sollte das machen wollen, wenn ich beweisen kann, dass alles rechtens ist? MEINE Bank schickt nicht irgendwelches Geld auf Zuruf irgendwo hin.

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Wer sollte das machen wollen, wenn ich beweisen kann, dass alles rechtens ist? MEINE Bank schickt nicht irgendwelches Geld auf Zuruf irgendwo hin.


    Aber das ist ja grade der Punkt - Wenn es eben nicht rechtens war und das Geld nicht dem Empfänger der Ware gehörte, hast Du ein Problem.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Wer sollte das machen wollen, wenn ich beweisen kann, dass alles rechtens ist? MEINE Bank schickt nicht irgendwelches Geld auf Zuruf irgendwo hin.


    Aber so ähnlich funktioniert doch auch der Dreiecksbetrug über Western Union: Von einem Unberechtigten wird von Konto A auf dein Konto B Geld überwiesen (Zugang über Phishing o.ä. erlangt). Du hebst das Geld ab und schickst es über Western Union an den Betrüger, da du annimmst, daß das Geld bei dir angekommen und dir nicht mehr 'weggenommen' werden kann. Und irgendwann steht mal die Polizei vor der Tür.
    Das Problem besteht im Prinzip eben immer, wenn nicht der 'Geldtransporteur' im Betrugsfall für das Geld geradesteht- also z.B. bei Kreditkartenzahlung oder (mit Einschränkungen) bei per paypal bezahlten ebay-Ver/Einkäufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    MEINE Bank schickt nicht irgendwelches Geld auf Zuruf irgendwo hin.


    Das hoffen wir alle. Leider zeigen immer wieder Tests, daß es die Banken mit der Kontrolle nicht ganz so genau nehmen. Da werden lustig Buchungen durchgeführt, die mit drei Kreuzen, "Donald Duck", "Max Mustermann" oder sonst wie unterschrieben sind.


    Erik weiß es sicher genauer, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß der Empfänger dann das Geld einfach behalten darf, wenn der Bank überhaupt kein rechtsgültiger Auftrag zur Überweisung vorlag.

  • Ein Restrisiko gibt es immer, genauso bei innerdeutschen Überweisungen. Und so sieht hier alles okay aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Vom ausländischen Konto könnte doch die Überweisung rechtswidrig (Phishing etc) erfolgt sein, da wäre dann schon die naheliegende Frage, ob man zur Rückzahlung verpflichtet wäre/werden könnte.


    Ich kann auch auf die Straße gehen und überfahren werden... Das ist Lebensrisiko.


    Wenn der TE was bei Ebay verkauft hat, dann kennt er ja den Käufer (sofern nicht großartig manipuliert wurde).


    Wenn man bei jeder Überweisung usw sich Gedanken machen würde, ob dies ein Betrugsfall ist oder nicht, dann sollte man lieber gleich alles Bar abwickeln und das Bargeld auf Echtheit überprüfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Ich kann auch auf die Straße gehen und überfahren werden... Das ist Lebensrisiko.


    Wenn der TE was bei Ebay verkauft hat, dann kennt er ja den Käufer (sofern nicht großartig manipuliert wurde).


    Dem TE ist aber -der Frage nach- offensichtlich sehr wichtig, daß er nicht noch irgendwie ums Geld gebracht werden kann. Drum ist es wohl schon sinnvoll auf auf dies mögliche Problem hinzuweisen. Denn wenn man nicht weiß, daß man überfahren werden kann, achtet man auch nicht auf den Verkehr- drum wird mit Kinder das Verhalten im Straßenverkehr auch so intensiv geübt...


    Zitat


    Wenn man bei jeder Überweisung usw sich Gedanken machen würde, ob dies ein Betrugsfall ist oder nicht, dann sollte man lieber gleich alles Bar abwickeln und das Bargeld auf Echtheit überprüfen.


    Wobei das im Fall des Kaufs (und nicht Verkaufs wie in diesem Fall) bei Hehlerware auch problematisch werden kann. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Erik weiß es sicher genauer, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß der Empfänger dann das Geld einfach behalten darf, wenn der Bank überhaupt kein rechtsgültiger Auftrag zur Überweisung vorlag.


    Meine Fachkenntnisse sind nicht juristischer Natur. ;) Zunächst mal darf kein Geld zurückgebucht werden, ohne dass der Kontoinhaber sein Einverständnis erteilt. In der Praxis ist mir so ein Fall bisher noch nicht untergekommen.


    Ich hatte mal einen Fall, wo der Betrüger selbst ein Konto bei uns aufgemacht hat und wir kurz darauf die Info bekamen, dass eine Überweisung gephisht worden sei - da war die Sachlage sehr klar. Aber in dem hier konstruierten Fall? Mein Menschenverstand sagt, dass der Verkäufer, der einem Betrüger aufgesessen hat, letztlich denn doch im Zweifel der Dumme wäre und demjenigen, wo das Geld widerrechtlich abgebucht wurde zur Herausgabe seiner Summe verpflichtet ist. Aber wie gesagt: das ist Menschenverstand. Kein Recht. Und die Bankpraxis sagt eben, dass zunächst einmal ohne Einwilligung des Kontoinhabers nicht zurückgebucht werden darf. Was dann mit dem konstruierten Phisng-Fall wäre: ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Aber den Fall, dass er Geld bekommt, losschickt und der Empfänger der Ware storniert die Überweisung, der kann zu 100 % ausgeschlossen werden.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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