ZitatOriginal geschrieben von hottek
was wäre eigentlich in dieser Situation: ( rein hypotetisch )
man wohnt in einer Eigentumswohnung und irgendein Mieter einer anderen Wohnung hat wiedersprochen, wird dann das ganze Haus entfernt oder geht dann ein Schreiben raus an die Eigentümergemeinschaft und es muß bei der Eigentümerversammlung abgestimmt werden ?
Ok, mir kann es ja egal sein, meine Gegend ist eh noch nicht abgelichtet, aber ich finde es schon heftig dass da jeder der einen Briefkasten am Objekt hat das verpixeln lassen kann, ich fände dass für so eine Aktion schon ein Protokol der Eigentümmerversammlung mit Unterschrift des Verwalters darunter erforderlich sein müßte.
Sobald jemand im Haus (gleich ob Eigentümer oder Mieter) nicht möchte dass das Haus erscheint wird gepixelt.
Da die Unkenntlichmachung meines Wissens nach unwiderruflich muss man halt Glück (oder Pech) besitzen jemanden im Haus zu haben der Widerspruch eingelegt hat.
Anders ist es in der Praxis auch nicht zu regeln.
Was meinst du passiert wenn sich ein Mieter durch die Fotos in seiner Privatsphäre gestört fühlt aber die Eigentümer pro google entschieden haben? Da würden sich nur die Anwälte freuen.