Überweisung aus Tschechien bekommen, zurückholen möglich?

  • Auf jeden Fall sind Käufer und Überweisender die selbe Person!


    Ich habe nach der Überweisung eine Kopie zugemailt bekommen.


    Gruss
    Gunnar

  • Wenn man nicht weiss, auf welchen Wege das geld auf seinem Konto gelandet ist, nomale Überweisung oder was auch immer - Bank anrufen. Die sagen zwar keine Kontoverbindung, aber wie das Geld da hingekommen ist schon.

  • Hab mal bei der Postbank angerufen, selbst die konnte mir das nicht 100%tig sagen :eek:


    Aber die Chance wäre wohl minimal gewesen und nach 24 Std. sowieso.
    Gruss
    Gunnar

  • Ich habe mal bei der Bank gearbeitet:


    1) Ein Zurückholen ist nicht mehr möglich sobald das Geld dort eingegangen ist. Umkehrschluss: falls er die Überweisung getätigt hat und das Geld noch nicht drauf ist, kann er es zurückholen.


    2) Geld kann aber zurückgebucht werden, wenn irgendwie festgestellt wird, dass der Geldempfängername nicht mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt. Ein Kunde kam deshalb sauer auf uns zu, weil er schon die ebay-Ware an den Ku geschickt hat und 1 Tag später das Geld zurückgebucht wurde. Ich glaube, nach der AGB unserer Bank kann die Bank das innerhalb von 14 Tagen machen. Also, mal kurz in Eure AGB reinschauen. (Einige ebayer lieben es, absichtlich einen falschen Empfängernamen reinzuschreiben)

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    2) Geld kann aber zurückgebucht werden, wenn irgendwie festgestellt wird, dass der Geldempfängername nicht mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt.


    Ohne das jetzt als Experte bis ins Kleinste parat zu haben: Aber da gibt es wohl eine Änderung der Rechtslage bzw. Rechtssprechung.
    Entweder jetzt schon oder zu einem Stichtag demnächst wird die Pflicht der Banken zur Überprüfung dieser Übereinstimmung wohl aufgehoben - und dann wird wohl auch zw. Online- und Papierüberweisung unterschieden.
    Vielleicht kann sich da ja mal ein Bankkaufmann zu äussern.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • ....Die Möglichkeit der Rückbuchung wegen "Nicht-Namensgleichheit" gilt nur bis zur nächsten Saldostellung....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Meine Fachkenntnisse sind nicht juristischer Natur. ;) Zunächst mal darf kein Geld zurückgebucht werden, ohne dass der Kontoinhaber sein Einverständnis erteilt.


    passiert bei uns in der Bank mehrmals täglich. Ich habe selbst Progamme geschrieben, die zig-tausende Rückbelastungen vorgenommen hat. Es kommt zB manchmal vor, daß Datenträger 2* eingelesen und verbucht werden, entweder aus Verschulden eines Mitarbeiters oder der Kunde verwechselt etwas und schickt die Gehaltsüberweisungen am Monatsende am Folgetag nochmal. Geht alles 1:1 zurück, sogar rückvalutiert.


    Zitat

    Und die Bankpraxis sagt eben, dass zunächst einmal ohne Einwilligung des Kontoinhabers nicht zurückgebucht werden darf.


    im BGB steht aber was anders: etwas ohne Rechtsgrundlage empfangen zu haben, verpfichtet zur Rückzahlung. Wenn sich der Absender in der Kontonummer geirrt hat: fehlende Rechtsgrundlage, Rückbuchung. Wenn der Absender irrtümlich doppelt überwiesen hat: fehlende Rechtsgrundlage, Rückbuchung. Wenn der Absender gar nicht überwiesen hat, sondern ein Betrüger mit geklauten Zugangsdaten: ebenso keine Grundlage für den rechtmäßigen Empfang, das buchen wir ebenso sofort zurück.

  • "Wenn der Absender irrtümlich doppelt überwiesen hat: fehlende Rechtsgrundlage, Rückbuchung."


    Ist mir mal bei einem Dauerauftrag passiert:
    Ich habe einen Versicherungsbeitrag per OnlineBanking überwiesen und am Tag drauf festgestellt, dass ich ja (für den zufällig gleichen Tag) einen DA laufen hatte.
    Mit der Versicherung telefoniert, die dann rücküberwiesen hat (nachdem beide Geldeingänge endlich verbucht worden waren...)


    Scheint also sinnvoller zu sein, seine Hausbank zu kontaktieren und um Rückbuchung zu bitten.
    Frage: Gibt es schon eine Bank, die sowas online anbietet?
    Hilfsweise vermutlich im Falle der Postbank über das allgemeine Kommunikationsformular, für das ja immer auch eine TAN fällig wird (auch wenn man zB nur Weihnachtgrüsse loswerden wollen sollte :D)


    [small]Immer wieder schön, wenn man sich beim Tippen eines Postings seine Frage(n) selbst beantwortet...[/small] :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von kkrammer

    im BGB steht aber was anders: etwas ohne Rechtsgrundlage empfangen zu haben, verpfichtet zur Rückzahlung.


    Ach was.
    Und was hat die Pflicht zur Rückzahlung unberechtigt erhaltener Zahlungen mit der "Rückbuchung" einer Überweisung zu tun? Richtig: Nichts.
    Daher ist

    Zitat

    Wenn sich der Absender in der Kontonummer geirrt hat: fehlende Rechtsgrundlage, Rückbuchung.


    in dieser Form schon mal völliger Stuss. Erst recht totaler Nonsens ist


    Zitat

    Wenn der Absender irrtümlich doppelt überwiesen hat: fehlende Rechtsgrundlage, Rückbuchung.


    Da willst Du also sozusagen vorab mal selbstherrlich bestimmen ob tatsächlich nur für eine Zahlung eine Grundlage besteht und nicht doch für zwei in gleicher Höhe? Stell Dir vor, sowas kommt vor.



    Zitat

    das buchen wir ebenso sofort zurück.


    Da würde ich doch gerne wissen wollen wer da "wir" ist.
    Ich hoffe doch, das entspringt Deiner Fantasie, denn hoffentlich verhält sich keine Bank derart rechtswidrig.


    Zitat

    Original geschrieben von alpha

    Frage: Gibt es schon eine Bank, die sowas online anbietet?


    Wohl keine. Wäre ja noch schöner - das ist krass rechtswidrig.
    Egal welche Fantasien da manch angeblicher Bankmitarbeiter so haben mag: Wenn Du zweimal überweist, einmal per DA und einmal per Überweisung, dann erwirbst Du damit zwar u.U. einen Anspruch ggü. dem Empfänger auf Herausgabe des überschüssigen Betrages, keinesfall, nie und in gar keinem Fall und unter gar keinen Umständen, ausnahmslos (deutlich genug?) darf eine der beiden Überweisungen einfach so "zurückgebucht" werden.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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